Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Landwirtschaftliche Lehrpläneverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 84/1982 aufgehoben durch Landesgesetzblatt Nr 73 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5,

Inkrafttretensdatum

12.09.2005

Außerkrafttretensdatum

10.09.2017

Text

Anlage 5

Lehrplan für die Landwirtschaftliche Fachschule

Fachrichtung: Ländliche Hauswirtschaft

Organisationsform: Dreijährige ländliche Hauswirtschaftsschule (ganzjährig, sechssemestrig, zweimonatige Pflichtpraxis in der 3. Schulstufe)

römisch eins. Allgemeine Bildungsziele

Die dreijährige ländliche Hauswirtschaftsschule hat die Aufgabe, allgemeine sowie fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für die selbstständige Führung eines ländlichen Haushaltes notwendig sind. Außerdem wird auf die Ausübung einer verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft vorbereitet. Darüber hinaus ist die Ausbildung für die Ausübung der Berufe Hotel- und Gastgewerbeassistentin, Restaurantfachfrau, Köchin oder Betriebsdienstleistungskauffrau zu gewährleisten.

Die dreijährige ländliche Hauswirtschaftsschule beinhaltet alle Bildungsziele der zweijährigen ländlichen Hauswirtschaftsschule. Zusätzlich werden in Teilbereichen die Voraussetzungen zur Ablegung der Berufsreifeprüfung sowie Fertigkeiten zur selbstständigen Ausübung eines Berufes geschaffen.

Das Allgemeinwissen der Schüler ist zu erweitern und zu vertiefen, wobei besonders auf die Entwicklung von dynamischen Fähigkeiten wie Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz Wert zu legen ist. Ganzheitliches Denken und die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung sind zu fördern.

römisch II. Stundentafel

Unterrichtsgegenstände         Wochenstunden          Gesamt-

                       1. Schul-  2. Schul-3. Schul-  stunden

                          stufe      stufe    stufe

1. Pflichtgegenstände:

Religion                    2          2         2       222

Deutsch und Kommunikation   2          1         2       183

Englisch                    2          2         2       222

Französisch oder

Italienisch                 -          -         2        66

Mathematik und Fachrechnen  2          1         2       183

Lebens- und Volkskunde      1          0,5       -        58,5

Berufsorientierung          -          0,5       -        19,5

Politische Bildung und

Wirtschaftskunde            1          1         -        78

Informatik                  1          1         1       111

Schriftverkehr und Text-

verarbeitung                1          1         -        78

Rechtskunde                 -          1         -        39

Bewegung und Sport          2          2         2       222

Musikerziehung              1          1         -        78

Gesundheit und Soziales     -          1         -        39

Ernährung, Vorratswirtschaft

und Direktvermarktung       2          1         -       195

Marketing und Präsentation  -          -         2        66

Textil- und Bekleidungs-

kunde                       1          -         -        39

Haushaltsführung            1          -         -        39

Betriebs- und Haushalts-

organisation                -          -         3        99

Hotel- und Rezeptions-

technik                     -          -         4       132

Gartenbau                   1          1         -        78

Landwirtschaft              2          2         -       156

Buchhaltung und landwirt-

schaftliche Betriebslehre   -          2         -        78

Buchhaltung und Büro-

organisation                -          -         2        66

Kochen und Fachkunde        -          -         4       132

Servieren und Fachkunde     -          -         4       132

Praktischer Unterricht     15         16         -     1.209

Zwischensumme              37         37         32    4.020

2. Alternative Pflichtgegenstände –

Schwerpunktausbildungen*:

Psychologie                 -          -          2       66*

Musikerziehung              -          -          1       33*

Kinder- und Erwachsenen-

betreuung                   -          -          2       66*

Gesundheit und Soziales     -          -          5      165*

Wellness und Regional-

tourismus                   -          -          5      165*

Summe                      37         37         37    4.515

3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Angewandte Informatik       1          1          -       78

Englisch Konversation       -          -          1       33

Zweite Fremdsprache Konver-

sation                      -          1          1       72

Musische Bildung           20**       20**       20**     60

Melkkurs                    -         12**        -       12

4. Förderunterricht:

Sprachen                   32**        -          -       32

Mathematik Fachrechnen     24**        -          -       24

* insgesamt maximal 5 Wochenstunden

** Gesamtstunden

römisch III. Bildungs- und Lehraufgaben
Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen
Unterrichtsgegenstände

  1. Ziffer eins
    Pflichtgegenstände

Religion

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 7 d, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr 256 aus 1993,)

Für den Religionsunterricht an den landwirtschaftlichen Fachschulen findet im Sinn des Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen gemäß der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr 571 aus 2003, in der Fassung der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr 283 aus 2004, (Anlage 7) Anwendung.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgaben

Festigung im richtigen Schreiben, Lesen und Sprechen, sowie in der Fähigkeit, Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes schriftlich und mündlich sprachlich richtig zu gestalten.

Erkennen des Wertes der allgemeinen und der fachlichen Literatur für die eigene Bildung. Kritischer Umgang mit den Medien. Sicheres Auftreten und sprachlich richtige Ausdrucksweise bei Reden und in Diskussionen. Kenntnis über Gestaltung von Vortragsveranstaltungen und Versammlungen, über richtige Vorsitzführung, Diskussionsleitung und Abfassung von Protokollen.

Über den Lehrplan der ersten zwei Schulstufen hinaus sollen Kenntnisse des sprachlichen Kulturgutes der Heimat in Wort und Schrift vermittelt werden. Die Schüler sollen den Wert der mündlichen und schriftlichen Kommunikation im privaten und beruflichen Leben erkennen.

Außerdem sollen sie durch intensive Konfrontation mit öffentlichen Institutionen, Personen und Medien zu urteilsfähigen und selbstbewussten Menschen erzogen werden. Der Wert der eigenen Meinung soll hervorgehoben werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Rechtschreibregeln: Lange und kurze Vokale, gleich und ähnlich klingende Konsonanten; Silbentrennung; Satzzeichen.
Groß- und Kleinschreibung: Zusammen- und Getrenntschreibung. Wortschatzübungen und Gebrauch des Wörterbuches; Fremdwörter.
Wortlehre: Grundwortarten, Funktionswortarten.
Satzlehre.
Aufsatzlehre: Stilmerkmale.
Aufsatzgattungen: Erzählung, Erörterung, Bericht, Beschreibung.
Vorbereitung und Darbietung der Rede, Redeauftritte: Vorstellen,
Begrüßen, Statement, Kurzreferat.
Leseübungen.
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Das Referat: Vorbereitung, Stoffsammlung, Gliederung.
Literatur: Literaturgattungen, Stilmerkmale.
Förderung des Textverständnisses und der Wiedergabe von Texten. Belletristik und Trivialliteratur; Sach- und Fachbücher; Zeitungen und Zeitschriften.
Fernsehen, Film, Theater.
Die Bücherei: Lesen und Vorstellen von Büchern.
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Vorbereitung für die Berufsreifeprüfung.
Kreatives Schreiben.
Behandlung von berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption, Ausarbeitung). Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen aus der beruflichen und privaten Erfahrungswelt. Die selbstständige Beschaffung von Informationsmaterial und eigenverantwortliche Weiterentwicklung sollen gefördert werden.
Grundlagen der Kommunikation, Selbstbild-Fremdbild, Kommunikationsmodelle, gesprächsfördernde Interventionen. Querverbindungen zu den Gegenständen Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Schriftverkehr und Textverarbeitung und Informatik sind herzustellen.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen und Schreiben ist in allen Unterrichtsgegenständen hinzuwirken. Die Schüler sollen sich ein Sprachgefühl aneignen.

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sind sinnvoll miteinander zu verbinden.

Der Besuch von Theatervorstellungen und Ähnlichem sollte gefördert werden. Die Benützung öffentlicher Büchereien ist anzuregen.

Zur Einführung in die Redeübungen sind die redetechnischen Grundkenntnisse zu vermitteln.

Zur Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse sind Leistungstests und Diktate durchzuführen. Zur Überprüfung der Sprachlehrekenntnisse können schriftliche Überprüfungen oder Aufsätze verwendet werden.

  1. Ziffer eins
    Schulstufe: zwei Schularbeiten/Semester
  2. Ziffer 2
    Schulstufe: eine Schularbeit/Semester
  3. Ziffer 3
    Schulstufe: eine schriftliche Arbeit zur Leistungsfeststellung
In der 3. Schulstufe ist darüber hinaus die Erzählkunst verschiedener Kulturkreise in vergleichenden Studien zu bearbeiten. Querverbindungen zu den anderen Gegenständen, insbesondere zu Englisch, sowie Marketing und Präsentation sind herzustellen.
Blockunterricht ist besonders für den Kommunikationsunterricht zu empfehlen.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können, im Verstehen, im Sprechen sowie im Lesen und Schreiben.

Sie sollen eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Das persönliche Umfeld: zB Familie, Freunde, Freizeit;
Situationen des täglichen Lebens: zB Essen, Einkaufen, Telefonieren;
Freizeit und Reisen;
kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen
Länder;
Arbeitswelt: zB Vorstellungsgespräche, Verhalten am Arbeitsplatz, Umgang mit Vorgesetzten und Kunden;
Berufswelt: Befassung insbesondere mit den im Bildungsziel der Schule genannten Berufen;
Sprachstrukturen zur Festigung der Sprachfertigkeit: zB Satzbau, Zeiten, Redewendungen.
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Wirtschaft und Arbeitswelt: Berufsspezifische Schwerpunkte sollen behandelt werden. Beruf, Arbeitsplatz, Kollegen, Aufgabenbereiche, berufliche Auslandsbeziehungen. Geräte, Arbeitsvorgänge, Fach- und Kundengespräche.
Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung, Familie, Freunde, Essen und Trinken, Reisen und Tourismus, nationale und internationale Ereignisse. Die kommunikativen Fertigkeiten sollen besonders gefördert werden.

Didaktische Grundsätze

Auf den Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen, grundsätzlich soll die Fremdsprache als Unterrichtssprache verwendet werden. Einsetzen verschiedenster Medien und Kommunikationstechniken. Auch die in anderen Gegenständen erworbenen Grundkenntnisse sind einzubeziehen, Querverbindungen herzustellen.

