Salzburg
Landwirtschaftliche Lehrpläneverordnung
Landesgesetzblatt Nr. 84 aus 1982, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr 20 aus 2002,
Anlage 4,
09.09.2002
11.09.2005
Anlage 4
Lehrplan
für die Landwirtschaftliche Fachschule
Fachrichtung: Landwirtschaft
Organisationsform: Dreijährige landwirtschaftliche
Fachschule (saisonmäßig, fünfsemestrig)
römisch eins. Allgemeine Bildungsziele
Die Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule hat die Aufgabe, den Schülern die allgemeinen und fachlichen Kenntnisse zu vermitteln, die für eine Tätigkeit als bäuerlicher Betriebsleiter oder als verantwortlicher Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben und in landwirtschaftsnahen Berufen erforderlich sind.
Die Ausbildung baut auf der 8. Schulstufe der allgemeinbildenden Pflichtschule auf und hat eine umfassende fachtheoretische landwirtschaftliche Ausbildung mit praktischen Unterweisungen zu bieten, wobei nachhaltiges ökologisches Wirtschaften als ein durchgehendes Unterrichtsprinzip zu gelten hat. Darüber hinaus wird eine handwerkliche Ausbildung in den Fachrichtungen Holz- und Metallbearbeitung in einem Umfang geboten, daß eine Lehrzeitanrechnung für handwerkliche Lehrberufe im Sinne der einschlägigen Verordnungen des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie möglich ist.
Die fachliche Ausbildung ist auf das Ziel auszurichten, den Schülern die Erkenntnisse der Landwirtschaftswissenschaften in geeigneter Form zugänglich zu machen.
Durch erzieherische Maßnahmen soll auch auf die charakterliche Entwicklung der Schüler Einfluß genommen werden. Sie sollen auf ihre späteren Aufgaben in der Familie, im Betrieb und im öffentlichen Leben vorbereitet werden. Weiters sollen die Allgemeinbildung, das sittliche und soziale Verantwortungsbewußtsein, die geistige Beweglichkeit und Anpassungsfähigkeit, das selbständige Denken, Prüfen und Urteilen sowie das sichere und maßvolle Auftreten der Schüler gefördert werden.
römisch II. Stundentafel
Unterrichtsgegenstände Wochenstunden Gesamtstunden
1. 2. 3.
Schulstufe
1. Pflichtgegenstände
Religion 2 2 2 188
Deutsch und Kommunikation 2 1 1 130
Englisch 1 1 1 94
Mathematik und Fachrechnen 2 2 - 144
Lebens- und Volkskunde 2 - - 72
Politische Bildung 2 - - 72
Wirtschaftskunde und
Genossenschaftswesen 1 1 - 72
Informatik 1 1 - 72
Schriftverkehr und
Textverarbeitung 1 1 - 72
Raumordnung und Umweltkunde - - 2 44
Pflanzenbau 2 2 3 210
Obstbau - - 1 22
Waldwirtschaft - 2 1 94
Tierhaltung und
Milchwirtschaft 2 2 4 232
Tierheilkunde - - 1 22
Landtechnik 2 2 2 188
Baukunde - - 2 44
Landwirtschaftliche
Betriebslehre - 2 4 160
Buchhaltung und Steuerkunde - 1 2 80
Marktkunde und Marketing - - 2 44
Zwischensumme 20 20 28 2056
2. Alternative Pflichtgegenstandsgruppen -
Schwerpunktausbildungen
2.1 Holzbearbeitung
Fachzeichnen 2 1 - 108
Leibesübungen 2 2 2 188
Gewerbe- und Rechtskunde - 1 1 58
Gewerbliche Fachkunde 1 1 - 72
Praktischer Unterricht
Land- und Forstwirtschaft 4 4 8 464
Holzbearbeitung 5 10 - 540
Metallbearbeitung 5 - - 180
Schweißen - 65** - 65
Melkkurs - 12** 12** 24
Summe 39 39 39 3755
2.2 Metallbearbeitung
Fachzeichnen 2 1 - 108
Leibesübungen 2 2 2 188
Gewerbe- und Rechtskunde - 1 1 58
Gewerbliche Fachkunde 1 1 - 72
Praktischer Unterricht
Land- und Forstwirtschaft 4 4 8 464
Holzbearbeitung 5 - - 180
Metallbearbeitung 5 10 - 40
Schweißen - 65** - 65
Melkkurs - 12** 12** 24
Summe 39 39 39 3755
2.3 Hauptfachrichtung Pferdewirtschaft
Fachzeichnen 2 - - 72
Leibesübungen und Reiten 1 1 1 94
Gewerbe- und Rechtskunde - 1 1 58
Pferdehaltung und -zucht - - 1 22
Exterieurlehre und
Veterinärkunde - 2 ½ - 90
Reit- und Fahrlehre 1 1 ½ 1 112
Trainings- und Bewegungslehre - - 1 22
Praktischer Unterricht
Land- und Forstwirtschaft 2 4 2 260
Holzbearbeitung 4 - - 144
Metallbearbeitung 4 - - 144
Pferdewirtschaft:
Reiten und Haltung 2 3 3 246
Fahren und Haltung 1 2 - 108
Summe 37 35 38 3428
2.4 Gastronomie und Tourismuswirtschaft
Fachzeichnen 2 - - 72
Leibesübungen 2 2 2 188
Gewerbe- und Rechtskunde - 1 1 58
Gastgewerbliche Betriebslehre - 1 - 36
Fremdenverkehrslehre - 2 - 72
Gastgewerbliche Baukunde - 1 - 36
Lebensmittel- und Küchenkunde - 1 - 36
Getränke- und Servierkunde - 1 - 36
Gastgewerbliche Buchhaltung
und Steuerkunde - 1 - 36
Praktischer Unterricht:
Land- und Forstwirtschaft 4 4 8 464
Holzbearbeitung 5 - - 180
Metallbearbeitung 5 - - 180
Kochen und Servieren - 5 - 180
Schweißen - 65** - 65
Melkkurs - 12** 12** 24
Summe 38 39 39 3719
2.5 Hauptfachrichtung Milchwirtschaft
Fachzeichnen 2 - - 72
Gewerbe- und Rechtskunde - 1 1 58
Leibesübungen 2 2 2 188
Molkereikunde ½ 1 ½ 65
Käsereikunde ½ 1 ½ 65
Milchwirtschaftliche Chemie ½ 1 ½ 65
Mikrobiologie und Hygiene ½ 1 ½ 65
Praktischer Unterricht:
Land- und Forstwirtschaft 2 4 2 260
Holzbearbeitung 4 - - 144
Metallbearbeitung 4 - - 144
Labor - Milchverarbeitung 2 4 4 304
Schweißen - 65** - 65
Melkkurs - 12** 12** 24
Summe 38 35 39 3575
3. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Englisch Konversation 1 1 - 72
Angewandte Informatik - 1 1 58
Almwirtschaft - - 1* 22
Gemüsebau - - 1* 22
Musische Bildung 20** 20** - 40
Praktischer Unterricht:
Landwirtschaftliche
Spezialkurse 40** 40** 40** 120
Ergänzungskurs Tischler 40** - - 40
Ergänzungskurs Schlosser 40** - - 40
Ergänzungskurs Zimmerer - 40** - 40
Ergänzungskurs
Landmaschinenmechaniker - 40** - 40
Schulspezifischer
Schwerpunkt - - max 300** 300
Betriebspraxis max 120** max 120** - 240
4. Förderunterricht
Sprachen 32** - - 32
Mathematik und Fachrechnen 24** - - 24
* Alternativ ** Gesamtstunden
römisch III. Bildungs- und Lehraufgaben,
Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen
Unterrichtsgegenstände
Religion
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 190 aus 1949,, in der geltenden Fassung)
Für den Religionsunterricht an den dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschulen findet im Sinn des Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsbildenden mittleren Schulen und Polytechnischen Lehrgängen (Dreijährige Fachschulen) gemäß der Verlautbarung im Verordnungsblatt Nr 6 der Erzdiözese Salzburg vom Juni 1985 Anwendung.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgaben
Festigung im richtigen Schreiben, Lesen und Sprechen, sowie in der Fähigkeit, Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes schriftlich und mündlich sprachlich richtig zu gestalten.
