Salzburg
Landwirtschaftliche Lehrpläneverordnung
LGBl.Nr. 84/1982 aufgehoben durch Landesgesetzblatt Nr 73 aus 2015,
Anlage 4,
12.09.2005
10.09.2017
Die dreijährige landwirtschaftliche Fachschule hat die Aufgabe, den Schülern die allgemeinen und fachlichen Kenntnisse zu vermitteln, die für eine Tätigkeit als bäuerlicher Betriebsleiter oder als verantwortlicher Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben und in landwirtschaftsnahen Berufen erforderlich sind.
Die Ausbildung baut auf der 8. Schulstufe der allgemein bildenden Pflichtschule auf und hat eine umfassende fachtheoretische landwirtschaftliche Ausbildung mit praktischen Unterweisungen zu bieten, wobei nachhaltiges ökologisches Wirtschaften als ein durchgehendes Unterrichtsprinzip zu gelten hat. Darüber hinaus wird eine handwerkliche Ausbildung in den Fachrichtungen Holz- und Metallbearbeitung in einem Umfang angeboten, dass eine Lehrzeitanrechnung für handwerkliche Lehrberufe im Sinn der einschlägigen Verordnungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit möglich ist.
Die fachliche Ausbildung ist auf das Ziel auszurichten, den Schülern die Erkenntnisse der Landwirtschaftswissenschaften in geeigneter Form zugänglich zu machen. Durch erzieherische Maßnahmen soll auf die charakterliche Entwicklung der Schüler Einfluss genommen werden. Sie sollen auf ihre späteren Aufgaben in der Familie, im Betrieb und im öffentlichen Leben vorbereitet werden. Weiters sollen die Allgemeinbildung, das sittliche und soziale Verantwortungsbewusstsein, die geistige Beweglichkeit und Anpassungsfähigkeit, das selbstständige Denken, Prüfen und Urteilen sowie das sichere und maßvolle Auftreten der Schüler gefördert werden.
Unterrichtsgegenstände Wochenstunden Gesamt-
stunden
1. Schul- 2. Schul- 3. Schul-
stufe stufe stufe
1. Pflichtgegenstände:
Religion 2 2 2 188
Deutsch und Kommunikation 2 1 1 130
Englisch 1 1 1 94
Mathematik und Fachrechnen 2 2 - 144
Lebens- und Volkskunde 1 - - 36
Politische Bildung 2 - - 72
Wirtschaftskunde 1 - - 36
Informatik 1 1 - 72
Schriftverkehr und Textver-
arbeitung 1 1 - 72
Raumordnung - - 1 22
Pflanzenbau 2 2 3 210
Waldwirtschaft - 2 1 94
Tierhaltung und Milchwirt-
schaft 2 2 4 232
Tierheilkunde - - 1 22
Landtechnik 2 2 2 188
Baukunde - - 2 44
Landwirtschaftliche
Betriebslehre - 2 4 160
Buchhaltung und Steuer-
kunde - - 2 44
Marketing und Genossen-
schaftswesen - - 2 44
Zwischensumme 19 18 26 1.904
2. Alternative Pflichtgegenstandsgruppen –
Schwerpunktausbildungen:
2.1 Holzbearbeitung:
Fachzeichnen 2 1 - 108
Bewegung und Sport 2 2 2 188
Gewerbe- und Rechtskunde - 1 1 58
Gewerbliche Fachkunde 1 1 - 72
Praktischer Unterricht:
Land- und Forstwirtschaft 4 4 8 464
Holzbearbeitung 4,5 10 - 522
Metallbearbeitung 4,5 - - 162
Schweißen - 65** - 65
Melkkurs - 12** 12** 24
Summe 37 37 37 3.567
2.2 Metallbearbeitung:
Fachzeichnen 2 1 - 108
Bewegung und Sport 2 2 2 188
Gewerbe- und Rechtskunde - 1 1 58
Gewerbliche Fachkunde 1 1 - 72
Praktischer Unterricht:
Land- und Forstwirtschaft 4 4 8 464
Holzbearbeitung 4,5 - - 162
Metallbearbeitung 4,5 10 - 522
Schweißen - 65** - 65
Melkkurs - 12** 12** 24
Summe 37 37 37 3.567
2.3 Hauptfachrichtung Pferdewirtschaft:
Fachzeichnen 2 - - 72
Bewegung, Sport und Reiten 1 1 1 94
Gewerbe- und Rechtskunde - 1 1 58
Pferdehaltung und –zucht - - 1 22
Exterieurlehre und
Veterinärkunde - 2,5½ - 90
Reit- und Fahrlehre 1 1,5 1 112
Trainings- und Bewegungs-
lehre - - 1 22
Praktischer Unterricht:
Land- und Forstwirtschaft 2 4 2 260
Holzbearbeitung 4 - - 144
Metallbearbeitung 4 - - 144
Pferdewirtschaft:
Reiten und Haltung 2 3 3 246
Fahren und Haltung 1 2 - 108
Summe 36 33 36 3.276
2.4 Gastronomie und Tourismuswirtschaft:
Fachzeichnen 2 - - 72
Bewegung und Sport 2 2 2 188
Gewerbe- und Rechtskunde - 1 1 72
Betriebsorganisation und
Touristik - 2 - 72
Tourismuslehre - 1 - 36
Lebensmittel- und Küchen-
kunde - 1 - 36
Getränke- und Servierkunde - 1 - 36
Praktischer Unterricht:
Land- und Forstwirtschaft 4 3 7 392
Holzbearbeitung 4,5 - - 162
Metallbearbeitung 4,5 - - 162
Kochen und Servieren - 8 - 288
Schweißen - 65** - 65
Melkkurs - 12** 12** 24
Summe 36 37 37 3.509
3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Englisch Konversation 1 1 - 72
Angewandte Informatik - 1 1 58
Almwirtschaft - - 1* 22
Gemüsebau - - 1* 22
Musische Bildung 20** 20** - 40
Praktischer Unterricht:
Landwirtschaftliche
Spezialkurse 40** 40** 40** 120
Ergänzungskurs Tischlerei,
Zimmerei - 20** - 20
Ergänzungskurs Landmaschinen-
und Metalltechnik - 20** - 20
Schulspezifischer Schwer-
punkt - - max 300** 300
Betriebspraxis max 120** max 120** - 240
4. Förderunterricht:
Sprachen 32** - - 32
Mathematik und Fachrechnen 24** - - 24
* Alternativ
** Gesamtstunden
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 7 d, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr 256 aus 1993,)
Für den Religionsunterricht an den landwirtschaftlichen Fachschulen findet im Sinn des Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen gemäß der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr 571 aus 2003, in der Fassung der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr 283 aus 2004, (Anlage 7) Anwendung.