Die im Bildungsziel der Schule formulierten Berufe sind besonders zu berücksichtigen.

Der Grammatikunterricht hat in erster Linie der Festigung der Sprachfertigkeit zu dienen und soll daher im Zusammenhang mit dem übrigen Sprachunterricht stehen.

Besonders zu beachten sind die Querverbindungen zu anderen Fächern. Die Sprachsicherheit kann durch einen Auslandsaufenthalt verbessert werden.

Französisch oder Italienisch

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können, im Verstehen, im Sprechen sowie im Lesen und Schreiben.

Sie sollen eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Das persönliche Umfeld: zB Familie, Freunde, Freizeit;
Situationen des täglichen Lebens: zB Essen, Einkaufen, Telefonieren;
Freizeit und Reisen;
kulturelle und soziale Besonderheiten der fremdsprachigen
Länder;
Arbeitswelt: zB Vorstellungsgespräche, Verhalten am Arbeitsplatz, Umgang mit Vorgesetzten und Kunden;
Berufswelt: Befassung insbesondere mit den im Bildungsziel der Schule genannten Berufen;
Sprachstrukturen zur Festigung der Sprachfertigkeit: zB Satzbau, Zeiten, Redewendungen.

Didaktische Grundsätze

Auf den Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen, grundsätzlich soll die Fremdsprache als Unterrichtssprache verwendet werden. Einsetzen verschiedenster Medien und Kommunikationstechniken. Auch die in anderen Gegenständen erworbenen Grundkenntnisse sind einzubeziehen, Querverbindungen herzustellen.

Die im Bildungsziel der Schule formulierten Berufe sind besonders zu berücksichtigen.

Der Grammatikunterricht hat in erster Linie der Festigung der Sprachfertigkeit zu dienen und soll daher im Zusammenhang mit dem übrigen Sprachunterricht stehen.

Besonders zu beachten sind die Querverbindungen zu anderen Fächern. Die Sprachsicherheit kann durch einen Auslandsaufenthalt verbessert werden.

Mathematik und Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgaben

Die vorhandenen Kenntnisse der Schüler in Mathematik sollen vertieft und weiter ausgebaut werden. Die Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben auftretenden rechnerischen Probleme selbstständig und sicher zu lösen. Genauigkeit, wirtschaftliches Denken und der Spargedanke sind zu fördern. Darüber hinaus sind den Schülern die Grundlagen für die Berufsreifeprüfung zu vermitteln.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Wiederholung der Grundrechnungsarten; Stellenwert; Teilbarkeit der Zahlen; metrische Maße und Gewichte; Bruchrechnen;
Umwandlung von Bruchzahlen; Gleichungen, Umwandlung von Formeln;
Quadrieren und Wurzelziehen mit technischen Hilfsmitteln;
Schlussrechnungen; Verhältnisgleichungen; Prozentrechnungen von Hundert, auf Hundert, in Hundert; Promillerechnungen. Zinsrechnungen; Flächenberechnungen; pythagoreischer Lehrsatz und seine Anwendung; einfache Winkelfunktionen.
Körperberechnungen: Inhalte und Oberflächen.
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Zinseszinsrechnungen; Anfangs- und Endkapitalsrechnungen;
Ratenrechnungen; Kredittilgung; Verhältnisrechnungen;
Verteilungsrechnungen; Durchschnittsrechnungen;
Mischungsrechnungen.
Fachbezogene Kalkulationen; Valuten- und Devisenrechnungen.
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Preisberechnungen: Rabatt, Skonto, USt.
Indexrechnungen.
Finanzierungsformen: Kredite, Raten, Leasing, Factoring, Formen
der Geldanlage.
Personalverrechnung: Lohnverrechnung: Lehrlingsentschädigung, Löhne, Gehälter.
Kostenrechnung und Kalkulation: Handelskalkulation, Produktionskalkulation. Valuten- und Devisenrechnungen.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken, Formelsammlungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Beherrschung der Grundrechnungsarten und auf das Überschlagsrechnen ist besonderer Wert zu legen. Die Rechenvorteile sollen angewendet werden. Auf die Einhaltung einer sauberen und übersichtlichen Form ist zu achten. Der Unterricht ist in sinnvollem Wechsel von Vortrag und Arbeitsunterricht zu gestalten. Die Lehrinhalte sind nach Sachgebieten systematisch aufzubauen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen. Das Hauptgewicht ist auf die Erfassung der Rechenaufgabe, auf die Sicherheit und Gewandtheit in den Rechenoperationen zu legen. Bei der Erstellung der Übungsaufgaben sind praxisbezogene Beispiele in Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu wählen.

Zeitgemäße technische Hilfsmittel (elektronische Rechner) sind bei den verschiedenartigen Aufgabestellungen sinnvoll einzusetzen.

  1. Ziffer eins
    Schulstufe: zwei Schularbeiten/Semester;
  2. Ziffer 2
    Schulstufe: eine Schularbeit/Semester;
  3. Ziffer 3
    Schulstufe: eine Schularbeit im 1. Semester, zwei Schularbeiten im 2. Semester.
Die Lehrinhalte sind den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen.
Auf die verschiedenen Schwerpunktausbildungen ist einzugehen.

Lebens- und Volkskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sollen die Wege in ein sinn- und werterfülltes Leben in der Familie, in der Gemeinschaft sowie in der Berufs- und Arbeitswelt aufgezeigt werden.

Sie sollen zu einem sicheren und adäquaten Verhalten in den verschiedenen Lebenslagen geführt werden, das bestimmt ist von Verständnis, Toleranz und Achtung gegenüber anderen Menschen und Kulturen und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der belebten und unbelebten Umgebung erkennen lässt.

Die Beziehungen zur Volkskultur sind durch besondere Aktivitäten zu festigen; die Werte der eigenen Kultur und Heimat sind bewusst zu machen, um dadurch Verständnis für andere Kulturen und Völker zu erreichen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Verhalten in der Gemeinschaft, im täglichen Leben, in der Berufs- und Arbeitswelt sowie bei besonderen Anlässen. Die Entwicklung des Menschen als körperliches und geistigseelisches Wesen; Charaktereigenschaften und Persönlichkeitsbildung.
Partnerschaft, Ehe, Familie, Erziehung, Konflikte.
Freizeitverhalten, Sucht.
Heimatliche Kulturgeschichte: kirchliche und weltliche Bauten;
Denkmäler; Volkskultur und Hochkultur.
Bau- und Wohnkultur: bauliche Gestaltung von Haus und Hof, Hof- und Dorfformen, Ortsbild und Landschaftspflege.
Brauchtum, Sprache, Lied, Musik, Tanz, Theater und deren Bedeutung für jedes Volk.
Die Schüler sind zum Erstellen einer Hof-, Haus- bzw Familienchronik anzuhalten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll die Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen und auch andere Kulturen vergleichend einbeziehen. Die Entfaltung der seelischen und geistigen Kräfte soll zu einer bewussten Gestaltung des eigenen Lebens, zu Selbstsicherheit und einer reifen Persönlichkeit führen. Eine Erziehung zur gegenseitigen Achtung und Toleranz in allen Bereichen des täglichen Lebens ist anzustreben. Die Schüler sollen in die Fest- und Feiergestaltung einbezogen werden. Eine einseitige Verschiebung des Unterrichts in Richtung Lebenskunde oder Volkskunde ist zu vermeiden; eine ungefähr gleiche Beteilung der beiden Bereiche ist anzustreben.

Berufsorientierung

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen über ihre zukünftigen Berufschancen optimal informiert werden. Durch die veränderten Verhältnisse ergeben sich viele Möglichkeiten während der Lebensarbeitszeit mehrere Berufe auszuüben. Besonderer Wert soll auf eine lebenslange Weiterbildung gelegt werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Allgemeine Informationen über Berufe; Angebot und Nachfrage;
Vorstellen der Berufs- und der Bildungsmöglichkeiten;
Interessensermittlung, Wünsche und Vorstellungen der Schüler erarbeiten; Anleitung zur Entscheidungsfindung.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler müssen die Möglichkeiten zur effektiven Berufsauswahl erhalten. Dabei ist auf praxisorientiertes Arbeiten zu achten. Berufsinformationsinstitute und Informationsveranstaltungen sind zu besuchen. “Nischenberufe” sowie neue und unbekanntere Berufe sind vorzustellen.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen ausgehend von aktuellen Ereignissen im gesellschaftlichen, sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich, Europa und der Welt altersgemäße Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten; darüber hinaus sollen sie die Fähigkeit erlangen, sich bewusst zu informieren, um durch objektives und verantwortungsbewusstes Handeln Verständnisbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Politische Bildung: Demokratie; Konflikte und Konfliktlösungen in der Gesellschaft; Grundzüge der Österreichischen Verfassung; politische Parteien, Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft; Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene; Österreich, Salzburg und die Europäische Union; Menschenrechte.
Wesentliche Ereignisse der jüngeren Geschichte auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Salzburgs; aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen von regionaler und überregionaler Bedeutung.
Wirtschaftskunde: Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens; privater Haushalt, privater Zahlungsverkehr, öffentlicher Hauhalt (Budget).
Österreichs Wirtschaftssystem: (Öko) Soziale Marktwirtschaft;
Grundlagen betrieblicher Organisation; Betrieb und Markt;
Besonderheit des landwirtschaftlichen Betriebes; Beispiele für wirtschaftliche Veränderungen (zB Globalisierung) und Auswirkungen; wirtschaftsgeografischer und geopolitischer Überblick; Versicherungen (Pflicht, freiwillig).

Didaktische Grundsätze

Zu achten ist auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick in die Zusammenhänge.

Inhaltliche Schwerpunkte können aktuelle oder die Zukunft der Schüler betreffende Ereignisse sein.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden - die Möglichkeit der gezielten Beeinflussung und Meinungssteuerung ist den Schülern bewusst zu machen.

Bei der Behandlung der Lehrinhalte ist ihr Bezug zur Landwirtschaft herzustellen.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.