Erkennen des Wertes der allgemeinen und der fachlichen Literatur für die eigene Bildung. Kritischer Umgang mit den Medien. Sicheres Auftreten und sprachlich richtige Ausdrucksweise bei Reden und in Diskussionen. Kenntnis über Gestaltung von Vortragsveranstaltungen und Versammlungen, über richtige Vorsitzführung, Diskussionsleitung und Abfassung von Protokollen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen und Schreiben ist in allen Unterrichtsgegenständen hinzuwirken. Die Schüler sollen sich ein Sprachgefühl aneignen.
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sind sinnvoll miteinander zu verbinden.
Der Besuch von Theatervorstellungen uÄ sollte gefördert werden. Die Benützung öffentlicher Büchereien ist anzuregen. Zur Einführung in die Redeübungen sind die redetechnischen Grundkenntnisse zu vermitteln.
Zur Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse sind Leistungstests und Diktate durchzuführen. Zur Überprüfung der Sprachlehrekenntnisse können schriftliche Überprüfungen oder Aufsätze verwendet werden.
Englisch
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können, im Verstehen, im Sprechen sowie im Lesen und Schreiben.
Sie sollen eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf den Vorkenntnissen der Schüler ist aufzubauen, grundsätzlich soll die Fremdsprache als Unterrichtssprache verwendet werden. Einsetzen verschiedenster Medien und Kommunikationstechniken. Auch die in anderen Gegenständen erworbenen Grundkenntnisse sind einzubeziehen, Querverbindungen herzustellen.
Die im Bildungsziel der Schule formulierten Berufe sind besonders zu berücksichtigen.
Der Grammatikunterricht hat in erster Linie der Festigung der Sprachfertigkeit zu dienen und soll daher im Zusammenhang mit dem übrigen Sprachunterricht stehen.
Mathematik und Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgaben
Die vorhandenen Kenntnisse der Schüler in Mathematik sollen vertieft und weiter ausgebaut werden. Die Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben auftretenden rechnerischen Probleme selbstständig und sicher zu lösen. Genauigkeit, wirtschaftliches Denken und der Spargedanke sind zu fördern.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Beherrschung der Grundrechnungsarten und auf das Überschlagsrechnen ist besonderer Wert zu legen. Zeitgemäße technische Hilfsmittel (elektronische Rechner) sind bei den verschiedenartigen Aufgaben sinnvoll einzusetzen. Auf die Einhaltung einer sauberen und übersichtlichen Form ist zu achten. Der Unterricht ist in sinnvollem Wechsel von Vortrag und Arbeitsunterricht zu gestalten. Die Lehrinhalte sind nach Sachgebieten systematisch aufzubauen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen. Das Hauptgewicht ist auf die Erfassung der Rechenaufgabe, auf die Sicherheit und Gewandtheit in den Rechenoperationen zu legen. Bei der Erstellung der Übungsaufgaben sind praxisbezogene Beispiele in Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu wählen.
Zwei Schularbeiten je Semester.
Lebens- und Volkskunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Den Schülern sollen die Wege in ein sinn- und werterfülltes Leben in der Familie, in der Gemeinschaft sowie in der Berufs- und Arbeitswelt aufgezeigt werden.
Sie sollen zu einem sicheren und adäquaten Verhalten in den verschiedenen Lebenslagen geführt werden, das bestimmt ist von Verständnis, Toleranz und Achtung gegenüber anderen Menschen und Kulturen und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der belebten und unbelebten Umgebung erkennen lässt.
Die Beziehungen zur Volkskultur sind durch besondere Aktivitäten zu festigen; die Werte der eigenen Kultur und Heimat sind bewusst zu machen, um dadurch Verständnis für andere Kulturen und Völker zu erreichen.
Lehrstoff
Verhalten in der Gemeinschaft, im täglichen Leben, in der Berufs- und Arbeitswelt sowie bei besonderen Anlässen. Die Entwicklung des Menschen als körperliches und geistigseelisches Wesen; Charaktereigenschaften und Persönlichkeitsbildung.
Partnerschaft, Ehe, Familie, Erziehung, Konflikte.
Freizeitverhalten, Sucht.
Heimatliche Kulturgeschichte: kirchliche und weltliche Bauten;
Denkmäler; Volkskultur und Hochkultur.
Bau- und Wohnkultur: bauliche Gestaltung von Haus und Hof, Hof- und Dorfformen, Ortsbild und Landschaftspflege.
Brauchtum, Sprache, Lied, Musik, Tanz, Theater und deren Bedeutung für jedes Volk.
Die Schüler sind zum Erstellen einer Hof-, Haus- bzw. Familienchronik anzuhalten.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll die Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen und auch andere Kulturen vergleichend einbeziehen. Die Entfaltung der seelischen und geistigen Kräfte soll zu einer bewussten Gestaltung des eigenen Lebens, zu Selbstsicherheit und einer reifen Persönlichkeit führen. Eine Erziehung zur gegenseitigen Achtung und Toleranz in allen Bereichen des täglichen Lebens ist anzustreben. Die Schüler sollen in die Fest- und Feiergestaltung einbezogen werden. Eine einseitige Verschiebung des Unterrichtes in Richtung Lebenskunde oder Volkskunde ist zu vermeiden; eine ungefähr gleiche Beteilung der beiden Bereiche ist anzustreben.
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgaben
Durch die Vermittlung von Kenntnissen und anhand aktueller Ereignisse im gesellschaftlichen und politischen Leben in Österreich, Europa und der Welt soll der Schüler Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten. Er soll die Fähigkeit bekommen, sich bewusst zu informieren, Verständnisbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln und zu verantwortungsbewusstem Handeln gelangen.
Lehrstoff
Grundlagen des Staates; Staats- und Regierungsformen; Demokratie; Konflikte und Konfliktlösungen im gesellschaftlichen Zusammenleben.
Grundzüge der Österreichischen Verfassung; politische Parteien, Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.
Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundes-ebene; Wahlen; Österreich, Salzburg und die Europäische Union; Menschenrechte; wesentliche Ereignisse der jüngeren Geschichte auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Salzburgs.
Aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen von regionaler und über-regionaler Bedeutung.
Didaktische Grundsätze
Durch die Anknüpfung an aktuelle Ereignisse, den gezielten Einsatz von Medien und den Besuch verschiedener Institutionen ist der Unterricht lebendig zu gestalten.
Die Möglichkeit der gezielten Beeinflussung und Meinungssteuerung ist bewusst zu machen.
Bei der Behandlung der Lehrinhalte ist ihr Bezug zur Landwirtschaft herzustellen.
Wirtschaftskunde und Genossenschaftswesen
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse über Wirtschaft und Wirtschaftspolitik. Insbesondere ist die Bedeutung der Landwirtschaft im Rahmen der Gesamtwirtschaft sowie die Bedeutung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens herauszuarbeiten. Die vermittelten Kenntnisse sollen das Interesse und Verständnis für wirtschaftliche, wirtschafts- und agrarpolitische Vorgänge wecken und heben.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf dem wirtschaftskundlichen Wissen aus der Pflichtschule ist aufzubauen. Im Lehrstoff sind Schwerpunkte zu bilden; der Bezug zu aktuellen Ereignissen ist herzustellen; auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick ist zu achten.
Informatik
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken; der Schwerpunkt ist auf ein anwendungsorientiertes Arbeiten in den breit gefächerten Möglichkeiten zu legen.
Fächerübergreifende Anwendungen sind anzustreben.
Schriftverkehr und Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse der Zehn-Finger-Tastschreibmethode; Anleitung zur selbstständigen und formrichtigen Gestaltung von Schriftstücken; Erziehung zu Ordnung und Sauberkeit bei schriftlichen Arbeiten; Abfassung von sprachlich und sachlich richtigen Schriftstücken, wie sie im privaten und beruflichen Schriftverkehr vorkommen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und der ergonomischen Hand- und Sitzhaltung ist zu achten. Die Texte sind in Verbindung mit dem Schriftverkehr und anderen Unterrichtsgegenständen zu wählen. Dabei können Vorlagen in schriftlicher und akustischer Form unter Einsatz zeitgemäßer Technologie verwendet werden.