Festigung im richtigen Schreiben, Lesen und Sprechen, sowie in der Fähigkeit, Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes schriftlich und mündlich sprachlich richtig zu gestalten.
Erkennen des Wertes der allgemeinen und der fachlichen Literatur für die eigene Bildung. Kritischer Umgang mit den Medien. Sicheres Auftreten und sprachlich richtige Ausdrucksweise bei Reden und in Diskussionen. Kenntnis über Gestaltung von Vortragsveranstaltungen und Versammlungen, über richtige Vorsitzführung, Diskussionsleitung und Abfassung von Protokollen.
Lehrstoff
Auf richtiges Sprechen und Schreiben ist in allen Unterrichtsgegenständen hinzuwirken. Die Schüler sollen sich ein Sprachgefühl aneignen.
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sind sinnvoll miteinander zu verbinden.
Der Besuch von Theatervorstellungen uÄ sollte gefördert werden. Die Benützung öffentlicher Büchereien ist anzuregen. Zur Einführung in die Redeübungen sind die redetechnischen Grundkenntnisse zu vermitteln.
Zur Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse sind Leistungstests und Diktate durchzuführen. Zur Überprüfung der Sprachlehrekenntnisse können schriftliche Überprüfungen oder Aufsätze verwendet werden.
Die Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können, im Verstehen, im Sprechen sowie im Lesen und Schreiben. Sie sollen eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.
Auf den Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen, grundsätzlich soll die Fremdsprache als Unterrichtssprache verwendet werden. Einsetzen verschiedenster Medien und Kommunikationstechniken. Auch die in anderen Gegenständen erworbenen Grundkenntnisse sind einzubeziehen, Querverbindungen herzustellen.
Die im Bildungsziel der Schule formulierten Berufe sind besonders zu berücksichtigen.
Der Grammatikunterricht hat in erster Linie der Festigung der Sprachfertigkeit zu dienen und soll daher im Zusammenhang mit dem übrigen Sprachunterricht stehen.
Die vorhandenen Kenntnisse der Schüler in Mathematik sollen vertieft und weiter ausgebaut werden. Die Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben auftretenden rechnerischen Probleme selbstständig und sicher zu lösen. Genauigkeit, wirtschaftliches Denken und der Spargedanke sind zu fördern.
Auf die Beherrschung der Grundrechnungsarten und auf das Überschlagsrechnen ist besonderer Wert zu legen. Zeitgemäße technische Hilfsmittel (elektronische Rechner) sind bei den verschiedenartigen Aufgaben sinnvoll einzusetzen. Auf die Einhaltung einer sauberen und übersichtlichen Form ist zu achten. Der Unterricht ist in sinnvollem Wechsel von Vortrag und Arbeitsunterricht zu gestalten. Die Lehrinhalte sind nach Sachgebieten systematisch aufzubauen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen. Das Hauptgewicht ist auf die Erfassung der Rechenaufgabe, auf die Sicherheit und Gewandtheit in den Rechenoperationen zu legen. Bei der Erstellung der Übungsaufgaben sind praxisbezogene Beispiele in Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu wählen.
Den Schülern sollen die Wege in ein sinn- und werterfülltes Leben in der Familie, in der Gemeinschaft sowie in der Berufs- und Arbeitswelt aufgezeigt werden.
Er soll zu einem sicheren und adäquaten Verhalten in den verschiedenen Lebenslagen geführt werden, das bestimmt ist von Verständnis, Toleranz und Achtung gegenüber anderen Menschen und Kulturen und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der belebten und unbelebten Umgebung erkennen lässt.
Die Beziehungen zur Volkskultur sind durch besondere Aktivitäten zu festigen; die Werte der eigenen Kultur und Heimat sind bewusst zu machen, um dadurch Verständnis für andere Kulturen und Völker zu erreichen.
Der Lehrstoff soll die Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen und auch andere Kulturen vergleichend einbeziehen. Die Entfaltung der seelischen und geistigen Kräfte soll zu einer bewussten Gestaltung des eigenen Lebens, zu Selbstsicherheit und einer reifen Persönlichkeit führen. Eine Erziehung zur gegenseitigen Achtung und Toleranz in allen Bereichen des täglichen Lebens ist anzustreben. Die Schüler sollen in die Fest- und Feiergestaltung einbezogen werden.
Durch die Vermittlung von Kenntnissen und anhand aktueller Ereignisse im gesellschaftlichen und politischen Leben in Österreich, Europa und der Welt sollen die Schüler Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten.
Die Schüler sollen die Fähigkeit bekommen, sich bewusst zu informieren, Verständnisbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln und zu verantwortungsbewusstem Handeln gelangen.
Durch die Anknüpfung an aktuelle Ereignisse, den gezielten Einsatz von Medien und den Besuch verschiedener Institutionen ist der Unterricht lebendig zu gestalten.
Die Möglichkeit der gezielten Beeinflussung und Meinungssteuerung ist bewusst zu machen.