In der 3. Schulstufe muss der Schüler darüber hinaus auf die Ablegung der Prüfung des ECDL-Führerscheines vorbereitet werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Grundlagen der Informationstechnologie; PC-Benützung und Betriebssystem;
Anwendungen in Textverarbeitung und Tabellenkalkulation;
Arbeiten mit Datenbanken, Informations- und Kommunikationsnetzen und -systemen; Präsentation; Bildbearbeitung.
  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Anwendung der Inhalte des ECDL; Homepageerstellung.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken; der Schwerpunkt ist auf ein anwendungsorientiertes Arbeiten in den breitgefächerten Möglichkeiten zu legen.

Fächerübergreifende Anwendungen sind anzustreben.

Auch auf die theoretische Vorbereitung für die ECDL-Prüfung ist

Wert zu legen.

Querverbindungen zu den anderen Fächern sind herzustellen. Die praktische Anwendung der theoretischen Grundlagen ist durchzuführen.

Schriftverkehr und Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse der Zehn-Finger-Tastschreibmethode; Anleitung zur selbstständigen und formrichtigen Gestaltung von Schriftstücken; Erziehung zu Ordnung und Sauberkeit bei schriftlichen Arbeiten; Abfassung von sprachlich und sachlich richtigen Schriftstücken, wie sie im privaten und beruflichen Schriftverkehr vorkommen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Richtige Sitz- und Handhaltung, Grundstellung und Anschlagtechnik; Anwendung des Zehn-Finger-Systems, Taktschreiben, Geläufigkeits- und Abschreibübungen, Sicherheitsschreiben; Hervorhebungen; Anwendung in einfachen Schriftstücken.
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen. Der private Schriftverkehr mit den diversen Formen der schriftlichen Kommunikation wie Einladungen, Glückwunschschreiben, Beileidschreiben usw.
Der Geschäftsbrief im Rahmen des Waren- und Zahlungsverkehrs mit Angebot, Anfrage, Bestellung, Rechnung, Mängelrüge, Zahlungserinnerung, sowie der Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und in rechtlichen Angelegenheiten.
Adressenschreibung und Kuvertbeschriftung.
Der Schriftverkehr zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer wie insbesondere Bewerbungsschreiben und Lebenslauf; Erstellung einer Bewerbungsmappe.

Didaktische Grundsätze

Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und der ergonomischen Hand- und Sitzhaltung ist zu achten. Die Texte sind in Verbindung mit dem Schriftverkehr und anderen Unterrichtsgegenständen zu wählen. Dabei können Vorlagen in schriftlicher und akustischer Form unter Einsatz zeitgemäßer Technologie verwendet werden.

Es ist auf Selbstständigkeit sowie auf unbedingte Einhaltung der Formen und Normen der Schriftstücke und auf richtiges Ausfüllen der Vordrucke zu achten. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Für die Beurteilung der Schüler ist neben den schriftlichen Überprüfungen die ordnungsgemäße Führung der Unterlagen heranzuziehen.

Das Üben außerhalb des Unterrichts, vor allem mit Texten aus dem Bereich des Schriftverkehrs, ist zu fördern.

Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Einführung in die Grundbegriffe des Rechtes und Vermittlung von Kenntnissen über jene gesetzlichen Bestimmungen, die für das Familien- und Berufsleben von Bedeutung sind. Wecken des Verständnisses für Recht und Ordnung in der Gemeinschaft und Erziehung zu richtigem Rechtsempfinden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen; Sachwalterschaft.
Das Grundbuch; Ehe- und Familienrecht.
Erbrecht: Verlassenschaftsabhandlung; Anerbenrecht.
Eigentumsrecht: Eigentum, Enteignung, Ersitzung, Verjährung; Besitzstörung; Miteigentum, Gütergemeinschaft; Grenzfragen beim Grundbesitz; der Fund.
Dienstbarkeiten (Servitute): Persönliche und Grunddienstbarkeiten; Ausgedinge.
Landwirtschaftliches Schulwesen: landwirtschaftliche Berufsausbildung und Lehrlingswesen.
Rechtsgeschäfte: Kauf; Gewährleistung; Tausch und Schenkung;
Besitzübergabe unter Lebenden; Miete und Pacht.
Landwirtschaftliches Sozialrecht.

Didaktische Grundsätze

Bei der Darstellung des Lehrstoffes ist auf das richtige Verstehen der Grundbegriffe des Rechtes besonderer Wert zu legen. Den Schülern ist anhand von Beispielen aus der Praxis der Einblick in das Wesen des Rechtes als Ordnungsfaktor jeder menschlichen Gemeinschaft zu geben. Wegen der Fülle des Stoffes sind nur jene Rechtsgebiete eingehender zu behandeln, die für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung sind.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgaben

Entwicklung der Bewegungsfähigkeit zur Festigung der körperlichen Gesundheit und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit. Sicherung einer einwandfreien Haltung und Bewegung im täglichen Leben. Förderung des Gemeinschaftssinnes und der Ausdauer. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung von Bewegung und Sport und der Pflege des Körpers in Bezug auf ein körperlich und geistig gesundes Leben. Erziehung zur Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Grundübungen: Allgemeine Körperausbildung, Bewegungsgymnastik, Konditionstraining, Ausgleichs- und Haltungsübungen.

Spiele: Scherz-, Lauf- und Ballspiele; rhythmische Gymnastik und Partnerübungen.

Geräteturnen: Rolle, Hand- und Kopfstand; Sprossenwand, Kasten, Langbank.

Leichtathletik: Übungen mit Zielsetzung der Leistungen für das Jugend-ÖSTA.

Schwimmen auf Form und Zeit, Streckentauchen, Startsprung, Kerze, Kopfsprung.

Für Nichtschwimmer: Gewöhnen an Wasser, Gleiten unter Wasser, Gleiten mit Hand- und Fußtempo, Schwimmen auf Form. Alpinschilauf, Langlauf und Snowboard.

Kennen lernen neuer Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Beim Unterricht ist davon auszugehen, dass ein Ausgleich zum bewegungsarmen Klassenunterricht geschaffen wird. Die Auswahl der Übungen wird von den örtlichen Gegebenheiten und von der Jahreszeit bestimmt. Als Übungsstätten sind der Turnsaal, das Schwimmbad, der Sportplatz und das freie Gelände sinnvoll einzusetzen. Bei allen Übungseinheiten ist der Ausgleichsgrundsatz einzuhalten. Eine Übungseinheit soll daher in der Regel aus mehreren Übungsdisziplinen zusammengesetzt sein und in folgenden Stufen ablaufen: Aufwärmen, Höhepunkt und Ausklang. Auf die Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung ist besonders zu achten, ebenso wie auf die Einhaltung der hygienischen Vorschriften nach Beendigung der Übungseinheiten.

Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Wecken der Freude am Singen und Musizieren und am Besitz eines Liederschatzes. Erkennen der gemeinschaftsfördernden Wirkung des Singens und Festigung der Beziehungen zum Volkslied und zur Volksmusik. Pflege und Förderung des heimischen Liedgutes. Erwerben von Kenntnissen im richtigen Umgang mit der Stimme. Der Unterricht hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Dabei ist durch das Kennen lernen von Musik und Tänzen aus anderen Ländern ein besserer Zugang zu anderen Kulturkreisen herzustellen. Alternative, alte und nicht so bekannte Musikinstrumente vorstellen und die Experimentierfreudigkeit fördern. Sensibilisierung der Sinne und der Körpererfahrung, Verbesserung der Reaktionsfähigkeit und der Motorik.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Ein- und mehrstimmige Lieder, Volkslieder, Kanon, Kinderlieder, Landes- und Bundeshymne; Lieder im Jahresablauf und für verschiedene Feste und Feiern.
Allgemeine Kenntnisse der Musiknoten.
Einführung in die klassische und zeitgenössische Musik mit
Beispielen von verschiedenen Tonträgern.

Didaktische Grundsätze

Durch Singen von mehrstimmigen Liedern ist die Stimmsicherheit zu festigen und das Gemeinschaftsbewusstsein zu fördern. Die Freude am Singen und Musizieren ist zu wecken und als sinnvolle Freizeitgestaltung bewusst zu machen. Durch die Mitgestaltung von Festen und Schulfeiern und Schulgottesdiensten soll die Leistung gefördert werden. Gelegenheiten zum Besuch eines Musiktheaters sind als Ergänzung zum Unterricht zu nützen. Darüber hinaus ist auch die Zusammenarbeit mit heimischen Volksmusikern sowie Musikern aus dem benachbarten Ausland zu suchen. Auf internationale und nationale Volkstanzveranstaltungen soll hingewiesen werden. Der Besuch von Veranstaltungen dieser Art ist zu ermöglichen.

Gesundheit und Soziales

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen in ihrer Entwicklung zu selbstbewussten, gemeinschaftsfähigen, kritischen und kreativen Persönlichkeiten gefördert werden.

Sie sollen außerdem angeleitet werden, Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt zu entwickeln.

Darüber hinaus sind Kenntnisse über und Verantwortung für eine gesunde Lebensführung zu vermitteln. Die Bedeutung der Gesundheit ist bewusst zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Einrichtungen und Bedeutung des öffentlichen Gesundheitswesens. Gesunde Lebensführung; Wert der Gesundheit.
Pflege von alten und kranken Menschen.
Arzneien und deren Gebrauch; Hausapotheke; Drogen.
Schwangerschaft und Geburt; körperliche, seelische und geistige
Entwicklungsabschnitte.
Erziehungsgrundlagen, Erziehungsziele; soziales Verhalten.

Didaktische Grundsätze

Das Verständnis für die Ganzheitlichkeit des Körpers ist zu wecken. Anschaulichkeit durch den Einsatz verschiedener Lehr- und Lernmethoden. Querverbindungen zu den Gegenständen Lebens- und Volkskunde, Bewegung und Sport, Ernährungslehre, Vorratswirtschaft und Direktvermarktung sowie Kochen, Vorratshaltung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sind herzustellen.

Ernährung, Vorratswirtschaft und Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse über Nähr- und Vitalstoffe, Lebens- und Genussmittel sowie über die Bedeutung der Ernährung für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden.