Es ist auf Selbstständigkeit sowie auf unbedingte Einhaltung der Formen und Normen der Schriftstücke und auf richtiges Ausfüllen der Vordrucke zu achten. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.
Für die Beurteilung der Schüler ist neben den schriftlichen Überprüfungen die ordnungsgemäße Führung der Unterlagen heranzuziehen.
Das Üben außerhalb des Unterrichtes, vor allem mit Texten aus dem Bereich des Schriftverkehrs, ist zu fördern.
Raumordnung und Umweltkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung des entsprechenden Wissens und der Einsicht in die Notwendigkeit einer sinnvollen Ordnung des menschlichen Lebensraumes. Darüber hinaus sollen die Folgen einer fortschreitenden Veränderung der Lebensgrundlagen bewusst gemacht und dadurch zu einem verantwortungsvollen, umweltbewussten Denken und Handeln angeregt und hingeführt werden.
Lehrstoff
Ziele und Aufgaben der Raumordnung, gesetzliche Grundlagen, örtliches Entwicklungskonzept, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, regionaler Raumordnungsplan, Nationalpark Hohe Tauern.
Bau-, Orts- und Landschaftsgestaltung; bäuerliche Hof- und Siedlungsformen Salzburgs.
Naturschutz, Landschafts- und Kulturgüterschutz.
Mensch und Natur: Biologisches Gleichgewicht; der technische Fortschritt und seine Auswirkungen auf Mensch und Natur; geistige und gesellschaftliche Faktoren als Ursache der Umweltbeeinflussung; Gefährdung der Lebensgrundlagen Wasser, Luft, Boden; Situationen, Ursachen, Abhilfe.
Didaktische Grundsätze
Schwerpunktmäßig herauszuarbeiten sind die besonderen Aspekte dieser Themenbereiche für die Landwirtschaft. Durch Diskussion aktueller Themen, Anschauungsmaterial (Dias, Filme ua), Ortsbegehungen ua ist der Unterricht anschaulich zu gestalten und die positive Einstellung der Schüler zu diesen Themen zu fördern.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse für einen zeitgemäßen, den jeweiligen regionalen Verhältnissen angepassten Pflanzenbau. Diese Kenntnisse sollen die künftigen Landwirte befähigen, ökologische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und zu berücksichtigen sowie eine markt- und absatzgerechte Pflanzenerzeugung zu betreiben. Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit und die Bedeutung der Erzeugung gesunder und qualitativ hochwertiger Produkte ist einsichtig zu machen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf dem naturkundlichen Wissen aus der Pflichtschule aufzubauen. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist praxisnah und anschaulich zu gestalten: zB durch Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Herbarium, Schauflächen. Auf die Wechselbeziehungen zum Natur- und Umweltschutz, zur Erhaltung der Kulturlandschaft ist hinzuweisen.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse, die für den Selbstversorgerobstbau erforderlich sind. Aufzeigen der Möglichkeiten der bäuerlichen Obstverwertung. Schaffung der Grundkenntnisse für den praktischen Unterricht.
Lehrstoff
Grundlagen des Obstbaus: Bedeutung des bäuerlichen Obstbaus; Bau der Obstgehölze, Baumformen und Unterlagen; Vermehrung und Veredelung.
Anlage-, Kultur- und Pflegemaßnahmen: Pflanzung, Schnitt,
Düngung.
Gängige und widerstandsfähige Sorten.
Pflanzenschutz: Schädigungen und Schädlinge, Schutzmaßnahmen,
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Ernte und Lagerung, Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein und Fruchtbranntwein.
Didaktische Grundsätze
Es ist besonders auf jene Obstarten, Sorten und Kulturarten hinzuweisen, die dem Produktionsgebiet entsprechen und deren Anbaubewusst zu machen ohne intensive Pflege empfohlen werden kann. Auf Grundkenntnissen aus anderen Unterrichtsgegenständen, vor allem des Pflanzenbaus, ist aufzubauen. Die Wichtigkeit eines verantwortungsbewussten Pflanzenschutzes, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes ist den Schülern bewusst zu machen.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse, die zur Bewirtschaftung und nachhaltigen Nutzung eines Bauernwaldes und zur Vermarktung des Holzes notwendig sind. Darüber hinaus ist die umfassende Funktion und Bedeutung des Waldes bewusst zu machen und eine positive Waldgesinnung zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten, den regionalen Gegebenheiten entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist auf die bäuerliche Waldwirtschaft abzustimmen.
Tierhaltung und Milchwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse einer zeitgemäßen, auch der biologischen Wirtschaftsweise entsprechenden Tierhaltung. Diese sollen den künftigen Landwirt zur Züchtung, zur artgerechten Haltung und Fütterung sowie zur Vermarktung landwirtschaftlicher Nutztiere und deren Produkte befähigen. Der Schüler soll in die Lage versetzt werden, unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen gesunde und hochwertige Produkte zu erzeugen, die den Markterfordernissen entsprechen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah und anschaulich zu gestalten, wie durch den Einbau von Berechnungen, den Einsatz von Anschauungsmaterial und die Besichtigung von Betrieben, Einrichtungen der Tierzuchtförderung und der Vermarktung. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Detailwissen auf dem Gebiet der Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maß zu vermitteln, als es zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge des Tieres und zur Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist.
Die Mikrobiologie und Hygienebestimmungen sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Stoffgebieten (Milch, Fleisch, Futtermittel ...) zu behandeln.
Tierheilkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der wichtigsten Grundwerte und Grundfunktionen gesunder Tiere, um Abweichungen von diesen erkennen und bestimmten Krankheiten zuordnen zu können.
Erklären der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Tierseuchen, Tierhaltung und die Verwertung von Produkten tierischer Herkunft.
Lehrstoff
Wichtige Tierkrankheiten: Krankheitsanzeichen, Erkennen, Ursache, Behandlungsmöglichkeiten, Vorbeugung; Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Tierheilkundliche Fragen im Zusammenhang mit Fortpflanzung, Geburtshilfe, Fortpflanzungsstörungen; fütterungsbedingte Krankheiten.
Gesetzliche Bestimmungen betreffend Tierseuchen, Import und Export von Tieren, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Fleischhygiene, Milchhygiene, Tierkauf.
Didaktische Grundsätze
Der regionalen und aktuellen Bedeutung entsprechend ist die Stoffauswahl zu treffen und sind Schwerpunkte zu bilden. Der Unterricht ist durch Anschauungsmaterial lebendig zu gestalten, durch Demonstrationen an lebenden Tieren in den landwirtschaftlichen Übungen zu unterstützen.
Mit Frage- und Aufgabenstellungen beispielsweise den elterlichen Betrieb betreffend, ist die Schüleraktivität zu fördern und der Praxisbezug zu verdeutlichen.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist eine gute Abstimmung des Lehrstoffes mit dem Unterrichtsgegenstand Tierhaltung zu sichern.
Landtechnik
Bildungs- und Lehraufgaben
Den Schülern sind von wichtigen physikalischen Erscheinungen und Gesetzen und deren technischer Anwendung - soweit sie im Alltag und in der Landwirtschaft von Bedeutung sind - sowie von Werkstoffen und deren Verwendung Kenntnisse zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sir die für die Land- und Forstwirtschaft wichtigen Geräte, Maschinen und sonstigen technischen Einrichtungen, deren Einsatz, Wartung und Pflege kennen lernen und Einblick in zweckmäßige Arbeitsverfahren erhalten. Dem Schüler sind ebenso Kenntnisse und Vorschriften über Unfallverhütung und zur Verkehrssicherheit zu vermitteln.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die arbeitswirtschaftlichen Verhältnisse und Mechanisierungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen. Anhand von Berechnungsbeispielen aus der angewandten Physik sind die physikalischen Grundkenntnisse zu festigen. Die Querverbindung zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Durch kursartige Lehrveranstaltungen können spezielle Kenntnisse vermittelt werden. Handhabung, Arbeitstechnik, wirtschaftlicher Einsatz, Wartung und Pflege sind zu behandeln. Die Mechanisierung von Arbeitsketten ist zu veranschaulichen. Den Maßnahmen des Unfallschutzes ist größte Beachtung zu schenken.
Baukunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Den Schülern sind bauphysikalische Grundkenntnisse sowie Kenntnisse über Baustoffe und deren Verwendung zu vermitteln. Besonders zu achten ist dabei auf energiesparendes Bauen und die Einbeziehung baubiologischer Erkenntnisse. Im Bereich der Stall- und Wirtschaftsgebäude sind die Aspekte des tiergerechten, arbeits- und Kosten sparenden Bauens zu berücksichtigen. Den Schülern sind außerdem Grundkenntnisse der Bauplanung zu vermitteln; darüber hinaus ist ihnen die Wirkung landwirtschaftlicher Hofanlagen auf die Wirkung in der Landschaft bewusst zu machen und ist ihnen der Blick für eine ästhetische Gebäudegestaltung zu schärfen.
Lehrstoff
Baumaterialien und Grundlagen der Bauphysik; Baukonstruktionen vom Fundament bis zum Dach; baurechtliche Grundlagen und Bauplanung; Raum- und Stallklima; bauliche Konzeptionen für verschiedene Systeme der Tierhaltung; Bauästhetik und landschaftsdienliches Bauen.
Didaktische Grundsätze
Bei der Darstellung des Lehrstoffes ist die ständig fortschreitende bautechnische Entwicklung zu beachten. Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die baulichen Verhältnisse im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen. Durch Einsatz von Baustoffproben, Modellen, Abbildungen, schematisierten Darstellungen, Planungsbeispielen und audiovisuellen Unterrichtsmitteln ist der Unterricht anschaulich und lebhaft zu gestalten. Die Querverbindungen zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Auf die sorgfältige Auswahl des Lehrstoffes aus der Vielfalt des bautechnischen Bereiches ist zu achten. Mit Hilfe anschaulichen Bildmaterials und gezielter Hinweise ist auf das Verständnis für eine harmonische Baugestaltung und für landschaftsgerechte Hofanlagen hinzuarbeiten.
Landwirtschaftliche Betriebslehre
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse zur Erhebung, Darstellung und Beurteilung betrieblicher Verhältnisse. Befähigung, produktionstechnisches Wissen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten anzuwenden und damit einen landwirtschaftlichen Betrieb zweckmäßig einzurichten und erfolgreich zu führen. Insbesondere sollen Schüler befähigt werden, die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Produktionsverfahren und Investitionen zu beurteilen. Darüber hinaus sind ihnen Mittel und Wege zum Erlangen von Transfereinkommen aufzuzeigen. Zum Erkennen und Nützen vorhandener Marktchancen, außerlandwirtschaftlicher Einkommensmöglichkeiten und überbetrieblicher Formen der Zusammenarbeit sind die unternehmerischen Fähigkeiten der Schüler zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist besonders zu achten. Durch praktische Beispiele und durch die Verwendung von Daten aus den elterlichen Betrieben ist die Praxisnähe des Unterrichtes zu fördern. Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden. Das Kostenbewusstsein der Schüler ist zu fördern. Die Schüler sind zum Erheben von Daten des elterlichen Betriebes anzuhalten.
Buchhaltung und Steuerkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse zur Führung einer Buchhaltung und für deren betriebswirtschaftliche Auswertung. Anleitung zum selbstständigen Sammeln und Aufzeichnen von betrieblichen Daten. Die Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hinführen. Vermittlung von Kenntnissen über die für die Landwirtschaft wichtigsten Steuern und Abgaben. Anleitung zum richtigen Verhalten gegenüber Steuerbehörden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf eine gute Abstimmung der Lehrinhalte mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftslehre ist zu achten. Durch praktische Beispiele ist der Stoff der Buchhaltung zu vertiefen und anschaulich zu machen.
In der Steuerkunde sind land- und forstwirtschaftsrelevante Schwerpunkte zu bilden und aktuelle Fragen in den Unterricht einzubeziehen.
Besonders zu achten ist in der Vermittlung des Lehrstoffes auf die oft rasche Änderung gesetzlicher Bestimmungen.
Marktkunde und Marketing
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler sollen einen Einblick in die Vermarktungswege, die Bedingungen und Besonderheiten der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhalten und die Möglichkeiten der Betriebsmittelbeschaffung kennen lernen.
Darüber hinaus sind die Schüler in die Thematik des Marketings einzuführen und sind ihm agrarpolitische Maßnahmen, deren Wirkung und Ziele verständlich zu machen.
Lehrstoff
Besonderheiten des Agrarmarktes; Angebots- und Nachfrageentwicklung.
Vermarktungsformen unter besonderer Berücksichtigung der Direktvermarktung und der dabei zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen; wichtige Agrarmärkte und deren gesetzliche Regelungen.
Agrarpolitik: Träger, Maßnahmen und Ziele;
Landwirtschaftsgesetze; Grüner Plan.
Marketing: Grundlagen, Marketingkonzept von der Planung bis zur Kontrolle, konkrete Maßnahmen für die Direktvermarktung (Produkt- und Hofladengestaltung, Warenpräsentation, Verkaufsgespräch, Flugblatt, Hofprospekt ...).
Didaktische Grundsätze
Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Durch die Anknüpfung an aktuelle markt- und agrarpolitische Themen und die Besichtigung von Vermarktungseinrichtungen ist der Unterricht anschaulich zu gestalten.
Durch Projekte und praktische Übungen ist der Unterricht zu ergänzen und praxisnahe zu gestalten.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgaben
Der Schüler soll zur Anfertigung von normgerechten Entwurfskizzen bzw von Fertigungs- und Zusatzzeichnungen für eine zeitgemäße handwerkliche Bearbeitung von Holz und Metall in einfachen Konstruktionsformen, entsprechend dem Ausbildungsziel der 1. Schulstufe der einschlägigen gewerblichen Berufsschule befähigt und in die Erstellung von Werkzeichnungen nach EDV-Programmen eingeführt werden.
Außerdem sollte er Werkzeichnungen lesen und nach ihnen die erforderlichen Berechnungen und Arbeiten durchführen können.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass der Schüler mit den Grundlagen des Fachzeichnens vertraut wird. Fertigkeit in der Handhabung der Zeichengeräte und Kenntnis der Normen sind anzustreben. Durch Anfertigen und Lesen von Werkzeichnungen ist das Verständnis für die wichtigsten Konstruktionen der jeweiligen beruflichen Richtung zu vermitteln. In der 2. Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für die Lehrstoffabschnitte "Metallbearbeitung" und "Holzbearbeitung" der Unterricht in getrennten Gruppen erteilt werden. Bei einer Teilung der Klasse können sich die Schüler alternativ für eine der Gruppen entsprechend der Einteilung im praktischen Unterricht entscheiden. Für jede Gruppe ist eine Wochenstunde vorgesehen. Das räumliche Vorstellungsvermögen ist besonders zu schulen. Bei den Zeichnungsthemen ist jeweils auf praktische Ausführbarkeit, auf werkstoffgerechte Konstruktion der Werkstücke sowie auf die Schönheit der Form zu achten. Auf das Zusammenwirken verschiedener Einzelteile in einer Gesamtkonstruktion ist besonders hinzuweisen.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgaben
Entwicklung der Bewegungsfähigkeit zur Festigung der körperlichen Gesundheit und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit. Sicherung einer einwandfreien Haltung und Bewegung im täglichen Leben. Förderung des Gemeinschaftssinnes und der Ausdauer. Weckung des Verständnisses für die Bedeutung der Leibesübungen und der Pflege des Körpers in Bezug auf ein körperlich und geistig gesundes Leben. Erziehung zur Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Grundübungen: Allgemeine Körperausbildung, Bewegungsgymnastik, Konditionstraining, Ausgleichs- und Haltungsübungen.
Spiele: Scherz-, Lauf- und Ballspiele; rhythmische Gymnastik und Partnerübungen.
Geräteturnen: Rolle, Hand- und Kopfstand; Sprossenwand, Kasten, Langbank.
Leichtathletik: Übungen mit Zielsetzung der Leistungen für das Jugend-ÖSTA.
Schwimmen auf Form und Zeit, Streckentauchen, Startsprung, Kerze, Kopfsprung.
Für Nichtschwimmer: Gewöhnen an Wasser, Gleiten unter Wasser, Gleiten mit Hand- und Fußtempo, Schwimmen auf Form. Alpinschilauf, Langlauf und Snowboard.