Bei der Behandlung der Lehrinhalte ist ihr Bezug zur Landwirtschaft herzustellen.
Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse über Wirtschaft und Wirtschaftspolitik. Insbesondere sind die Bedeutung der Landwirtschaft im Rahmen der Gesamtwirtschaft sowie die Bedeutung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens herauszuarbeiten. Die vermittelten Kenntnisse sollen das Interesse und Verständnis für wirtschaftliche, wirtschafts- und agrarpolitische Vorgänge wecken und heben.
Auf dem wirtschaftskundlichen Wissen aus der Grundschule ist aufzubauen. Im Lehrstoff sind Schwerpunkte zu bilden; der Bezug zu aktuellen Ereignissen ist herzustellen; auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick ist zu achten.
Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.
Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken; der Schwerpunkt ist auf ein anwendungsorientiertes Arbeiten in den breit gefächerten Möglichkeiten zu legen.
Fächerübergreifende Anwendungen sind anzustreben.
Vermittlung der Kenntnisse der Zehn-Finger-Tastschreibmethode; Anleitung zur selbstständigen und formrichtigen Gestaltung von Schriftstücken; Erziehung zu Ordnung und Sauberkeit bei schriftlichen Arbeiten; Abfassung von sprachlich und sachlich richtigen Schriftstücken, wie sie im privaten und beruflichen Schriftverkehr vorkommen.
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und der ergonomischen Hand- und Sitzhaltung ist zu achten. Die Texte sind in Verbindung mit dem Schriftverkehr und anderen Unterrichtsgegenständen zu wählen. Dabei können Vorlagen in schriftlicher und akustischer Form unter Einsatz zeitgemäßer Technologie verwendet werden.
Es ist auf Selbstständigkeit sowie auf unbedingte Einhaltung der Formen und Normen der Schriftstücke und auf richtiges Ausfüllen der Vordrucke zu achten. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.
Für die Beurteilung der Schüler ist neben den schriftlichen Überprüfungen die ordnungsgemäße Führung der Unterlagen heranzuziehen.
Das Üben außerhalb des Unterrichts, vor allem mit Texten aus dem Bereich des Schriftverkehrs, ist zu fördern.
Vermittlung des entsprechenden Wissens und der Einsicht in die Notwendigkeit einer sinnvollen Ordnung des menschlichen Lebensraumes. Darüber hinaus sollen die Folgen einer fortschreitenden Veränderung der Lebensgrundlagen bewusstgemacht und soll dadurch zu einem verantwortungsvollen, umweltbewussten Denken und Handeln angeregt und hingeführt werden.
Schwerpunktmäßig herauszuarbeiten sind die besonderen Aspekte dieser Themenbereiche für die Landwirtschaft. Durch Diskussion aktueller Themen, Anschauungsmaterial (Dias, Filme ua), Ortsbegehungen ua ist der Unterricht anschaulich zu gestalten und die positive Einstellung der Schüler zu diesen Themen zu fördern.
Vermittlung der Kenntnisse für einen zeitgemäßen, den jeweiligen regionalen Verhältnissen angepassten Pflanzenbau. Diese Kenntnisse sollen die künftigen Landwirte befähigen, ökologische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und zu berücksichtigen sowie eine markt- und absatzgerechte Pflanzenerzeugung zu betreiben. Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit und die Bedeutung der Erzeugung gesunder und qualitativ hochwertiger Produkte sind einsichtig zu machen.
Der Unterricht ist auf dem naturkundlichen Wissen aus der Pflichtschule aufzubauen. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist praxisnahe und anschaulich zu gestalten: zB durch Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Herbarium, Schauflächen. Auf die Wechselbeziehungen zum Natur-, Umwelt- und Bodenschutz und zur Erhaltung der Kulturlandschaft ist hinzuweisen.
Vermittlung der Kenntnisse, die zur Bewirtschaftung und nachhaltigen Nutzung eines Bauernwaldes und zur Vermarktung des Holzes notwendig sind. Darüber hinaus ist die umfassende Funktion und Bedeutung des Waldes bewusst zu machen und eine positive Waldgesinnung zu wecken und zu fördern.
Der Unterricht ist anschaulich und praxisnahe zu gestalten, den regionalen Gegebenheiten entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist auf die bäuerliche Waldwirtschaft abzustimmen.
Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse einer zeitgemäßen, auch der biologischen Wirtschaftsweise entsprechenden Tierhaltung. Diese sollen den künftigen Landwirt zur Züchtung, zur artgerechten Haltung und Fütterung sowie zur Vermarktung landwirtschaftlicher Nutztiere und deren Produkte befähigen. Die Schüler sollen in die Lage versetzt werden, unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen gesunde und hochwertige Produkte zu erzeugen, die den Markterfordernissen entsprechen.
Der Unterricht ist möglichst praxisnahe und anschaulich zu gestalten, wie durch den Einbau von Berechnungen, den Einsatz von Anschauungsmaterial und die Besichtigung von Betrieben, Einrichtungen der Tierzuchtförderung und der Vermarktung. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Detailwissen auf dem Gebiet der Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maß zu vermitteln, als es zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge des Tieres und zur Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist.
Die Mikrobiologie und Hygienebestimmungen sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Stoffgebieten (Milch, Fleisch, Futtermittel etc) zu behandeln.
Vermittlung der wichtigsten Grundwerte und Grundfunktionen gesunder Tiere, um Abweichungen von diesen erkennen und bestimmten Krankheiten zuordnen zu können.
Erklären der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Tierseuchen, Tierhaltung und die Verwertung von Produkten tierischer Herkunft.
Der regionalen und aktuellen Bedeutung entsprechend ist die Stoffauswahl zu treffen und sind Schwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist durch Anschauungsmaterial lebendig zu gestalten, durch Demonstrationen an lebenden Tieren in den landwirtschaftlichen Übungen zu unterstützen.