Wecken der Eigenverantwortung für eine gesunde Ernährung und Erlangen der Befähigung, Mahlzeiten nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkten zusammenzustellen. Anleitung zu überlegtem Einkauf, zu vernünftigem Verbrauch, zu richtiger Lagerung und zeitgemäßer Vorratshaltung im ländlichen Haushalt.

Vermittlung von Kenntnissen der Direktvermarktung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung; Zweck der Ernährung; Zusammensetzung des menschlichen Körpers.
Die Nähr- und Vitalstoffe einschließlich Lebensmittelkunde:
Kohlenhydrate und kohlenhydratreiche Lebensmittel, Fette, fettähnliche Stoffe und fettreiche Lebensmittel, Eiweiß und eiweißreiche Lebensmittel, Wasser, Vitamine und vitaminreiche Lebensmittel, Mineralstoffe und mineralstoffreiche Lebensmittel, Nahrungsbegleitstoffe, Würzmittel und Kräuter.
Kochlehre: Voraussetzungen für die praktische Küchenarbeit; Hygiene; Unfallverhütung; Vorbereiten und Verarbeiten der Lebensmittel; Fachausdrücke.
Grundmaße und Grundmengen, Löffelmaße und Schätzen der Mengen. Bedienung und Pflege von Küchenmaschinen und Küchengeräten.
Garmachungsarten: Kochen, Dünsten, Dämpfen, Braten, Backen.
Grundrezepte: Nudel-, Nockerl-, Kartoffel-, Strudel-, Palatschinken- und Schmarrenteig, Mürbteig, Backpulverteig, Brandteig.
Zubereitung einfacher Speisen und Schnellgerichte.
Vorratswirtschaft: Nahrungsmittelverderb und Vorratsschädlinge;
Möglichkeiten der mittel- und längerfristigen Vorratshaltung;
Konservierungsmethoden: Tiefgefrieren, Marmeladenbereitung, Kompottbereitung, Fruchtsaft- und Süßmostbereitung. Trocknen, Gärgemüse, Essiggemüse.
Fleischverarbeitung: Fleischteile und ihre Verwendung: Rind,
Schwein, Kalb, Schaf, Wild, Geflügel, Fisch.
Das Zerteilen, Küchen- und Marktfertigmachen.
Konservieren von Fleisch und Fisch: Pökeln, Selchen, Beizen,
Herstellen von bäuerlichen Spezialitäten.
Direktvermarktung: Kalkulation, Produktkennzeichnung, Etikettieren, Verpacken, Verkaufsmöglichkeiten, Verkaufsgespräche, rechtliche Grundlagen, Aufzeichnungspflicht, Hygienevorschriften.
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Ernährungslehre: Stoffwechsel: Aufnahme, Verdauung, Resorption und Verwertung der Nährstoffe.
Nährstoff- und Energiebedarf: Energiebedarfsberechnung und Nährwertberechnung, Deckung des Energiebedarfs.
Richtwerte zur Lebensmittelberechnung, Lebensmitteleinkauf, Menüzusammenstellungen, Tages- und Wochenspeisepläne, Kostenrechnungen.
Kostformen: Gemischte Kost, Vollwertkost, Sonderkostformen, Ernährung des gesunden Menschen in verschiedenen Altersstufen, Schonkost, Essstörungen.
Getränke und Genussmittel: Tee, Kaffee, Kakao, alkoholfreie und
alkoholische Getränke.
Verbraucherschutz und Lebensmittelgesetz.
Giftstoffe in der Nahrung, Lebensmittelzusatzstoffe.
Kochlehre: Garmachungsarten: Grillen, Braten in Folie, Englisch Braten, Fondue, Raclette; Nationalgerichte und regionale Spezialitäten.
Schnellküche: Verwendung von Fertig- und Halbfertigprodukten; Buffet.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in enger Verbindung mit dem praktischen Unterricht in Kochen, Vorratshaltung und Direktvermarktung durchzuführen. Er ist so zu gestalten, dass die Schüler zu selbstständiger Küchenführung befähigt werden. Die Verwendung wirtschaftseigener, biologischer und heimischer Produkte ist zu fördern.

Die Schüler sollen zu kritischen und bewussten Konsumenten erzogen werden.

Marketing und Präsentation

Bildungs- und Lehraufgaben

Durch das Kennen lernen der wirtschaftlichen Notwendigkeit des Marketings sollen die Schüler auf verschiedene Methoden und deren Auswirkung auf den Markt sowie auf den persönlichen Marktwert aufmerksam gemacht werden.

Die Schüler sollen die Grundlagen für wirkungsvolle Präsentationstechniken erhalten, da dies für ihren späteren Beruf bedeutend ist. Ort und Art der Präsentation müssen im Einklang stehen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Begriffserklärung bzw Definition von Marketing, Bedarf, Wecken neuer Bedürfnisse; Ideen, Wege, Ziele.
Produkt und Preisgestaltung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit; Ideenbörse.
Grundlagen der Präsentation, Hilfsmittel und Werkzeuge für Präsentationen, optimaler Einsatz dieser Hilfsmittel, Erfolgskriterien.

Didaktische Grundsätze

Die Kreativität ist ein wichtiger Grundsatz, Beispiele verschiedener Marketingkonzepte sind als Impulsgeber einzusetzen.

Bei den Präsentationstechniken ist darauf zu achten, dass sie in den alternativen Pflichtgegenstandsgruppen optimal angewendet werden können. Der Einsatz audio-visueller Hilfsmittel ist, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst, zu zeigen und zu üben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Textil- und Bekleidungskunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Grundkenntnissen über Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten wichtiger Textilfasern.

Anleitung zur selbstständigen Herstellung und Abänderung von Schnitten für Werkstücke.

Erziehung zu überlegtem Einkauf, vernünftiger Modeeinstellung und Geschmacksbildung, insbesondere bei der heimischen Tracht.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Pflanzenfasern: Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung und Pflege.
Tierische Fasern: Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung und Pflege.
Chemiefasern: Überblick, Eigenschaften, Verwendung und Pflege,
Ausrüstungs- und Veredelungsarbeiten.
Stoffeinkauf und Stoffkennzeichnung.
Maßnehmen und Schnittzeichnen: Grundsätze des Maßnehmens, Schnittgewinnung und Abänderung der Schnitte für die jeweiligen Werkstücke.

Didaktische Grundsätze

Die Schnitte sollen einfach und praktisch verwendbar sein, sie sind für den praktischen Nähunterricht zu erarbeiten. Auf saubere und genaue Ausführung ist zu achten. Im Unterricht sind Querverbindungen zum praktischen Unterricht Nähen und zu anderen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Jeder Schüler soll eine Material- und Stoffsammlung anlegen.

Haushaltsführung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über zweckmäßige Einrichtung, Pflege und Führung des ländlichen Haushaltes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Kenntnis über Materialien, Hausrat, Geräte und Maschinen, sowie deren fachgemäße Auswahl, Anwendung und Pflege.

Förderung des Umweltbewusstseins, der Freude am Haushalt und des technischen Verständnisses. Bildung des Geschmacks und des Ordnungsbewusstseins.

Vermittlung von Kenntnissen über die Organisation des bäuerlichen Fremdenverkehrs.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Arbeitsplanung, Buchhaltung, Familienbedürfnisse und Lebensansprüche.
Soziale und kulturelle Aufgaben des Haushaltes; Unfallverhütung.
Organisation und Planung der Arbeitsbereiche: Tischdecken und Servieren; Reinigungs- und Pflegemittel.
Materialienkunde: Glas, Keramik, Metall, Holz, Leder, Kunststoffe; Wasch- und Pflegemittel.
Einkauf und Einsatz von Elektrogeräten: Elektrische Grundbegriffe, Typenschild, Stromverbrauch.
Das bäuerliche Wohnhaus: Funktionsbereiche: Arbeits-, Wohn-, Schlaf- und Sanitärräume, Altenteil. Pläne lesen und verstehen lernen.
Wohnraumgestaltung: Wirkung von Formen, Farben und Materialien; Möbel, Wände, Böden, Raumtextilien, Beleuchtungskörper und Raumschmuck.
Bäuerlicher Fremdenverkehr: Privatzimmervermietung, Arbeitsbedarf, Umgang mit Gästen sowie deren Betreuung; Gästewerbung und Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Anschaulichkeit und Aktualität sind durch eine zeitgemäße und lebensnahe Gestaltung des Unterrichts sowie durch den Einsatz entsprechender Lehrmittel und durch die Ausnutzung verschiedener Medien zu gewährleisten. Vor allem soll das haushaltstechnische Verständnis vertieft werden. Auf Unfallquellen ist nachdrücklich hinzuweisen. Querverbindungen mit anderen Gegenständen sind herzustellen. Durch Abstimmung mit dem praktischen Unterricht in Hausarbeit und Servieren ist die Anschaulichkeit zu fördern und die Anwendung theoretischer Kenntnisse zu ermöglichen. Grundsätze und Richtlinien für Auswahl und Einkauf von Haushaltsgütern sind zu erarbeiten. Auf eine wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Haushaltsführung ist zu achten.

Betriebs- und Haushaltsorganisation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement theoretisch und praktisch planen und durchführen können. Das theoretische Wissen über gezielten Einsatz und richtige Führung von Mitarbeitern soll im Unterricht umgesetzt und durch die praktischen Erfahrungen ergänzt werden. Der Unterricht soll zum selbstständigen Planen und Managen von Veranstaltungen sowie zur Entwicklung verschiedenster Angebote, basierend auf haushälterischen Leistungen, anleiten. Auf ökonomisches und ökologisches Denken und Handeln ist in allen Bereichen zu achten. Die Schüler sollen zu verantwortungsbewussten, selbstständigen, umsichtigen und engagierten Mitarbeitern ausgebildet werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Haushalt: Volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung;
Haushaltsformen; Leistungen und Ziele; Haushaltsorganisation.
Ergonomie: Grundlagen; der Mensch und seine Arbeit;
Arbeitsökonomie; Umwelteinflüsse, Betriebsmittel; Belastungen im Arbeitssystem; Arbeitsplatzgestaltung, Unfallverhütung. Verbraucherschutz.
Werbung.
Planung: Datenermittlung, Arbeitszeitplan; Fristenplan; Bedarfsplan; Planungsbeispiele (zB Terminplan, Organisationsplan, Veranstaltungsplan usw); praktische Durchführung und Arbeitsplanungen im hauswirtschaftlichen Bereich und im Servicebereich; Arbeitsplatzgestaltung.
Organisation des Großhaushaltes: Grundlagen, Zeit- und Datenermittlung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Arbeitsprinzipien von verschiedenen Veranstaltungen wie Seminaren, Märkten, Buffets usw.
Organisation von Festen und Feiern, auch als Zuerwerb am Bauernhof.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist anschaulich und praxisnahe zu gestalten. Den Schülern sollen die Möglichkeiten geboten werden, das theoretische Wissen umzusetzen und ihre selbst erstellten Konzepte und Pläne praktisch zu erproben. Fachexkursionen sollen den Unterricht ergänzen.