Kennenlernen neuer Sportarten.
Didaktische Grundsätze
Beim Unterricht in Leibesübungen ist davon auszugehen, dass ein Ausgleich zum bewegungsarmen Klassenunterricht geschaffen wird. Die Auswahl der Leibesübungen wird von den örtlichen Gegebenheiten und von der Jahreszeit bestimmt. Als Übungsstätten sind der Turnsaal, das Schwimmbad, der Sportplatz und das freie Gelände sinnvoll einzusetzen. Bei allen Übungseinheiten ist der Ausgleichsgrundsatz einzuhalten. Eine Übungseinheit soll daher in der Regel aus mehreren Übungsdisziplinen zusammengesetzt sein und in folgenden Stufen ablaufen: Aufwärmen, Höhepunkt und Ausklang.
Auf die Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung ist besonders zu achten, ebenso wie auf die Einhaltung der hygienischen Vorschriften nach Beendigung der Übungseinheiten.
Gewerbe- und Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über wichtige gesetzliche Bestimmungen betreffend den privaten Bereich, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sowie das Arbeits- und Gewerberecht vermittelt bekommen.
Darüber hinaus sollte er über die landwirtschaftliche und gewerbliche Berufsausbildung Bescheid wissen und einen Überblick über die wichtigsten berufsständischen Institutionen und Organisationen erhalten.
Ein dem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen dienendes Rechtsempfinden sollte erreicht werden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Wegen der Fülle des Stoffes sind Schwerpunkte zu bilden und andere Kapitel nur in Form von Übersichten zu behandeln. Außerdem ist zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten eine gute Abstimmung des Lehrstoffes mit den Lehrkräften anderer Unterrichtsgegenstände insbesondere für Wirtschafts- und Marktkunde, Politische Bildung und Betriebslehre erforderlich; Querverbindungen zu diesen Fächern sind herzustellen. Durch den Besuch von Einrichtungen und Institutionen soll die Einprägsamkeit des Lehrstoffes erhöht werden.
Gewerbliche Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Kenntnissen über die in der Holz- und Metallbearbeitung verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften, Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftliche Verarbeitung, entsprechend dem Ausbildungsziel der 1. Schulstufe der einschlägigen gewerblichen Berufsschule. Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen Bearbeitungsverfahren und der dazu notwendigen Einrichtungen und Werkzeuge sowie deren Handhabung.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf den Grundkenntnissen aus anderen Unterrichtsgegenständen ist aufzubauen; Querverbindungen zu diesen Fächern sind herzustellen (zB Aufbau des Holzes). Die Abschnitte Holzbearbeitung bzw Metallbearbeitung sind in der 1. Schulstufe für alle Schüler gemeinsam zu behandeln. In der 2. Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für die Lehrstoffabschnitte "Holzbearbeitung" und "Metallbearbeitung" der Unterricht in getrennten Neigungsgruppen erteilt werden. Für jede Neigungsgruppe ist eine Wochenstunde vorgesehen. Bei der Unterrichtsgestaltung ist mehr Gewicht auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf das Wissen über die Erzeugung bzw Gewinnung des Werkstoffes zu legen. Bei jeder Gelegenheit ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen. Die für den praktischen Unterricht von den Schülern zu führenden schriftlichen Aufzeichnungen (Werkstättenbuch) sind auch als Lehrbehelf für die "Gewerbliche Fachkunde" zu verwenden.
Praktischer Unterricht
Land- und Forstwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von praktischen Kenntnissen und Fertigkeiten land- und forstwirtschaftlicher Spezialarbeiten und Abrundung des fachtheoretischen Unterrichtes. Demonstrative Ergänzung des fachtheoretischen Unterrichtes, soweit die Demonstrationsmöglichkeiten im Klassenunterricht nicht ausreichen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Pflanzenbau und Landtechnik: Beim praktischen Unterricht sind den Schülern die Zusammenhänge zwischen fachtheoretischer Kenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Dabei ist auf rationelle Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist nach Möglichkeit in zeitlicher Übereinstimmung mit dem fachtheoretischen Unterricht zu vermitteln. Die praktischen Unterweisungen sind grundsätzlich in folgenden Stufen zu gestalten: Vorzeigen der zu erlernenden Arbeit, richtiges Ausführen der Arbeiten durch die Schüler, genaue Überwachung der Arbeiten und Kontrolle des Arbeitsergebnisses. Das praktische Melken im Stall wird in Kursform durchgeführt (Melkkurs). Über die Bildung von Schülergruppen im praktischen Unterricht sowie über die Aufteilung der Lehrinhalte auf Übungseinheiten können von der Schulbehörde eigene Richtlinien erstellt werden.
Tierhaltung: Die Vertrautheit im Umgang mit Tieren ist zu fördern, auf mögliche Unfallgefahren ist hinzuweisen.
Holzbearbeitung
Bildungs- und Lehraufgaben
Der Schüler soll durch fachgerechte Anleitungen und in praktischen Anwendungen die handwerksmäßige Bearbeitung von Holz, die wichtigsten Holzverbindungen, die Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung sowie die dafür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen - einschließlich deren Wartung - kennen lernen und sich in den einzelnen Arbeiten Fertigkeiten aneignen. Darüber hinaus soll er die bei den Arbeiten auftretenden und von den Maschinen ausgehenden Gefahren und deren wirksame Abwendung kennen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Anfertigung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungs- bzw Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genau und systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogramms ist möglich. Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Handwerkliche Fähigkeit und künstlerische Begabung sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln; diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen ist Folge zu leisten. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen "Gewerbliche Fachkunde" und "Fachzeichnen" sind, möglichst auch zeitlich abgestimmt, herzustellen. In der 2. Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Holzbearbeitung oder für die Metallbearbeitung entscheiden. Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstätten-Arbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde dienen.
Metallbearbeitung
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe.
Schweißen
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Grundkenntnissen über Schweißverfahren, Geräte und Elektrodenmaterial. Übung erlangen in sicherer Führung der Elektroden, im Zünden und Halten des Lichtbogens und im laufenden Kontrollieren des Schmelzbades. Erlernen und Üben der gängigen Methoden der wichtigsten Verbindungsschweißungen in Wannen- und in Zwangslagen. Kennen lernen der Sicherheitsvorschriften für Gaslagerung und -gebrauch.
Lehrstoff
Schweißverfahren, Geräte- und Materialkunde, Unfallverhütung. Wahl der Stromstärke und der Elektrodenart; Führung der Elektroden, Beobachten und Steuern des Lichtbogens. Strichraupen-Ziehen; Auftragsschweißung;
Verbindungsschweißungen; V-Naht; Wurzel- und Decklage, Kehlnähte ein- und mehrlagig in Wannenlage; Kehlnähte ein- und mehrlagig. Sonderschweißungen (Grauguss). Hartlöten mit Lichtbogenbrenner. Material, Hilfsmittel und Methode für das Gasschmelzschweißen und Hartlöten mit besonderer Beachtung der Unfallverhütung. Brennerwahl; Einstellen der Schweißflammen; Brennerführung, Schmelzbad. Strichraupen mit Zusatzdraht.
Hartlöten verschiedener Werkstoffe und Materialstärken. Brennschneiden.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht erfolgt in Schülergruppen und möglichst in geblockten Kursen. Auf Unfallgefahren ist hinzuweisen. Zur Sparsamkeit in der Materialverwendung ist zu erziehen.
Melkkurs
Siehe praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.
2.2 Metallbearbeitung
Fachzeichnen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Leibesübungen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Gewerbe- und Rechtskunde
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Gewerbliche Fachkunde
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Praktischer Unterricht
Land- und Forstwirtschaft
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Holzbearbeitung
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.