Mit Frage- und Aufgabenstellungen beispielsweise den elterlichen Betrieb betreffend, ist die Schüleraktivität zu fördern und der Praxisbezug zu verdeutlichen.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist eine gute Abstimmung des Lehrstoffes mit dem Unterrichtsgegenstand Tierhaltung zu sichern.
Den Schülern sind von wichtigen physikalischen Erscheinungen und Gesetzen und deren technischer Anwendung – soweit sie im Alltag und in der Landwirtschaft von Bedeutung sind – sowie von Werkstoffen und deren Verwendung Kenntnisse zu vermitteln. Darüber hinaus sollen die Schüler die für die Land- und Forstwirtschaft wichtigen Geräte, Maschinen und sonstigen technischen Einrichtungen, deren Einsatz, Wartung und Pflege kennen lernen und Einblick in zweckmäßige Arbeitsverfahren erhalten.
Den Schülern sind ebenso Kenntnisse und Vorschriften über Unfallverhütung und zur Verkehrssicherheit zu vermitteln.
Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die arbeitswirtschaftlichen Verhältnisse und Mechanisierungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen. Anhand von Berechnungsbeispielen aus der angewandten Physik sind die physikalischen Grundkenntnisse zu festigen. Die Querverbindung zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Durch kursartige Lehrveranstaltungen können spezielle Kenntnisse vermittelt werden. Handhabung, Arbeitstechnik, wirtschaftlicher Einsatz, Wartung und Pflege sind zu behandeln. Die Mechanisierung von Arbeitsketten ist zu veranschaulichen. Den Maßnahmen des Unfallschutzes ist größte Beachtung zu schenken.
Den Schülern sind bauphysikalische Grundkenntnisse sowie Kenntnisse über Baustoffe und deren Verwendung zu vermitteln. Besonders zu achten ist dabei auf energiesparendes Bauen und die Einbeziehung baubiologischer Erkenntnisse. Im Bereich der Stall- und Wirtschaftsgebäude sind die Aspekte des tiergerechten, arbeits- und Kosten sparenden Bauens zu berücksichtigen. Den Schülern sind außerdem Grundkenntnisse der Bauplanung zu vermitteln; darüber hinaus ist ihnen die Wirkung landwirtschaftlicher Hofanlagen auf die Wirkung in der Landschaft bewusst zu machen und ist ihnen der Blick für eine ästhetische Gebäudegestaltung zu schärfen.
Bei der Darstellung des Lehrstoffes ist die ständig fortschreitende bautechnische Entwicklung zu beachten. Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die baulichen Verhältnisse im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen. Durch Einsatz von Baustoffproben, Modellen, Abbildungen, schematisierten Darstellungen, Planungsbeispielen und audiovisuellen Unterrichtsmitteln ist der Unterricht anschaulich und lebhaft zu gestalten. Die Querverbindungen zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Auf die sorgfältige Auswahl des Lehrstoffes aus der Vielfalt des bautechnischen Bereiches ist zu achten. Mit Hilfe anschaulichen Bildmaterials und gezielter Hinweise ist auf das Verständnis für eine harmonische Baugestaltung und für landschaftsgerechte Hofanlagen hinzuarbeiten.
Vermittlung der Kenntnisse zur Erhebung, Darstellung und Beurteilung betrieblicher Verhältnisse. Befähigung, produktionstechnisches Wissen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten anzuwenden und damit einen landwirtschaftlichen Betrieb zweckmäßig einzurichten und erfolgreich zu führen. Insbesondere sollen Schüler befähigt werden, die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Produktionsverfahren und Investitionen zu beurteilen. Darüber hinaus sind ihnen Mittel und Wege zum Erlangen von Transfereinkommen aufzuzeigen. Zum Erkennen und Nützen vorhandener Marktchancen, außerlandwirtschaftlicher Einkommensmöglichkeiten und überbetrieblicher Formen der Zusammenarbeit sind die unternehmerischen Fähigkeiten der Schüler zu wecken und zu fördern.
Auf die Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist besonders zu achten. Durch praktische Beispiele und durch die Verwendung von Daten aus den elterlichen Betrieben ist die Praxisnähe des Unterrichts zu fördern. Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden. Das Kostenbewusstsein der Schüler ist zu fördern. Die Schüler sind zum Erheben von Daten des elterlichen Betriebes anzuhalten.
Vermittlung der Kenntnisse zur Führung einer Buchhaltung und deren betriebswirtschaftlichen Auswertung. Anleitung zum selbstständigen Sammeln und Aufzeichnen von betrieblichen Daten. Die Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hinführen. Vermittlung von Kenntnissen über die für die Landwirtschaft wichtigsten Steuern und Abgaben. Anleitung zum richtigen Verhalten gegenüber Steuerbehörden.
Auf eine gute Abstimmung der Lehrinhalte mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftslehre ist zu achten. Durch praktische Beispiele ist der Stoff der Buchhaltung zu vertiefen und anschaulich zu machen.
In der Steuerkunde sind land- und forstwirtschaftsrelevante Schwerpunkte zu bilden und aktuelle Fragen in den Unterricht einzubeziehen.
Besonders zu achten ist in der Vermittlung des Lehrstoffes auf die oft rasche Änderung gesetzlicher Bestimmungen.
Die Schüler sollen einen Einblick in die Vermarktungswege, die Bedingungen und Besonderheiten der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhalten und die Möglichkeiten der Betriebsmittelbeschaffung kennen lernen.
Darüber hinaus sind sie in die Thematik des Marketings einzuführen und ihnen agrarpolitische Maßnahmen, deren Wirkung und Ziele verständlich zu machen.
Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Durch die Anknüpfung an aktuelle markt- und agrarpolitische Themen und die Besichtigung von Vermarktungseinrichtungen ist der Unterricht anschaulich zu gestalten. Durch Projekte und praktische Übungen ist der Unterricht zu ergänzen und praxisnahe zu gestalten.