Auf Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung und Hygienevorschriften ist laufend hinzuweisen.

Hotel- und Rezeptionstechnik

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse in Hotel- und Gastgewerbebetrieben kennen lernen.

Sie sollen mit modernen Organisationsmitteln und Kommunikationsgeräten im Front- und Backoffice selbstständig umgehen können. Sie sollen die Grundsätze aktiver Gästebetreuung und die damit verbundenen Verhaltenstechniken anwenden, sowie Gäste fachgerecht empfangen, beraten und verabschieden können. Die Schüler sollen bei Reklamationsfällen professionelles Rollenverhalten praktizieren können.

Sie sollen Werbemittel sowie Abrechungen erstellen und die organisatorische Abwicklung der Hotelkorrespondenz durchführen können.

Sie sollen die Bedeutung der Kommunikation mit anderen Abteilungen des Hotels und die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings erkennen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Front- und Backoffice: Ausstattung, Einrichtung, Kommunikationsgeräte; aktiver Verkauf; Checkin-Checkout-Kontrollsystem, Management des Gästekontaktes; Arbeiten mit Reisebüros.
Zimmerplan: Organisation und Zeitabläufe von Belegungen, Reservierungen, Stornierungen (manuell, EDV, Gruppen).
Werbemittel: Erstellen von innerbetrieblichen Informationen und Ankündigungen. Morgenpost, Function-Sheet, Menüs, Speisekarten.
Innerbetriebliche Abrechnung: Minibar, Abrechnungen mit anderen Abteilungen, Abrechnungen mit Reisebüros und Gruppen, Zusatzverkäufe, Provisionsabrechnungen.
Housekeeping: Haus- und Sicherheitstechnik.
Dienstplanorganisation, Abteilungskoordination, Controlling, Gästebetreuung (Fahrplanauskünfte, Reklamationen, telefonische und persönliche Auskünfte).

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll mit den neuesten Einrichtungen auf dem Gebiet der Gästebetreuung, der Abrechnung und der Führung des Front- und Backoffice erfolgen. Dem Problem des reibungslosen und harmonischen Zusammenwirkens aller Abteilungen des Hotelbetriebes und aller darin Tätigen ist besondere Beachtung zu schenken. Auf die sprachliche Ausdrucksweise sowie auf die persönlichen Umgangsformen ist besonderer Wert zu legen. Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Schriftverkehr und Textverarbeitung, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Mathematik und Fachrechnen sowie Englisch und der zweiten Fremdsprache sind zu knüpfen.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Obst und Zierpflanzen im bäuerlichen Garten notwendig sind. Wecken des Verständnisses für die geschmackvolle Gestaltung des Bauernhauses und für die Eingliederung des Hofes in das Ortsbild. Förderung des Bewusstseins für ökologische und wirtschaftliche Zusammenhänge. Die Schüler sollen erkennen, dass Landschaftspflege eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung des Lebensraumes und seiner Kultur ist.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Bedeutung und Anlage des Hausgartens; Bodenbearbeitung; Geräte für die Gartenarbeit; Kompostbereitung; Düngung im Hausgarten.
Anbauplanung: Fruchtfolge, Fruchtwechsel, Mischkultur; spezielle Kulturformen wie Mistbeet, Glashaus, Hügelbeet, Hochbeet.
Pflanzenanzucht: Saatgut, Aussaat, Pikieren und Auspflanzen.
Pflanzenschutz: Vorbeugende Maßnahmen und Bekämpfungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ökologie.
Gemüsebau: Sorten, Anbau, Pflege und Ernte der Gemüsearten.
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Kultur von Würz- und Heilkräutern.
Obstbau:
Beerenobst: Arten, Sorten, Pflanzung, Pflege, Ernte.
Kern- und Steinobst: Grundlagen des heimischen Obstbaues.
Zierpflanzenbau: Ein- und Zweijahresblumen, Stauden, Zwiebel- und Knollengewächse, Rosen, Ziergehölze, Zimmerpflanzen.
Gestaltung des Bauernhofes: Fenster- und Balkonschmuck; Auswahl und Verwendung der heimischen Zierpflanzen.

Didaktische Grundsätze

Besonderes Augenmerk ist der anschaulichen Darstellung des Lehrstoffes mit Lehrbehelfen zu schenken. Pflanzenkulturen sind nur insoweit zu behandeln, als sie der Umgebung entsprechen. Durch Heranziehen des Schulgartens, der Schulanlagen und durch Lehrausgänge und Exkursionen sollen die Schüler an Beispielsanlagen lernen. Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Ernährung, Vorratswirtschaft und Direktvermarktung, Landwirtschaft Praktischer Unterricht Gartenbau sowie Kochen und Fachkunde sind herzustellen.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgaben

Den Schülern sind grundlegende Kenntnisse eines zeitgemäßen Pflanzenbaus zu vermitteln und die natürlichen Kreisläufe, die Notwendigkeit ökologischen Verhaltens und einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit bewusst zu machen. In der Tierhaltung sind die grundlegenden Kenntnisse einer zeitgerechten Haustierzüchtung und artgerechten Haustierhaltung zu vermitteln. Die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen, marktgerechten und qualitativ hochwertigen Erzeugung ist einsichtig zu machen.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Pflanzenbau: Grundbegriffe der Chemie; Wetter und Klima (Klimafaktoren, Klimatypen); Bodenkunde (Entstehung, Bestandteile und Eigenschaften des Bodens; Bodenarten; Bodenbearbeitung und Bodenverbesserung).
Pflanzenernährung und Düngung: Pflanzennährstoffe; Nährstoffkreislauf; organische und mineralische Dünger; Düngungsgrundsätze.
Pflanzenkunde: Aufbau der Pflanzen; Pflanzenorgane; Lebensvorgänge (Nährstoffaufnahme, Assimilation, Wachstum, Vermehrung); wichtige Pflanzen und Pflanzengruppen.
Tierhaltung: Bedeutung der Tierhaltung; Anatomie und Physiologie (Körperteile, Verdauungsorgane); Beurteilung der Tiere nach äußeren Merkmalen.
Grundlagen der Fütterung: Zusammensetzung des Futters; Futterwert und Maßstäbe des Futterwertes bei Eiweiß und Energie;
Erhaltungsfutter, Leistungsfutter; Grundfutter, Ergänzungsfutter; Mineral- und Wirkstoffe.
Futtermittel: wirtschaftseigenes Futter, Zukauffuttermittel;
Futterwerbung und Futterkonservierung; Futterqualität.
Milchwirtschaft: Aufbau und Funktion des Euters, Milchbildung;
Milchqualität und deren Bestimmung, Milchpreis; Milchgewinnung (Hand- und Maschinenmelken); Milchbehandlung.
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Pflanzenbau: Grünland (Pflanzen und Pflanzengesellschaften; Bewirtschaftung des Grünlandes).
Futterbau: Pflanzen und Formen des Futterbaues.
Getreidebau: Bedeutung, Getreidearten, Kulturmaßnahmen.
Hackfruchtbau: Bedeutung, wichtige Hackfrüchte, Kulturmaßnahmen.
Biologischer Landbau: Bedeutung, Ziele und Methoden. Waldwirtschaft und ihre Bedeutung.
Tierhaltung: Vererbung und Züchtung (Grundbegriffe, Züchtungsgrundsätze und Zuchtmethoden).
Rinder: Rassen; Formen der Rinderhaltung; der Rinderstall;
Rinderaufzucht; Haltung (Brunst, Paarung, Trächtigkeit, Geburt);
Fütterung.
Schweine, Schafe, Geflügel: Haltungsformen, Fütterung. Tiergesundheit; Direktvermarktung und deren Bedingungen und gesetzliche Vorschriften.

Didaktische Grundsätze

Sowohl im Bereich des Pflanzenbaus als auch in der Tierhaltung ist auf den grundlegenden Kenntnissen aus der Pflichtschule aufzubauen. Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Eine gute Abstimmung des Unterrichts mit anderen Unterrichtsgegenständen, vor allem mit Gartenbau, ist erforderlich, um Doppelgleisigkeit oder Stofflücken zu vermeiden. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit, ökologische Gesichtspunkte sowie eine tiergerechte Haltung sind durchgehend zu verfolgen.

Buchhaltung und landwirtschaftliche Betriebslehre

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen zur Aufzeichnung von Daten und Vorgängen, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer bzw digitaler Form, die den Erfolg und die Vermögenslage eines Betriebes nachweisen. Darüber hinaus soll zur Aufzeichnung finanzieller Vorgänge im Haushalts- und Privatbereich angeregt werden. Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher Begriffe und Kenntnisse für die Betriebsführung.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Buchhaltung: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen;
Aufgaben der Buchhaltung; Buchführungspflicht;
Buchführungssysteme; Formvorschriften.
Belegwesen: Arten, Grundsätze, Organisation, Bearbeitung,
Erteilungspflicht.
Grundzüge der Umsatzsteuer.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Einführung, Kassabuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis; weitere steuerliche Mindestaufzeichnungen; Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchhaltung: Bücher, Erfolgsermittlung, Bilanz, Inventur, Kontenlehre, Buchungssatz, Kontenrahmen, Kontenplan; Eröffnungsbuchungen, laufende Buchungen, Vorabschluss- und Abschlussbuchungen; Auswertung der Buchhaltung; Verfahren der doppelten Buchhaltung.
Besonderheiten der Buchhaltung im landwirtschaftlichen Betrieb; das bäuerliche Haushaltsbuch.
Grundlagen der landwirtschaftlichen Betriebslehre: Betriebsdokumente und Behörden; amtliche Online-Dienste.
Wichtige betriebswirtschaftliche Begriffe und Kenngrößen.