Metallbearbeitung
Bildungs- und Lehraufgaben
Der Schüler soll durch fachgerechte Anleitungen und in praktischen Anwendungen die handwerksmäßige Bearbeitung von Metallen, die wichtigsten Metallverbindungen, die Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung sowie die jeweils dafür erforderlichen Werkzeuge und Maschinen - einschließlich deren Wartung - kennen lernen und sich in den einzelnen Arbeiten Fertigkeiten aneignen. Darüber hinaus soll er die bei den einzelnen Arbeiten auftretenden und von den Maschinen ausgehenden Gefahren und ihre wirksame Abwendung kennen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Herstellung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungs- bzw Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genauen, systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogramms zB Schweißen ist möglich. Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Die genaue, saubere und sichere Ausführung der Arbeiten ist zu prüfen. Handwerkliche Fähigkeiten und künstlerische Begabungen sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen "Gewerbliche Fachkunde" und "Fachzeichnen", möglichst auch zeitlich abgestimmt, sind herzustellen. In der 2. Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Metallbearbeitung oder für die Holzbearbeitung entscheiden. Spezielle Fertigkeiten können auch durch Lehrveranstaltungen in Kursform vermittelt werden. Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstätten-Arbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für den Gegenstand Gewerbliche Fachkunde dienen.
Schweißen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Metallbearbeitung.
Melkkurs
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.
2.3 Hauptfachrichtung Pferdewirtschaft
Fachzeichnen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.
Leibesübungen und Reiten
Siehe Alternativ Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei die im Lehrstoff genannten Sportarten mit Reiten ergänzt werden.
Gewerbe- und Rechtskunde
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 3. Schulstufe.
Pferdehaltung und -zucht
Bildungs- und Lehraufgaben
Über die im Unterrichtsgegenstand Tierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus soll in der Pferdezucht und Pferdehaltung umfangreiches Wissen vermittelt werden, um für diesen Betriebszweig eine höhere Befähigung zu erreichen.
Lehrstoff
Entwicklungsgeschichte des Pferdes; verhaltensphysiologische Grundlagen.
Züchtung: Pferderassen, Brunst, Paarung, künstliche Besamung, Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung.
Fütterung und Haltung: Trächtigkeit, Geburt, Aufzucht, Weidehaltung, Stallhaltung, Stalleinrichtung; Pflege, Nutzung der Pferde.
Vorführung, Transport, Vermarktung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnah durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen. Eine gute Abstimmung ist insbesondere zum Unterrichtsgegenstand Tierhaltung erforderlich.
Exterieurlehre und Veterinärkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung; Kennenlernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten.
Lehrstoff
Nutzungsrelevante Merkmale der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Exterieurbeurteilung; Merkmale und Kriterien für die Pferdebeurteilung, Gangarten, Besonderheiten der Pferderassen; Exterieur und Leistungsbereitschaft; Zeichen eines gesunden Pferdes; wichtige Pferdekrankheiten, Hygienemaßnahmen, Impfung, erste Hilfe bei Wunden, Lahmheit etc.
Didaktische Grundsätze
In der Anatomie und Physiologie ist auf den Grundlagen aus dem Unterrichtsgegenstand Tierhaltung aufzubauen und mit diesem abzustimmen. Gleiches gilt für die Veterinärkunde mit dem Fach Tierheilkunde. Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl und Schwerpunktbildung zu achten. Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf den Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.
Reit- und Fahrlehre
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren (ohne die hohe Schule) sowie zur Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Reiten: Sattel- und Zaumzeugkunde; Vorbereitung des Pferdes; Sitz des Reiters; Hilfegebung durch den Reiter; Grundgangarten, Hufschlagfiguren und Kommandos für Abteilungsreiten, Bodenrickarbeit. Grundlagen der Springausbildung; Ausbildung eines Jungpferdes. Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Freispringen, Dressur- und Springausbildung auf Basis "Reitlizenz", Parcoursspringen, Geländereiten, ÖTO, Grundlagen des Voltigierens, Parcoursgestaltung, Gestaltung einer Geländestrecke, Aufbau eines Dressurvierecks.
Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren; Anspannarten, Wagenkunde, Fahren im Straßenverkehr. Ausbildung des Fahrpferdes (Doppellange); Turnierfahren.
Didaktische Grundsätze
Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausübung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichtes ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.
Trainings- und Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von allgemeinen Grundlagen zu einer wirksamen Trainingsplanung und Trainingsgestaltung.
Lehrstoff
Grundlagen der Pädagogik, Didaktik und Methodik; funktionelle Anatomie des Menschen; sportmotorische Prinzipien, Bewegungseigenschaften und ihre Verbesserung.
Trainingsgrundsätze, -methoden, -mittel, -kontrolle und - planung; Testverfahren.
Didaktische Grundsätze
Durch den Einsatz von geeigneten Unterrichtsmitteln sind Anschaulichkeit und Verständlichkeit zu fördern. Gute Koordination und Abstimmung der Lehrinhalte mit anderen Unterrichtsgegenständen ist anzustreben.
Praktischer Unterricht
Land- und Forstwirtschaft
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei die dort angeführten Lehrinhalte schwerpunktmäßig zu behandeln und sowohl Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung zurückzunehmen sind.
Holzbearbeitung
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.
Metallbearbeitung
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.
Pferdewirtschaft
Bildungs- und Lehraufgaben
Das theoretische Wissen der Schüler ist durch das Vermitteln praktischer Fertigkeiten zu ergänzen, damit die Absolventen die an sie gestellten Anforderungen bewältigen. Das Beobachtungs- und Erkennungsvermögen ist zu fördern.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe (Reiten und Haltung)
1. und 2. Schulstufe (Fahren und Haltung)
Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten, Stallklima und -hygienemaßnahmen.
Pflege: Putzen, Hufpflege, Geschirrpflege.
Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische
Rassenkunde, Vorführen.
Veterinärkunde: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung.
Reiten und Fahren: Longieren, Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zwei- bzw vierspänniges Gespannfahren nach Achenbach; Unterrichtserteilung, Prüfungsvorbereitung.
Didaktische Grundsätze
Die Inhalte des praktischen Unterrichtes sind aufbauend und abgestimmt auf den theoretischen Unterricht in den drei Schulstufen zu vermitteln. Sorge zu tragen ist, dass alle Schüler das volle Ausbildungsprogramm absolvieren. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen, auf die möglichen Unfallgefahren ist hinzuweisen.
2.4 Gastronomie und Tourismuswirtschaft
Fachzeichnen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.
Leibesübungen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Gewerbe- und Rechtskunde
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 2. und 3. Schulstufe.
Gastgewerbliche Betriebslehre
Bildungs- und Lehraufgaben
Einführung in die Organisation der wichtigsten Betriebsformen des Fremdenverkehrs und Vermittlung von Kenntnissen über inner- und außerbetriebliche Zusammenhänge in gastgewerblichen Klein- und Mittelbetrieben. Kenntnisse über innerbetriebliche Arbeitsabläufe in gastgewerblichen Unternehmungen. Befähigung zur Anwendung gewonnener Erkenntnisse in gastwirtschaftlichen Betrieben und zur selbstständigen Führung dieser Betriebe. Weckung des Verständnisses für die Anwendung geschäftsfördernder Maßnahmen. Erziehung zu Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Gast und zu einer modernen sozialen Wirtschaftsethik.
Lehrstoff
Geschichte des Gastgewerbes.
Der Gast und seine Bedürfnisse, Haupt- und Nebenbedürfnisse. Einteilung der Betriebe nach Funktion, Öffnungszeiten, Klassifizierung, Größe, Leistung, Rechtsbeziehung und Rechtsform.
Entlohnung im Betrieb; Organisation im Klein- und Mittelbetrieb;
Sozialversicherungsrecht.
Zusammenarbeit mit Partnern: Fremdenverkehrsverband, Reisebüro, andere gastgewerbliche Betriebe, Meldeamt, Gemeinde ua;
Melderecht. Gästekarten.
Österreichisches Hotelreglement, Stornorecht, Mindestausstattung, Kategorisierung.
Interne Kontrolle: Öffnungszeiten und Auslastung des Betriebes;
Wirtschaftlichkeit verschiedener Abteilungen; Eigenanalyse im Betrieb; Pacht und Pachtvertrag; Finanzierungsplan;
betriebswirtschaftliche Organisation von Veranstaltungen.