Die Schüler sollen zur Anfertigung von normgerechten Entwurfskizzen bzw von Fertigungs- und Zusatzzeichnungen für eine zeitgemäße handwerkliche Bearbeitung von Holz und Metall in einfachen Konstruktionsformen, entsprechend dem Ausbildungsziel der 1. Schulstufe der einschlägigen gewerblichen Berufsschule befähigt und in die Erstellung von Werkzeichnungen mit CAD-Programmen eingeführt werden.
Außerdem sollen die Schüler Werkzeichnungen lesen und nach ihnen die erforderlichen Berechnungen und Arbeiten durchführen können.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schüler mit den Grundlagen des Fachzeichnens vertraut werden. Fertigkeit in der Handhabung der Zeichengeräte und Kenntnis der Normen sind anzustreben. Durch Anfertigen und Lesen von Werkzeichnungen ist das Verständnis für die wichtigsten Konstruktionen der jeweiligen beruflichen Richtung zu vermitteln. In der 2. Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für die Lehrstoffabschnitte Metallbearbeitung und Holzbearbeitung der Unterricht in getrennten Gruppen erteilt werden. Bei einer Teilung der Klasse können sich die Schüler alternativ für eine der Gruppen entsprechend der Einteilung im praktischen Unterricht entscheiden. Für jede Gruppe ist eine Wochenstunde vorgesehen. Das räumliche Vorstellungsvermögen ist besonders zu schulen. Bei den Zeichnungsthemen ist jeweils auf praktische Ausführbarkeit, auf werkstoffgerechte Konstruktion der Werkstücke sowie auf die Schönheit der Form zu achten. Auf das Zusammenwirken verschiedener Einzelteile in einer Gesamtkonstruktion ist besonders hinzuweisen.
Entwicklung der Bewegungsfähigkeit zur Festigung der körperlichen Gesundheit und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit. Sicherung einer einwandfreien Haltung und Bewegung im täglichen Leben. Förderung des Gemeinschaftssinnes und der Ausdauer. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung von Bewegung und Sport und der Pflege des Körpers in Bezug auf ein körperlich und geistig gesundes Leben. Erziehung zur Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung.
1., 2. und 3. Schulstufe
Grundübungen: Allgemeine Körperausbildung, Bewegungsgymnastik, Konditionstraining, Ausgleichs- und Haltungsübungen.
Spiele: Scherz-, Lauf- und Ballspiele; rhythmische Gymnastik und Partnerübungen.
Geräteturnen: Rolle, Hand- und Kopfstand; Sprossenwand, Kasten, Langbank.
Leichtathletik: Übungen mit Zielsetzung der Leistungen für das Jugend-ÖSTA.
Schwimmen auf Form und Zeit, Streckentauchen, Startsprung, Kerze, Kopfsprung.
Für Nichtschwimmer: Gewöhnen an Wasser, Gleiten unter Wasser, Gleiten mit Hand- und Fußtempo, Schwimmen auf Form. Alpinschilauf, Langlauf und Snowboard.
Kennen lernen neuer Sportarten.
Beim Unterricht ist davon auszugehen, dass ein Ausgleich zum bewegungsarmen Klassenunterricht geschaffen wird. Die Auswahl der Übungen wird von den örtlichen Gegebenheiten und von der Jahreszeit bestimmt. Als Übungsstätten sind der Turnsaal, das Schwimmbad, der Sportplatz und das freie Gelände sinnvoll einzusetzen. Bei allen Übungseinheiten ist der Ausgleichsgrundsatz einzuhalten. Eine Übungseinheit soll daher in der Regel aus mehreren Übungsdisziplinen zusammengesetzt sein und in folgenden Stufen ablaufen: Aufwärmen, Höhepunkt und Ausklang. Auf die Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung ist besonders zu achten, ebenso wie auf die Einhaltung der hygienischen Vorschriften nach Beendigung der Übungseinheiten.
Die Schüler sollen grundlegende Kenntnisse über wichtige gesetzliche Bestimmungen betreffend den privaten Bereich, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sowie das Arbeits- und Gewerberecht vermittelt bekommen.
Darüber hinaus sollen sie über die landwirtschaftliche und gewerbliche Berufsausbildung Bescheid wissen und einen Überblick über die wichtigsten berufsständischen Institutionen und Organisationen erhalten.
Ein dem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen dienendes Rechtsempfinden sollte erreicht werden.
Wegen der Fülle des Stoffes sind Schwerpunkte zu bilden und andere Kapitel nur in Form von Übersichten zu behandeln. Außerdem ist zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten eine gute Abstimmung des Lehrstoffes mit den Lehrkräften anderer Unterrichtsgegenstände insbesondere für Wirtschaftskunde, Politische Bildung und Landwirtschaftliche Betriebslehre erforderlich; Querverbindungen zu diesen Fächern sind herzustellen.
Durch den Besuch von Einrichtungen und Institutionen soll die Einprägsamkeit des Lehrstoffes erhöht werden.
Vermittlung von Kenntnissen über die in der Holz- und Metallbearbeitung verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften, Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftliche Verarbeitung, entsprechend dem Ausbildungsziel der 1. Schulstufe der einschlägigen gewerblichen Berufsschule. Vermittlung eines Überblickes über die zeitgemäßen Bearbeitungsverfahren und der dazu notwendigen Einrichtungen und Werkzeuge sowie deren Handhabung.