Didaktische Grundsätze

Die Buchhaltung ist durch Übungsbeispiele in zeitgemäßer Form verständlich zu machen. Durch die Verwendung aktueller Vordrucke bzw handelsüblicher Buchhaltungsprogramme ist der Praxisbezug herzustellen. In der Schwerpunktbildung ist das nachschulisch vorwiegende Betätigungsfeld der Schüler zu berücksichtigen. In der landwirtschaftlichen Betriebslehre sind die Grundlagen für einen späteren Aufbau in diesem Fach zu vermitteln.

Buchhaltung und Büroorganisation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen gründliche Kenntnisse über das Büro als Arbeitsraum, die bürotechnischen Einrichtungen und die Administration der Schriftstücke eines Büros erwerben. Sie sollen über die Organisations- und Managementformen sowie die Informationstechnologien Bescheid wissen. Sie sollen über verschiedene Formen der Buchhaltung informiert werden und alle für eine Betriebsführung notwendigen Tätigkeiten erlernen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Büro als Arbeitsplatz: Arbeitsraum, Ausstattung, Technologie, Kommunikationstechnologien.
Schriftstückverwaltung: Ein- und ausgehende Post, Ablage, Datenschutz.
Information: Beschaffung und Bearbeitung von Information, Informationsverwaltung.
Organisation und Management: Arbeitsabläufe, Techniken, Sozialformen des Arbeitens, Bürokultur (Verhaltensregeln, Mobbing usw), Checklisten, Mind-Map, Organisationssysteme, Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.
Werbung: Werbemaßnahmen, Werbemittel, Werbeagenturen.
Projektmanagement: Definition, Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Wiederholung des Stoffes der 2. Schulstufe des Pflichtgegenstandes Buchhaltung und landwirtschaftliche Betriebslehre:
Formvorschriften, Buchhaltungspflicht, Kassabuch, Wareneingangsbuch, Kontenrahmen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Doppelte Buchhaltung: Wiederholen und Vertiefen, Verbuchen von Geschäftsfällen, Umsatzsteuer, Verbuchen von Schadensfällen, Gutschriften, Skonto, Rückstellungen, Interpretieren von Geschäftsfällen.
Bilanz: Analyse der Vermögens- und Erfolgsbilanz, Auswertung für
Betriebsführung und Steuererklärungen.
Steuerlehre, Steuererklärung.
Telebanking.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Grundkenntnisse von Mathematik und Fachrechnen, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Buchhaltung und landwirtschaftliche Betriebslehre sowie Informatik aufzubauen und möglichst praxisnahe zu gestalten. Auf die äußere Form aller Ausarbeitungen ist zu achten.

Kochen und Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Fertigkeiten, gesunde und abwechslungsreiche Kost für Familie und Gästebewirtung selbstständig und wirtschaftlich herzustellen, Erziehung zur Ordnung, Sauberkeit und Sparsamkeit in der Küchenführung und zur Fähigkeit, Speisen und Menüs nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zuzubereiten.

Wecken der Freude am Kochen und am Verantwortungsbewusstsein für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Familie. Vorbereitung für die Lehrabschlussprüfung in den Fächern Hotel- und Gastgewerbeassistent, Koch oder Restaurantfachmann.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Trends in der Küche; internationale Küche; Diätküche und zielgruppenorientierte Nahrungszubereitung; kalte und warme Buffets; Kreatives aus der Küche; Brot und Kleingebäck; Großküchenpraxis; Vorbereitung auf gastronomische Veranstaltungen: Buffets, Bankette, Thementage, Brunches, Abendveranstaltungen; Warenkunde.
Kost bei ernährungsabhängigen Krankheiten; Ernährungsfehler und deren Folgen; Essstörungen; allgemeine Regeln in der Krankenkost; leichte Vollkost (Schonkost).
Gastroenterologische Diätformen (bei Erkrankungen des Magen- und Darmtraktes, der Leber, der Galle und der Bauchspeicheldrüse). Energiedefinierte Diäten (Übergewicht, Untergewicht, Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Gicht).
Eiweiß- und elektrolytdefinierte Diätformen (Nierenerkrankungen).
Sonderkostformen (Phenylketonurie, Zöliakie usw).

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht anzuwenden und zu vertiefen. Dabei ist nach Grundrezepten von der einfachen zur anspruchsvollen Küche vorzugehen. Eigene Aufschreibungen und Kochbücher sind zu verwenden. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung durchzuführen, in der die Zubereitung der Speisen, die Arbeitseinteilung und der Arbeitsablauf zu besprechen sind. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Durch diese sollen die Schüler zum kritischen Beobachten der Arbeitsvorgänge, zur Beurteilung der Arbeitsergebnisse, des Zeit- und Arbeitsaufwandes angeregt werden. Ursachen von Erfolg und Misserfolg sind zu besprechen.

Der Einsatz verschiedener Hilfsmittel für die Küchenarbeit, die Bedienung der Herde, Geräte und Maschinen ist gründlich zu erklären und zu überwachen.

Die Schüler sind zu Sparsamkeit, Ordnung und Sorgfalt, Genauigkeit und Pünktlichkeit anzuhalten.

Auf umweltbewusstes Verhalten im Einkauf, auf entsprechende Arbeitskleidung, auf Hygiene bei der Arbeit und auf Hinweise zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist großer Wert zu legen. Die Lehrinhalte Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können im Rahmen eines Projektunterrichts vermittelt werden.

Servieren und Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Gästebetreuung stellt größte Anforderungen an den Servicemitarbeiter. Die Schüler sollen befähigt werden, ihr Einfühlungsvermögen in die Gäste und deren Wünsche zu verfeinern sowie die gesammelten Erfahrungen in der Gästeberatung und im Verkaufsgespräch einzusetzen. Die Schüler sollen über alle im Service notwendigen Arbeiten unterrichtet werden und diese in der Praxis durchführen können.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Theoretischer Teil:
Getränkekunde: Alkoholfreie Getränke, alkaloidhältige Getränke, Bier, Sekt, Schaumwein, Spirituosen.
Menükunde: Speisefolgen, Menüarten, Menükarten, Menüerstellung (einfache Menüs, Fest- und Degustationsmenüs), korrespondierende Getränke, Getränkekarten.
Speisenkunde: Regionale Speisen, internationale Speisen, Trends.
Praktischer Teil:
Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung, Hygienevorschriften.
Berufsverhalten: Kleidung, Umgangsformen, Tischsitten, erster Kontakt mit dem Gast, Verkaufsgespräch, Aufnehmen der Speisen, Verkaufsstrategien, Reklamationen, Rechnungslegung, Verabschiedung der Gäste, Verhalten am Telefon.
Serviceorganisation: Einfache Gedecke, einfache Menüs, Buffets,
Banketts, Frühstücksbuffets usw.
Servierregeln, Servierarten, Serviertechniken.
Servierarten: Mise en place, Frühstücks-, Restaurant-, Kaffeehaus-, Etagen-, Barservice. Zubereitung von Barmixgetränken.
Verkaufsangebote: Speisen, Getränke, Menüpräsentation, Weinpräsentation.
Arbeiten vor dem Gast: Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren, Käseservice, Spezialkaffees.
Betriebliche Verrechnung: Verrechnung innerbetrieblicher Abläufe mit EDV-Unterstützung.
Gastronomische Veranstaltungen: Buffets, Bankette, Thementage, Brunches, Abendveranstaltungen.

Didaktische Grundsätze

Verschiedenste Situationen sollen praktisch durchgespielt und anschließend analysiert werden. Anhand von Rollenspielen soll das richtige Verhalten trainiert und das Selbstbewusstsein gestärkt werden. Lehrausgänge und Fachexkursionen sollen den Unterricht ergänzen. Neben dem Fachwissen ist auf die persönliche Kompetenz der Schüler Wert zu legen. Querverbindungen zu verwandten Pflichtgegenständen sollen hergestellt werden.

Praktischer Unterricht
Kochen, Vorratshaltung, Verarbeitung und Vermarktung

landwirtschaftlicher Produkte

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Fertigkeiten, gesunde und abwechslungsreiche Kost für Familie und Gästebewirtung selbstständig und wirtschaftlich herzustellen, Erziehung zur Ordnung, Sauberkeit und Sparsamkeit in der Küchenführung und zur Fähigkeit, Speisen und Menüs nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zuzubereiten.