Frühstücksbuffet: Gestaltung, Kosten; Speisekarte: Gestaltung, Kosten.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist praxisnah zu gestalten und besonders auf die Bedürfnisse jener Fremdenverkehrsbetriebe auszurichten, die für Zu- und Nebenerwerbslandwirte geeignet sind. Eine Abstimmung des Lehrstoffes mit den Unterrichtsgegenständen Landwirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre, Gewerbekunde, Fachrechnen, Schriftverkehr, Buchhaltung und Steuerkunde, Fremdenverkehrslehre und Gastgewerbliche Baukunde ist erforderlich; Querverbindungen zu diesen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Anschaulichkeit und Verständlichkeit des Unterrichtes sind durch den Besuch geeigneter Betriebe zu unterstützen.
Fremdenverkehrslehre
Bildungs- und Lehraufgaben
Den Schülern sind Kenntnisse der Organisationen und Einrichtungen im Fremdenverkehr auf örtlicher und regionaler Ebene zu vermitteln. Einführung in die Grundkenntnisse des Fremdenverkehrsmarketings auf örtlicher Ebene. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung des Fremdenverkehrs in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht für den Einzelnen und die Gemeinschaft.
Lehrstoff
Motive für den Fremdenverkehr; Arten und Formen des Fremdenverkehrs.
Das Fremdenverkehrsangebot im Ort: Natur, Kultur als prägendes Element, Einrichtungen der allgemeinen Infrastruktur und besondere Fremdenverkehrseinrichtungen.
Fremdenverkehrsbetriebe und ihre Eigenarten: Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und Appartements, Privatzimmervermietung, Urlaub am Bauernhof. Das örtliche Fremdenverkehrsbüro; besondere Verkehrsbetriebe; Kuranstalten; besondere Dienstleistungsbetriebe im Ort: Schischulen, Bergführer und Wanderführer. Formen betrieblicher Kooperation innerhalb des Ortes und der Region.
Aufbau der Fremdenverkehrsorganisation auf Landes-, Regions- und Ortsebene.
Aufgaben der örtlichen Fremdenverkehrsorganisation unter Beachtung der wichtigsten Maßnahmen im Ortsmarketing: Grundlagen der Angebotsgestaltung, der Preispolitik, der Absatzmöglichkeiten und der Werbung; Handhabung des österreichischen Kursbuches.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist praxisnah und aktualitätsbezogen zu führen. Auf Querverbindungen und Abstimmung mit den Gegenständen Gastwirtschaftliche Betriebslehre und Gastwirtschaftliches Bauwesen ist besonders Bedacht zu nehmen. Lehrausgänge und Exkursionen sollen die Praxisnähe garantieren, Fachvorträge zu aktuellen Themen den Praxisbezug herstellen. Auf regionale Fremdenverkehrsverhältnisse ist besonders einzugehen, neue Entwicklungen, Problemstellungen und Lösungen sind an Hand von Publikationen zu behandeln.
Gastgewerbliche Baukunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung eines Überblicks über die Entwicklung und den derzeitigen Stand im Bauen für den Fremdenverkehr. Aufzeigen des Weges von der Bauabsicht bis zur Realisierung unter Hinweis auf die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Mitwirkung. Zusammenhänge zwischen Material, Form und Farbe sind zu vermitteln, der Geschmack für ensemble- und landwirtschaftsdienliches Bauen zu schulen, Problembewusstsein in gestalterischer (formaler), technischer und ökologischer Sicht zu schaffen.
Lehrstoff
Gastgewerbliche Gebäudelehre: Betriebsformen und deren bauliche
Umsetzung: Hotel, Pension, Privatzimmervermietung, Ferienwohnung, Gaststätte, Jausenstation.
Gastgewerbe als bäuerlicher Nebenerwerb: Betriebsformen im Zusammenhang mit Funktion, Größe und Form; Planungs- und Ausführungsschritte eines Bauvorhabens.
Baugestaltung: Neubau: Bauwerk-Umgebung, Baukörper, Bauelemente, Fassade, Außenanlage; Umbau und Adaptierung: Material,
Proportionen von Baukörper und Bauelementen: Fenster, Türen,
Dach, Balkon. Technische Probleme: Dachgeschossausbau, Schall- und Wärmeschutz, Feuchtigkeit. Innenausbau: Funktion, Form, Material und Farbe.
Didaktische Grundsätze
Der Schwerpunkt des Unterrichtes ist auf die Betriebsformen, die dem bäuerlichen Nebenerwerb entsprechen, zu legen. Der Unterricht ist durch Anschauungsmaterial und durch Besichtigungen von Objekten zu untermauern.
Lebensmittel- und Küchenkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Weckung des Verständnisses für gesunde Ernährung und Vermittlung von Kenntnissen aus der Ernährungslehre und der Lebensmittelkunde, soweit sie zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes erforderlich sind. Vermittlung eines grundlegenden Wissens über Küchenorganisation und der Kenntnisse von Küchenfachausdrücken, Garmachungsarten, zeitgemäßen Ernährungsformen sowie gebräuchlichen Speisearten und deren Zubereitung. Einführung in die Küchenbetriebswirtschaft und Vermittlung von Kenntnissen über Arbeits- und Lebensmittelhygiene.
Lehrstoff
Grundlagen der Ernährung: Aufgaben und Vorkommen der Nährstoffe, Nährstoff- und Energiebedarf, Kostformen.
Tierische Nahrungsmittel: Fleisch, Eier, Fische, Krusten-, Schalen- und Weichtiere, Fette.
Pflanzliche Nahrungsmittel: Getreide und Getreideprodukte, Brot und Backwaren, Kartoffeln, Gemüse, Hülsenfrüchte, Pilze, Obst- und Beerenfrüchte, Zucker, Fette, Gewürze.
Lebensmittelkonservierung: Haltbarkeit und Lagerung der Lebensmittel, Konservierungsmethoden, Zusatzstoffe, Kühl- und Gefriergeräte.
Arbeits- und Lebensmittelhygiene: Allgemeine und besondere arbeitshygienische Erfordernisse, Lebensmittelgesetzgebung, Lebensmittelvergiftungen, Schädlingsbekämpfung.
Küchenkunde: Küchengeräte und Küchengeschirr, Küchenfachausdrücke.
Garmachungsarten: Österreichische Spezialspeisen, Menüplan und Menügestaltung; Gewichts- und Mengentabelle.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll unter Verwendung von Anschauungsmaterial und von Kostproben und nach Möglichkeit durch Demonstration gestaltet werden.Zum Gegenstand Praktischer Unterricht zu Lebensmittel- und Küchenkunde ist eine enge Verbindung herzustellen.
Getränke- und Servierkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Kenntnissen über Arten, Herkunft und Zusammensetzung der Getränke sowie deren Einkauf, Lagerung und Verkauf. Vermittlung von Sachkenntnissen, die zur Ausführung von gewandten und sicheren Servierarbeiten erforderlich sind. Förderung des Bewusstseins der Gastlichkeit in allen Bereichen der gastronomischen Dienstleistung.
Lehrstoff
Servierkunde: Servierpersonal, Servierkleidung, Servierarbeiten und Serviersysteme.
Decken der Tische: Verschiedene Gedecksformen und Tischgestaltung.
Mise en place und office.
Anrichten und Servieren der einzelnen Gänge; Servieren von Getränken. Service bei Mahlzeiten des Tages, bei Festessen und Buffet. Kaffeehausservice; Transchieren und Flambieren; Inventarkunde.
Getränkekunde:
Wein: Allgemeines, Sorten, Lese und Reife, Herstellung, Kennzeichnung und Lagerung; Weinkarte, österreichische und europäische Weinbaugebiete; Dessertwein, Obstwein, Schaumwein.
Bier: Biersorten und ihre Herstellung.
Spirituosen.
Alkoholfreie Getränke: Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte,
Erfrischungsgetränke; Kaffee, Tee, Kakao.
Didaktische Grundsätze
Die Anschaulichkeit, Verständlichkeit und Lebensnähe des Unterrichtes ist durch Vorzeigen von Originalabfüllungen, durch Demonstration und durch ergänzende Lehrausgänge und Betriebsbesichtigungen zu gewährleisten. Im Unterricht ist eine Verbindung zum Gegenstand Praktischer Unterricht zu Servieren und Getränkekunde herzustellen. Den Schülern soll auch außerhalb des vorgesehenen Unterrichtes die Möglichkeit des Übens zur Gewinnung von Sicherheit gegeben werden.