Auf den Grundkenntnissen aus anderen Unterrichtsgegenständen ist aufzubauen; Querverbindungen zu diesen Fächern sind herzustellen (zB Aufbau des Holzes). Die Abschnitte Holzbearbeitung bzw Metallbearbeitung sind in der 1. Schulstufe für alle Schüler gemeinsam zu behandeln. In der 2. Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für die Lehrstoffabschnitte Holzbearbeitung und Metallbearbeitung der Unterricht in getrennten Neigungsgruppen erteilt werden. Für jede Neigungsgruppe ist eine Wochenstunde vorgesehen. Bei der Unterrichtsgestaltung ist mehr Gewicht auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf das Wissen über die Erzeugung bzw Gewinnung des Werkstoffes zu legen. Bei jeder Gelegenheit ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen. Die für den praktischen Unterricht von den Schülern zu führenden schriftlichen Aufzeichnungen (Werkstättenbuch) sind auch als Lernbehelf für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde zu verwenden.
Vermittlung von praktischen Kenntnissen und Fertigkeiten land- und forstwirtschaftlicher Spezialarbeiten und Abrundung des fachtheoretischen Unterrichts. Demonstrative Ergänzung des fachtheoretischen Unterrichts, soweit die Demonstrationsmöglichkeiten im Klassenunterricht nicht ausreichen.
Pflanzenbau und Landtechnik: Beim praktischen Unterricht sind den Schülern die Zusammenhänge zwischen fachtheoretischer Kenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Dabei ist auf rationelle Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist nach Möglichkeit in zeitlicher Übereinstimmung mit dem fachtheoretischen Unterricht zu vermitteln. Die praktischen Unterweisungen sind grundsätzlich in folgenden Stufen zu gestalten: Vorzeigen der zu erlernenden Arbeit, richtiges Ausführen der Arbeiten durch die Schüler, genaue Überwachung der Arbeiten und Kontrolle des Arbeitsergebnisses. Das praktische Melken im Stall wird in Kursform durchgeführt (Melkkurs). Über die Bildung von Schülergruppen im praktischen Unterricht sowie über die Aufteilung der Lehrinhalte auf Übungseinheiten können von der Schulbehörde eigene Richtlinien erstellt werden.
Tierhaltung: Die Vertrautheit im Umgang mit Tieren ist zu fördern, auf mögliche Unfallgefahren hinzuweisen.
Obstbau: Es ist besonders auf jene Obstarten, Sorten und Kulturarten hinzuweisen, die dem Produktionsgebiet entsprechen und deren Anbau ohne intensive Pflege empfohlen wird.
Die Schüler sollen durch fachgerechte Anleitungen und in praktischen Anwendungen die handwerksmäßige Bearbeitung von Holz, die wichtigsten Holzverbindungen, die Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung sowie die dafür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen – einschließlich deren Wartung – kennen lernen und sich in den einzelnen Arbeiten Fertigkeiten aneignen. Darüber hinaus sollen die Schüler die bei den Arbeiten auftretenden und von den Maschinen ausgehenden Gefahren und deren wirksame Abwendung kennen.
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Anfertigung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungsbzw Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genau und systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogramms ist möglich. Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Handwerkliche Fähigkeit und künstlerische Begabung sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln; diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen ist Folge zu leisten. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Gewerbliche Fachkunde und Fachzeichnen sind, möglichst auch zeitlich abgestimmt, herzustellen. In der 2. Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Holzbearbeitung oder für die Metallbearbeitung entscheiden. Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstättenarbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde dienen.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe.
Vermittlung von Grundkenntnissen über Schweißverfahren, Geräte und Elektrodenmaterial. Übung erlangen in sicherer Führung der Elektroden, im Zünden und Halten des Lichtbogens und im laufenden Kontrollieren des Schmelzbades. Erlernen und Üben der gängigen Methoden der wichtigsten Verbindungsschweißungen in Wannen- und in Zwangslagen. Kennen lernen der Sicherheitsvorschriften für Gaslagerung und -gebrauch.
Der Unterricht erfolgt in Schülergruppen und möglichst in geblockten Kursen. Auf Unfallgefahren ist hinzuweisen. Zur Sparsamkeit in der Materialverwendung ist zu erziehen.
Siehe praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.
2.2 Metallbearbeitung
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.
Die Schüler sollen durch fachgerechte Anleitungen und in praktischen Anwendungen die handwerksmäßige Bearbeitung von Metallen, die wichtigsten Metallverbindungen, die Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung sowie die jeweils dafür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen – einschließlich deren Wartung - kennen lernen und sich in den einzelnen Arbeiten Fertigkeiten aneignen. Darüber hinaus sollen die Schüler die bei den einzelnen Arbeiten auftretenden und von den Maschinen ausgehenden Gefahren und ihre wirksame Abwendung kennen.
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Herstellung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungsbzw Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genauen, systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogramms zB Schweißen ist möglich. Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Die genaue, saubere und sichere Ausführung der Arbeiten ist zu prüfen. Handwerkliche Fähigkeiten und künstlerische Begabungen sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Gewerbliche Fachkunde und Fachzeichnen, möglichst auch zeitlich abgestimmt, sind herzustellen. In der 2. Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Metallbearbeitung oder für die Holzbearbeitung entscheiden. Spezielle Fertigkeiten können auch durch Lehrveranstaltungen in Kursform vermittelt werden. Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstättenarbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde dienen.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, Praktischer Unterricht, Schweißen.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, Praktischer Unterricht, Land- und Forstwirtschaft.
2.3 Hauptfachrichtung Pferdewirtschaft
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei die im Lehrstoff genannten Sportarten mit Reiten ergänzt werden.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 2. und 3. Schulstufe.
Über die im Unterrichtsgegenstand Tierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus soll in der Pferdehaltung und Pferdezucht umfangreiches Wissen vermittelt werden, um für diesen Betriebszweig eine höhere Befähigung zu erreichen.
Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen. Eine gute Abstimmung ist insbesondere zum Unterrichtsgegenstand Tierhaltung erforderlich.
Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung; Kennen lernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten.
In der Anatomie und Physiologie ist auf den Grundlagen aus dem Unterrichtsgegenstand Tierhaltung aufzubauen und mit diesem abzustimmen. Gleiches gilt für die Veterinärkunde mit dem Fach Tierheilkunde. Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl und Schwerpunktbildung zu achten. Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf den Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.
Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren (ohne die hohe Schule) sowie zur Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.
1., 2. und 3. Schulstufe
Reiten: Sattel- und Zaumzeugkunde; Vorbereitung des Pferdes; Sitz des Reiters; Hilfegebung durch den Reiter; Grundgangarten, Hufschlagfiguren und Kommandos für Abteilungsreiten, Bodenrickarbeit. Grundlagen der Springausbildung; Ausbildung eines Jungpferdes. Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Freispringen, Dressur- und Springausbildung auf Basis Reitlizenz, Parcoursspringen, Geländereiten, ÖTO, Grundlagen des Voltigierens, Parcoursgestaltung, Gestaltung einer Geländestrecke, Aufbau eines Dressurviereckes.
Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren; Anspannarten, Wagenkunde, Fahren im Straßenverkehr. Ausbildung des Fahrpferdes (Doppellange); Turnierfahren.
Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausübung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichts ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.
Vermittlung von allgemeinen Grundlagen zu einer wirksamen Trainingsplanung und Trainingsgestaltung.
Durch den Einsatz von geeigneten Unterrichtsmitteln ist die Anschaulichkeit und Verständlichkeit zu fördern. Gute Koordination und Abstimmung der Lehrinhalte mit anderen Unterrichtsgegenständen ist anzustreben.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei die dort angeführten Lehrinhalte schwerpunktmäßig zu behandeln und sowohl Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung zurück zu nehmen sind.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine halbe Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine halbe Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.
Das theoretische Wissen der Schüler ist durch das Vermitteln praktischer Fertigkeiten zu ergänzen, damit die Absolventen die an sie gestellten Anforderungen bewältigen. Das Beobachtungs- und Erkennungsvermögen ist zu fördern.
1., 2. und 3. Schulstufe
Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten,
Stallklima und -hygienemaßnahmen.
Pflege: Putzen, Hufpflege, Geschirrpflege.
Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische
Rassenkunde, Vorführen.
Veterinärkunde: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung.
Reiten und Fahren: Longieren, Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zweispänniges bzw vierspänniges Gespannfahren nach Achenbach; Unterrichtserteilung, Prüfungsvorbereitung.
Die Inhalte des praktischen Unterrichts sind aufbauend und abgestimmt auf den theoretischen Unterricht in den drei Schulstufen zu vermitteln. Sorge zu tragen ist, dass alle Schüler das volle Ausbildungsprogramm absolvieren. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen, auf die möglichen Unfallgefahren ist hinzuweisen.
2.4 Gastronomie und Tourismuswirtschaft
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 2. und 3. Schulstufe.
Einführung in die Organisation der wichtigsten Betriebsformen des Tourismus und Vermittlung von Kenntnissen über inner- und außerbetriebliche Zusammenhänge in gastgewerblichen Klein- und Mittelbetrieben. Kenntnisse über innerbetriebliche Arbeitsabläufe in gastgewerblichen Unternehmungen.
Der Unterricht ist praxisnahe zu gestalten und besonders auf die Bedürfnisse jener Fremdenverkehrsbetriebe auszurichten, die für Zu- und Nebenerwerbslandwirte geeignet sind. Eine Abstimmung des Lehrstoffes mit den Unterrichtsgegenständen Landwirtschaftliche Betriebslehre, Gewerbe- und Rechtskunde, Mathematik und Fachrechnen, Schriftverkehr und Textverarbeitung und Buchhaltung und Steuerkunde ist erforderlich; Querverbindungen zu diesen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Anschaulichkeit und Verständlichkeit des Unterrichts sind durch den Besuch geeigneter Betriebe zu unterstützen.
Den Schülern sind Kenntnisse der Organisationen und Einrichtungen im Tourismus auf örtlicher und regionaler Ebene zu vermitteln. Einführung in die Grundkenntnisse des Fremdenverkehrsmarketings auf örtlicher Ebene. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung des Tourismus in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht für den Einzelnen und die Gemeinschaft.
Der Unterricht ist praxisnahe und aktualitätsbezogen zu führen. Auf Querverbindungen und Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Gastwirtschaftliche Betriebslehre und Gastwirtschaftliches Bauwesen ist besonders Bedacht zu nehmen. Lehrausgänge und Exkursionen sollen die Praxisnähe garantieren, Fachvorträge zu aktuellen Themen den Praxisbezug herstellen. Auf regionale Tourismusverhältnisse ist besonders einzugehen, neue Entwicklungen, Problemstellungen und Lösungen sind an Hand von Publikationen zu behandeln.
Wecken des Verständnisses für gesunde Ernährung und Vermittlung von Kenntnissen aus der Ernährungslehre und der Lebensmittelkunde, soweit sie zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes erforderlich sind. Vermittlung eines grundlegenden Wissens über Küchenorganisation und der Kenntnisse von Küchenfachausdrücken, Garmachungsarten, zeitgemäßen Ernährungsformen sowie gebräuchlichen Speisearten und deren Zubereitung. Einführung in die Küchenbetriebswirtschaft und Vermittlung von Kenntnissen über Arbeits- und Lebensmittelhygiene.
Der Unterricht soll unter Verwendung von Anschauungsmaterial und von Kostproben und nach Möglichkeit durch Demonstration gestaltet werden. Eine enge Verbindung zum Praktischen Unterricht Kochen und Servieren.
Vermittlung von Kenntnissen über Arten, Herkunft und Zusammensetzung der Getränke sowie deren Einkauf, Lagerung und Verkauf. Vermittlung von Sachkenntnissen, die zur Ausführung von gewandten und sicheren Servierarbeiten erforderlich sind. Förderung des Bewusstseins der Gastlichkeit in allen Bereichen der gastronomischen Dienstleistung.