Wecken der Freude am Kochen und am Verantwortungsbewusstsein für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Familie.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Der Arbeitsplatz; richtige Arbeitskleidung; Hygiene und Unfallverhütung; Küchengeräte und Küchenmaschinen.
Unterweisung in grundlegenden Arbeitstechniken.
Handhabung, Bedienung, Reinigung und Pflege der Küchengeräte und Küchenmaschinen.
Zubereitung von Speisen und Menüs nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen. Suppen, Suppeneinlagen, Vorspeisen, einfache Fleischspeisen, Beilagen, Salate, Gemüsegerichte, Soßen, fleischlose Hauptgerichte, Kompotte. Teige nach Grundrezepten der Kochlehre. Obst- und Topfenspeisen, Eintopfgerichte, Aufstriche, einfache kalte Platten; warme und kalte Getränke.
Zusammenstellung einfacher Menüs, Resteverwertung.
Brot und Gebäck, Obst- und Gemüsekonservierung, Milchverarbeitung.
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Vertiefung und Erweiterung der in der 1. Schulstufe erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Erweiterung der Kochkenntnisse auf dem Gebiet der Feinküche und der Großküche.
Feine Fleisch- und Fischgerichte, Wild- und Geflügelspeisen; Grillen, Flambieren, Braten in Folie, Englisch Braten, Fondue, Raclette und andere aktuelle Zubereitungsmethoden.
Grundteige für Feinkost: Erweiteter Biskuitteig, Blätterteig, Plunderteig, Aufläufe. Dunstkoch, Kleingebäck, Torten, Cremen, Glasuren.
Anrichten, Garnieren, Dressieren und Portionieren von Speisen. Schnellgericht, Brotbacken.
Teilen, Aufarbeiten und Kennen lernen der Fleischteile vom Schwein, Rind, Kalb, Wild, Schaf und Geflügel, sowie Küchenfertigmachen von Fischen.
Herstellung von bäuerlichen Spezialitäten.
Obst- und Gemüsekonservierung.
Milchverarbeitung.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht anzuwenden und zu vertiefen. Dabei ist nach Grundrezepten von der einfachen zur anspruchsvollen Küche vorzugehen. Eigene Aufschreibungen und Kochbücher sind zu verwenden. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung durchzuführen, in der die Zubereitung der Speisen, die Arbeitseinteilung und der Arbeitsablauf zu besprechen sind. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Durch diese sollen die Schüler zum kritischen Beobachten der Arbeitsvorgänge, zur Beurteilung der Arbeitsergebnisse, des Zeit- und Arbeitsaufwandes angeregt werden. Ursachen von Erfolg und Misserfolg sind zu besprechen.

Der Einsatz verschiedener Hilfsmittel für die Küchenarbeit, die Bedienung der Herde, Geräte und Maschinen ist gründlich zu erklären und zu überwachen.

Die Schüler sind zu Sparsamkeit, Ordnung und Sorgfalt, Genauigkeit und Pünktlichkeit anzuhalten.

Auf umweltbewusstes Verhalten im Einkauf, auf entsprechende Arbeitskleidung, auf Hygiene bei der Arbeit und auf Hinweise zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist großer Wert zu legen. Die Lehrinhalte Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können im Rahmen eines Projektunterrichts vermittelt werden.

Nähen und Werken

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen und grundlegenden Nähtechniken, um Werkstücke materialgerecht, rationell und selbstständig herzustellen, umzuändern und auszubessern.

Schnittherstellung bzw Schnittabänderungen für die Werkstücke. Richtige Handhabung und Pflege der Nähmaschinen sowie die Beherrschung ihrer Einsatzmöglichkeiten. Wecken der Freude an handwerklicher Tätigkeit und der Bedeutung für den Wert einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Einführung in den Nähunterricht, Führung einer Werkmappe.
Nähtechniken: Verschiedene Nähte, Hand- und Maschinenknopfloch, Verschlüsse (Haftel, Drucker, Knöpfe), Passepoilieren, Schrägstreifen, Applizieren, Zierstiche.
Werkstücke: Anwendung der Nähtechniken an einfachen Werkstücken wie zB Wäschesack, Arbeitsbekleidung, Kinderbekleidung, Patchworktechnik.
Einfache Dirndlbluse, Alltagstracht.
Werkstücke nach freier Wahl.
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Weiterführung der Werkmappe.
Nähtechniken: Bundverarbeitung, Kragen- und Manschettenverarbeitung, Reißverschluss, Zierstiche und Ziertechniken.
Werkstücke: Anwendung der Nähtechniken an aktuellen Bekleidungsstücken, wie zB Rock, Hose, Bluse, Kleid.
Festtagstracht mit Bluse.

Didaktische Grundsätze

Jede Arbeit ist durch eine Vorbesprechung vorzubereiten. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Durch diese sollen Schüler zum kritischen Beobachten der Arbeitsvorgänge, zur Beurteilung der Arbeitsergebnisse, des Zeit- und Arbeitsaufwandes angeregt werden.

Verwendung geeigneten Materials und die Anwendung geeigneter und rationeller Arbeitstechniken sind zu beachten.

Hausarbeiten und Servieren
Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten, die zur fachgemäßen und rationellen Durchführung aller Hausarbeiten befähigen.

Erlernen geeigneter Arbeitstechniken und Erwerben von Sicherheit im Gebrauch von Haushaltsmaschinen und Haushaltsgeräten. Erziehung zu Umsicht und Sorgfalt.

Schulung des Geschmackes im Bereich der Wohnraumgestaltung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    Schulstufe
Ordnungs-, Reinigungs- und Pflegearbeiten: Gebrauch von umweltfreundlichen Arbeits- und Reinigungsmitteln; Handhabung, Reinigung und Pflege der Haushaltsgeräte und Haushaltsmaschinen;
Vermeidung, Trennung und sachgemäße Entsorgung von Müll;
tägliche, wöchentliche und gründliche Reinigungsarbeiten;
Abwaschen und Geschirrpflege; Reinigung und Pflege der Wäsche und Bekleidung.
Wäschepflege: Sortieren, Waschen, Bügeln, Aufbewahren; Maschinen und Geräte zur Wäschepflege, Ordnung im Kleider- und Wäschekasten; Schuh- und Lederpflege.
Servieren: Tischdecken für verschiedene Mahlzeiten, Speisen und Anlässe in Familie und Gästebetrieb; Handhabung und Pflege der Servierbehelfe, Servieren von Speisen und Getränken; Anbieten und Abservieren.
Tisch- und Raumschmuck; Gestaltung von Tisch- und Menükarten; Einladungen; Raumschmuck für verschiedene Anlässe und jahreszeitliche Feste.
  1. Ziffer 2
    Schulstufe
Vertiefung des Erlernten der 1. Schulstufe; Reinigung und Pflege von Polstermöbeln, Teppichen, Metall- und Schmuckgegenständen; Durchführung von kleineren Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten; Bedienung und Pflege von elektrischen Haushaltsgeräten.
Pflege von Wäsche und Bekleidung: Waschen und Bügeln nach verschiedenen Verfahren; Stärken und Bleichen, Fleckentfernung.
Servieren: Vorlegen, Anrichten und Servieren für besondere Anlässe.
Getränkekunde; Tisch- und Raumschmuck für besondere Anlässe; Stoffdruck, Fertigstellen der Kreuzsticharbeit.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht ist auf den Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Haushaltsführung und auf den Jahresablauf abzustimmen. Jede Arbeit ist durch eine Arbeitsplanung und Arbeitsunterweisung vorzubereiten. Die durchgeführten Arbeiten sind in Nachbesprechungen auszuwerten. Die Arbeitsunterweisungen sind im Schul- und Internatsbereich durchzuführen, wobei jede Möglichkeit zur praktischen Hauspflege auszunützen ist. Die Schüler sind anzuleiten, sich im Servieren zu üben.

Bei Schulfeiern und Bewirtung von Gästen haben die Schüler Gastfreundschaft zu üben sowie ihre Geschicklichkeit und ihren Geschmack in Bezug auf Raum- und Tischgestaltung zu vervollständigen.

Für die Werkstücke ist eine sorgfältige Auswahl von Musterbeispielen, die Verwendung geeigneten Materials und die Anwendung geeigneter Arbeitstechniken zu beachten und die Tätigkeit und Geschicklichkeit der Schüler zu berücksichtigen. Für jedes Werkstück ist ein Arbeitsblatt mit Arbeitsanleitung anzulegen und in einer Mappe zu sammeln.

Bei allen Arbeiten ist auf schonende Behandlung der Schuleinrichtungen zu achten.

Auf umweltbewusstes Verhalten, auf entsprechende Arbeitskleidung sowie auf Hinweise zur Verhütung von Arbeitsunfällen ist besonderer Wert zu legen.

Garten, Landwirtschaft, bäuerliches Handwerk

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung jener Fertigkeiten, die für die selbstständige und richtige Ausführung von Arbeiten im bäuerlichen Hausgarten und zum Schmuck des Hauses erforderlich sind. Erwerben von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Ergänzung des Unterrichts in Tierhaltung und Pflanzenbau. Erlernen von bäuerlichen Handwerkstechniken.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Garten: Bodenbearbeitung, Kompostierung, Kultur- und Pflegearbeiten bei Nutz- und Zierpflanzen. Ernte von Obst und Gemüse. Erstellung eines Anbau- und Gartenplans.
Landwirtschaft: Tierbeurteilung, Beurteilung der Futterqualität, Aufschreibungen und Aufzeichnungen im Stall, Stallarbeiten; Melkübungen am Gummieuter; Haltung und Pflege von landwirtschaftlichen Nutztieren; Geflügelschlachtung; Bodenuntersuchungen, Pflanzenbestimmungen, Pflanzenschutzmaßnahmen, Obsternte.
Bäuerliches Handwerk.
Floristische Grundbegriffe.
Wollverarbeitung: Färben, Kardieren, Spinnen, Weben, Filzen,
Stricken, Häkeln.

Didaktische Grundsätze

Die Arbeiten sind entsprechend dem Vegetationsverlauf anzusetzen und auf den theoretischen Unterricht abzustimmen. Beim Werken sind die Schüler zum Anfertigen von Werkstücken in Bezug auf das zu verwendende Material und die Art der Ausführung anzuleiten. Jede Arbeit soll materialgerecht, zweckentsprechend und der Fähigkeit des Schülers angepasst sein. Das praktische Melken im Stall wird in Kursform durchgeführt (Melkkurs).

  1. Ziffer 2
    Alternative Pflichtgegenstände – Schwerpunktausbildungen

Psychologie

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen durch das Erkennen differenzierter Persönlichkeitsstrukturen sich und die Mitmenschen besser verstehen lernen, für persönliche und mitmenschliche Lebenskrisen sensibilisiert werden, sich der erzieherischen Möglichkeiten und der Vorbildwirkung bewusst werden, zu einer verantwortungsvollen und toleranten Haltung innerhalb der Gemeinschaft erzogen werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Grundbegriffe der Psychologie: Richtungen, Aufgaben, Anwendungsbereiche; Anlage und Umwelt als Grundlagen der Persönlichkeit, Persönlichkeitspsychologie, Persönlichkeitsforschung.
Familie, Erziehung; Entwicklungspsychologie.
Kognitive Vorgänge: Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Theorien
und Techniken des Lernens.
Sozialpsychologie: Sozialisation, Einstellungen und Vorurteile, Feindbilder, Gruppenstrukturen, Gruppenprozesse.