Die Anschaulichkeit, Verständlichkeit und Lebensnähe des Unterrichts ist durch Vorzeigen von Originalabfüllungen, durch Demonstration und durch ergänzende Lehrausgänge und Betriebsbesichtigungen zu gewährleisten. Im Unterricht ist eine Verbindung zum Praktischen Unterricht Kochen und Servieren herzustellen. Den Schülern soll auch außerhalb des vorgesehenen Unterrichts die Möglichkeit des Übens zur Gewinnung von Sicherheit gegeben werden.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe.
Vermittlung von Kenntnissen über Lebensmittel, Maschinen, Geräte und Einrichtungen zur Lebensmittelkonservierung und -lagerung, über Küchengeräte und Küchenmaschinen. Erwerben von Fertigkeiten zur Zubereitung von einfachen Speisen. Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Getränkearten und Getränkesorten, Abfüllungen und Serviergefäße. Praktisches Erlernen und Üben der Servierarbeiten. Grundkenntnisse über Einrichtungen eines Speiseraumes, Tischwäsche, Tischgeschirr und Tischgedecke zu verschiedenen Gelegenheiten.
Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht zu üben und zu festigen. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung mit Hinweisen zur Zubereitung, Arbeitseinteilung und zum Arbeitsablauf durchzuführen. Die Schüler sind zur Ordnung und Sorgfalt, zum Tragen entsprechender Arbeitskleidung, zur Anwendung aller Hygienevorschriften und zur Vermeidung von Unfällen anzuhalten. Die Lehrinhalte aus Getränke- und Servierkunde sollen erlernt und geübt werden und den theoretischen Unterricht ergänzen. Besonderer Wert ist auf selbstständiges Arbeiten, auf zweckmäßige Kleidung und Hygiene, auf Hinweise zur Unfallverhütung und auf sicheres und gewandtes Auftreten zu legen. Die Übungen sind auf den praktischen Unterricht zu Lebensmittel- und Küchenkunde abzustimmen. Den Schülern soll die Möglichkeit des Übens bei den täglichen Mahlzeiten geboten werden.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, Praktischer Unterricht, Schweißen.
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, Praktischer Unterricht, Land- und Forstwirtschaft.
Die Geläufigkeit und Anwendungssicherheit der Schüler im Fremdsprachengebrauch soll mit diesem Unterrichtsgegenstand erhöht werden.
Durch verschiedene Übungen (zB Rollenspiele, Telefonate usw) und Medien ist der Unterricht lebendig zu gestalten und die Schüleraktivität zu fördern. In der Themenwahl ist auf Aktualität und Schülerinteressen Rücksicht zu nehmen.
Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.
Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwenige Maß zu beschränken, der Schwerpunkt ist auf das Arbeiten mit den Geräten zu legen. Querverbindungen zu Fachgegenständen sind herzustellen. Aktuelle Entwicklungen in der Informationstechnologie sollen berücksichtigt werden. Das selbstständige Arbeiten ist zu fördern.
Vermittlung der Kenntnisse für eine regional angepasste Bewirtschaftung der Almen, die nach tierzüchterischen, pflanzenbaulichen, technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren sind. Darüber hinaus sind die landschaftskulturellen, sozialkulturellen (Freizeitbedeutung) und ökologischen Funktionen neben der wirtschaftlichen Bedeutung einer zeitgemäßen Almbewirtschaftung bewusst zu machen.
Im Unterricht ist an die Kenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen, Querverbindungen zu anderen Fachgebieten sind herzustellen. Nach Möglichkeit ist mit praktischem Unterricht und mit Lehrausgängen der Unterricht zu veranschaulichen und praxisnahe zu gestalten.
Vermittlung von Grundkenntnissen im Erwerbsgemüsebau sowie von Kenntnissen einer auf Wirtschaftlichkeit und auf den Markt ausgerichteten Aufbereitung und Vermarktung. Die Notwendigkeit der Erzeugung gesunder Produkte mit hoher Qualität ist einsichtig zu machen.
Der Unterricht ist auf dem Wissens- und Erfahrungsstand der Schüler aufzubauen und durch die Behandlung aktueller Fragen lebendig und praxisnahe zu gestalten. Eine Abstimmung des Unterrichts mit dem Unterrichtsgegenstand Pflanzenbau ist erforderlich. Je nach Aktualität und Betriebsformen der Region sind Schwerpunkte zu bilden. Bei erachteter Zweckmäßigkeit aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht auch geblockt abgehalten werden.
Freude und Interesse an musischer Betätigung sollen geweckt werden. Sinnvolle Freizeitbetätigung, Mitwirkung in der Dorfgemeinschaft, Interesse an kulturellen Tätigkeiten.
Diese Kurse können angeboten werden, wenn die Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft ein schnelles fachliches Reagieren in der Ausbildung fordert.
Herstellen anspruchsvollerer Holzverbindungen unter weitgehend selbstständiger Anwendung der bereits vorhandenen Kenntnisse. Herstellen der Übungs- und Werkstücke in Form einer ersten zusammenfassenden Vorbereitung auf die späteren fachgerechten Arbeiten als Lehrling in einer Tischler- oder Zimmererwerkstätte.
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefasst werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler mit Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbstständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.
Ergänzungskurs Landmaschinen- und Metalltechnik
Sicheres Erkennen gängiger Eisenwerkstoffe und Zuordnung der geeigneten einfachen Bearbeitungsverfahren. Zusammenfassende Anwendung bereits vorhandener Kenntnisse und Ergänzung derselben zum selbstständigen Wiederinstandsetzen von Werkzeugen. Weitgehend selbstständiges Anwenden der vorhandenen Grundkenntnisse zur Prüfung, Reparatur und zum Einstellen von gängigen Landmaschinen.
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefasst werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler im Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbstständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.
Der Förderunterricht dient dazu, Lerndefizite einzelner Schüler auszugleichen, damit sie das Lehrziel der Schulstufe erreichen.