Didaktische Grundsätze

Der theoretische Lehrstoff soll durch die Förderung der Teamentwicklung und durch das Eingehen auf die in der Gruppe vorhandenen Persönlichkeiten praktisch demonstriert werden.

Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Wecken der Freude am Singen und Musizieren und am Besitz eines Liederschatzes. Erkennen der gemeinschaftsfördernden Wirkung des Singens und Festigung der Beziehungen zum Volkslied und zur Volksmusik. Pflege und Förderung des heimischen Liedgutes. Erwerben von Kenntnissen im richtigen Umgang mit der Stimme. Der Unterricht hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Dabei ist durch das Kennen lernen von Musik und Tänzen aus anderen Ländern ein besserer Zugang zu anderen Kulturkreisen herzustellen. Alternative, alte und nicht so bekannte Musikinstrumente vorstellen und die Experimentierfreudigkeit fördern. Sensibilisierung der Sinne und der Körpererfahrung, Verbesserung der Reaktionsfähigkeit und der Motorik.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Vertiefen der Kenntnisse der ersten zwei Schulstufen; Volkslieder und Musik aus Europa. Tänze aus dem europäischen Raum, vielfältige Bewegungserfahrung, Differenzierung des Hörvermögens, musikalische Improvisation mit verschiedensten Instrumenten, Entwicklung der Phantasie und der Kreativität in Bewegung und Musik.

Didaktische Grundsätze

Durch Singen von mehrstimmigen Liedern ist die Stimmsicherheit zu festigen und das Gemeinschaftsbewusstsein zu fördern. Die Freude am Singen und Musizieren ist zu wecken und als sinnvolle Freizeitgestaltung bewusst zu machen. Durch die Mitgestaltung von Festen und Schulfeiern und Schulgottesdiensten soll die Leistung gefördert werden. Gelegenheiten zum Besuch eines Musiktheaters sind als Ergänzung zum Unterricht zu nützen. Darüber hinaus ist auch die Zusammenarbeit mit heimischen Volksmusikern sowie Musikern aus dem benachbarten Ausland zu suchen. Auf internationale und nationale Volkstanzveranstaltungen soll hingewiesen werden. Der Besuch von Veranstaltungen dieser Art ist zu ermöglichen.

Kinder- und Erwachsenenbetreuung

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen Grundkenntnisse erwerben die es ihnen möglich machen für jede Altersgruppe entsprechende Betreuungsvorschläge auszuwählen, sie in die Praxis umzusetzen und anzuwenden. Die Grundbegriffe der Psychologie sollen verstanden und angewandt werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Die Aufgaben des Gruppen- bzw Spielleiters; Animation in Groß- und Kleingruppen; Grundlagen der Gruppendynamik; Systematik verschiedener Spielformen; Planung, Durchführung und Reflexion von Betreuungsaktionen.
Spielarten: Kennenlern-, Wahrnehmungs-, Kreativ-, Rollenspiele usw.
Spielaktionen, Feste, Mottotage; Kindertheater und Shows; Sprache, Bewegung und Tanz; Spiele der Erwachsenen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisbezogen und lebensnah zu gestalten. Die erworbenen Kenntnisse müssen in den entsprechenden Betreuungseinrichtungen und durch Projekte sofort umgesetzt und angewandt werden können. Betreuungsprojekte für verschiedene Altersgruppen sind auszuarbeiten und anzubieten. Kontakte mit Fachleuten und Fachexkursionen zu geeigneten Institutionen sind wahrzunehmen.

Gesundheit und Soziales

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen in ihrer Entwicklung zu sozialer Verantwortung und zu gesunder Lebensführung angehalten werden. Sie sollen sich zu selbstbewussten, gemeinschaftsfähigen, kritischen Persönlichkeiten entwickeln.

Der Kontakt mit Gesundheits- und Sozialeinrichtungen soll ihnen die Entscheidung zur Berufswahl erleichtern.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Krankenhilfekurs; Hausmittel (Wickel, Salben, Tees, Einreibungen); Homöopathie; Massage.
Praktische Übungen (Pensionistenheim, Hauskrankenpflege – Hilfswerk, Wohngruppe – Kinderdorf St Anton, Krankenhaus). Sinnesparcours, Mensch und Natur – Sinne.
Wohnraumgestaltung, Entspannungstechniken.
Kräuterwanderung, Verwendung der Kräuter in der Küche. Lehrausgänge (Geschützte Werkstätten, Lebenshilfe, Krankenhaus, Waldkindergarten).
Helfende Berufe – Vorstellen durch Referenten (Hebamme, Krankenschwester, Hospizbewegung, Palliativmedizin, Entwicklungshilfe).
Gedächtnistraining; Entspannung; Naturkosmetik.

Didaktische Grundsätze

Das Verständnis für Menschen mit Krankheit, Alter und Behinderung wecken.

Anschaulichkeit durch praktische Übungen, Lehrausgänge und Praktika in sozialen Institutionen, Gastreferenten. Querverbindungen zu den Gegenständen Bewegung und Sport, Psychologie, Religion, Kinder- und Erwachsenenbetreuung sowie Betriebs- und Haushaltsorganisation sind herzustellen.

Wellness und Regionaltourismus

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Einrichtungen im Wellness- und Gesundheitsbereich. Diese Kenntnisse sollen die Schüler befähigen, sowohl die Bedeutung des Tourismus in der Region, mit dem Schwerpunkt Urlaub am Bauernhof, als auch die Ressourcen der Umgebung zu erkennen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Urlaub am Bauernhof; Sinnesschulungen, Entspannungstechniken;
Projekt- und Zeitmanagement; Organisation von Feiern und Festen;
Wellness; der Körper und seine Pflege mit Bezug auf Prävention;
sportliche Aktivitäten; Massage und die unterschiedlichen Anwendungstechniken; das Wasser und seine vielseitigen Anwendungen mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen bezüglich der Gesundheit der Menschen; die Küche der Region, ihre Spezialitäten und die Pflege der Rezepte.

Didaktische Grundsätze

Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Einrichtungen im Wellness- und Gesundheitsbereich. Diese Kenntnisse sollen die Schüler befähigen, sowohl die Bedeutung des Fremdenverkehrs in der Region, mit dem Schwerpunkt Urlaub am Bauernhof, als auch die Ressourcen der Umgebung zu erkennen. Querverbindungen zu den Gegenständen Bewegung und Sport, Gesundheit und Soziales, Kochen und Fachkunde, Marketing und Präsentation sowie Betriebs- und Haushaltsorganisation sind herzustellen.

  1. Ziffer 3
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Angewandte Informatik
Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.

Lehrstoff

  1. Ziffer eins
    und 2. Schulstufe
Vertiefung der in der Informatik erworbenen Kenntnisse und der Einsatz von fachspezifischen Programmen. Darüber hinaus sollen Inhalte vermittelt werden, die zu einschlägigen Zertifikaten in der Computeranwendung führen.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwenige Maß zu beschränken, der Schwerpunkt ist auf das Arbeiten mit den Geräten zu legen. Querverbindungen zu Fachgegenständen sind herzustellen. Aktuelle Entwicklungen in der Informationstechnologie sollen berücksichtigt werden. Das selbstständige Arbeiten ist zu fördern.

Englisch Konversation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Geläufigkeit und Anwendungssicherheit der Schüler im Fremdsprachengebrauch soll mit diesem Unterrichtsgegenstand erhöht werden.

Lehrstoff

  1. Ziffer 3
    Schulstufe
Anwendungen der Themen und Inhalte des Pflichtgegenstandes Englisch.

Didaktische Grundsätze

Durch verschiedene Übungen (zB Rollenspiele, Telefonate usw) und Medien ist der Unterricht lebendig zu gestalten und die Schüleraktivität zu fördern. In der Themenwahl ist auf Aktualität und Schülerinteressen Rücksicht zu nehmen.

Zweite Fremdsprache Konversation

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler sollen im Hinblick auf die Erfordernisse im ländlichen Raum bzw in ihrer Heimat über jene Kenntnisse verfügen, die sie befähigen, Gehörtes und Geschriebenes zu verstehen und als Verständigungsmittel einsetzen.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    und 3. Schulstufe
Anleitung zur Aussprache und Hinführung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Rechtschreibung und grammatikalische Grundlagen; Vokabeln und Redewendungen des Grundwortschatzes in Alltagssituationen; Texte bzw Textausschnitte hören, lesen, übersetzen und in eigenen Worten wiedergeben.
Wortschatz aus der Gastronomie.

Didaktische Grundsätze

Die Lehrstoffauswahl soll in erster Linie zur Bewältigung häufiger kommunikativer Situationen befähigen.

Motivationsfördernde Lehrmethoden wie Rollen- und Sprachspiele, Lieder und Rätsel sollen den Unterricht abwechslungsreich und interessant gestalten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgaben

Freude und Interesse an musischer Betätigung sollen geweckt werden. Sinnvolle Freizeitbetätigung, Mitwirkung in der Dorfgemeinschaft, Interesse an kulturellen Tätigkeiten.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Singen ein- und mehrstimmiger Lieder; Stimmbildung und Atemtechnik; Instrumentenkunde; Musik hören und verstehen;

internationale Musikformen; Musik und Gesellschaft;

Spielgruppenbetreuung; Fest- und Feiergestaltung.

Didaktische Grundsätze

Durch die aktive Beteiligung an der Fest- und Feiergestaltung werden sowohl Selbstständigkeit als auch Sicherheit im öffentlichen Auftreten geschult und somit die Weichen für ein Leben in der Gemeinschaft gestellt.

Der Besuch verschiedenartiger Musikveranstaltungen soll den Unterricht beleben und zu Diskussionen anregen.

Melkkurs

Siehe Pflichtgegenstandsgruppe praktischer Unterricht Garten, Landwirtschaft, bäuerliches Handwerk.

  1. Ziffer 4
    Förderunterricht

Der Förderunterricht dient dazu Lerndefizite einzelner Schüler auszugleichen, damit sie das Lernziel der Schulstufe erreichen.