Gastgewerbliche Buchhaltung und Steuerkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der buchhalterischen und steuerrechtlichen Kenntnisse, die zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes benötigt werden.
Lehrstoff
Steuerkunde: Allgemeines; Verkehr mit dem Finanzamt; wichtige Steuern und Abgaben für den gastgewerblichen Betrieb und deren ordnungsgemäße Verrechnung und Abfuhr.
Buchhaltung: Organisation und spezielle Ausprägung der Buchhaltung im gastgewerblichen Betrieb; Ergänzungen zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und zur doppelten Buchhaltung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat auf das Wissen aus der allgemeinen Buchhaltung aufzubauen. Eine genaue Abstimmung mit diesem Unterrichtsgegenstand sowie mit den betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Unterrichtsgegenständen ist durchzuführen.
Praktischer Unterricht
Land- und Forstwirtschaft
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Holzbearbeitung
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.
Metallbearbeitung
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe.
Kochen und Servieren
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Kenntnissen über Lebensmittel, Maschinen, Geräte und Einrichtungen zur Lebensmittelkonservierung und -lagerung, über Küchengeräte und Küchenmaschinen. Erwerben von Fertigkeiten zur Zubereitung von einfachen Speisen. Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Getränkearten und Getränkesorten, Abfüllungen und Serviergefäße. Praktisches Erlernen und Üben der Servierarbeiten. Grundkenntnisse über Einrichtungen eines Speiseraumes, Tischwäsche, Tischgeschirr und Tischgedecke zu verschiedenen Gelegenheiten.
Lehrstoff
Kochen: Suppen, kalte und warme Vorspeisen, Fleischgerichte, Gemüsespeisen, Beilagen, Salate, Soßen, Fischgerichte, Vollwertgerichte und einfache Menüs; regionale Kost, Imbisse, Desserts, Frühstück, Kaffeejause, Buffet.
Kennen lernen der Fleischteile und deren Verwendung in der Küche. Herstellen von regionalen Fleischspezialitäten. Vorbereitung der Lebensmittel zum Gefrieren; Behandlung des Gefriergutes.
Servieren: Servierübungen: Einstellen, Einreichen, Vorlegen;
Servieren von verschiedenen Getränken.
Tischdecken: Verschiedene Gedecksformen und Tischgestaltung;
Reinigen und Pflegen des Tischinventars.
Didaktische Grundsätze
Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht zu üben und zu festigen. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung mit Hinweisen zur Zubereitung, Arbeitseinteilung und zum Arbeitsablauf durchzuführen. Die Schüler sind zur Ordnung und Sorgfalt, zum Tragen entsprechender Arbeitskleidung, zur Anwendung aller Hygienevorschriften und zur Vermeidung von Unfällen anzuhalten. Die Lehrinhalte aus Getränke- und Servierkunde sollen erlernt und geübt werden und den theoretischen Unterricht ergänzen. Besonderer Wert ist auf selbstständiges Arbeiten, auf zweckmäßige Kleidung und Hygiene, auf Hinweise zur Unfallverhütung und auf sicheres und gewandtes Auftreten zu legen. Die Übungen sind auf den praktischen Unterricht zu Lebensmittel- und Küchenkunde abzustimmen. Den Schülern soll die Möglichkeit des Übens bei den täglichen Mahlzeiten geboten werden.
Schweißen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Schweißen.
Melkkurs
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.
2.5 Hauptfachrichtung Milchwirtschaft
Fachzeichnen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe.
Gewerbe- und Rechtskunde
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 2. und 3. Schulstufe.
Leibesübungen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1.
Molkereikunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler sollen für Milch und Milchprodukte die Qualitätskriterien kennen und über die Bedeutung für die menschliche Ernährung Bescheid wissen.
Sie sollen weiter die technologischen Verfahren und verwendeten Hilfsstoffe für die Milchbearbeitung und Milchverarbeitung kennen.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Milchtransport; Milchübernahme: Anlagen, Qualitätskriterien für Rohmilch.
Milchbehandlung: Stapelung, Reinigung, Zentrifugation, Homogenisierung, Kühlung.
Erhitzungsverfahren: Thermisieren, Pasteurisieren, Dauerhocherhitzung, Ultrahocherhitzung, Sterilisation. Arten, Herstellung, Einflüsse auf Qualität und Haltbarkeit bei pasteurisierten Frischmilchprodukten, Rahm, Butter und Sauermilchprodukten.
Grundlagen der Herstellung von H-Milch, Kondensmilch und Milchpulver.
Reinigung, Desinfektion und Entkeimung von Molkereianlagen, Geräten und Räumen; Qualitätssicherung bei Molkereiprodukten;
Herstellen von Milchprodukten auf dem Bauernhof und in gemeinschaftlichen Kleinkäsereien;
Herstellen von Schaf- und Ziegenmilchprodukten.
Funktion, Wartung von Molkereimaschinen und -anlagen.
Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen.
Unfallverhütung und erste Hilfe.
Didaktische Grundsätze
Zur Sicherung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist eine gute Abstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen erforderlich.
Schwerpunktsetzungen im Lehrstoff sind nach der Anwendbarkeit in der Praxis zu treffen.
Käsereikunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler sollen die Rohstoffe, Zusatzstoffe und Arbeitsverfahren der Käseerzeugung sowie die Qualitätskriterien für Käse kennen.
Darüber hinaus sollen sie über die ernährungsphysiologische Bedeutung der Käsearten Bescheid wissen.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Geschichte und Bedeutung der Käseerzeugung; Einteilung der Käsesorten nach Gerinnung, Wasser- und Fettgehalt.
Grundlagen der Käseerzeugung: Käsereitaugliche Milch, Käsekulturen, Labarten, Käsereisalze, Lab- und Säuregerinnung.
Käsungstechnologien: Bruchbereitung, Pressen, Formen, Salzbad, Reifung, Verpackung; Prozessbegleitung für die wichtigsten Käsesorten.
Herstellung von Rohmilchkäsen; Herstellung von Käse am Bauernhof und in bäuerlichen Gemeinschaftsanlagen; Herstellung von Schaf- und Ziegenkäse.
Wartung, Reinigung, Desinfektion und Entkeimung von Käseanlagen, Geräten und Räumen; Käsefehler; Qualitätssicherung; Käsebeurteilung; Molkeverwertung.
Didaktische Grundsätze
Zur Sicherung von Vorkenntnissen und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist eine gute Abstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen erforderlich.
Schwerpunktsetzungen im Lehrstoff sind nach der Anwendbarkeit in der Praxis im künftigen Tätigkeitsfeld der Schüler zu setzen. Wiederholt sind Hinweise auf geltende Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Umwelt zu geben.
Milchwirtschaftliche Chemie
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler sollen die chemischen Zusammenhänge bei der Be- und Verarbeitung von Milch sowie bei der Qualitätsprüfung der Milch und Milchprodukte verstehen.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Chemische Grundkenntnisse: Elemente, Verbindungen, Säuren, Laugen, Salze, pH-Wert.
Milchbestandteile: Fett, Eiweiß, Zucker, Salze, Vitamine, Enzyme; Bedeutung der Milch und ihrer Produkte in der Ernährung des Menschen.
Chemische Reaktionen bei der Herstellung von Milchprodukten:
Säuerung, Pufferung, Lab- und Säuregerinnung, Proteolyse, Lipolyse.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Zusammensetzung, Wirkung. Maßnahmen einer sachgemäßen Entsorgung in der Milchverarbeitung.
Didaktische Grundsätze
Nach Feststellung vorhandener Vorkenntnisse hat der Unterricht auf diesen aufzubauen; die Abstimmung des Lehrstoffes mit den Lehrkräften anderer Unterrichtsgegenstände ist vorzunehmen. Die Maßgabe für die Vertiefung in die Theorie ist deren Notwendigkeit für das Verständnis für Vorgänge im Zusammenhang mit der Be- und Verarbeitung von Milch.
Mikrobiologie und Hygiene
Bildungs- und Lehraufgaben
Der Schüler soll die mikrobiellen Vorgänge bei der Gewinnung und Verarbeitung von Milch sowie die von Milch und Milchprodukten ausgehenden Möglichkeiten einer Lebensmittelvergiftung und deren Vermeidung kennen.
Außerdem sollte er Kenntnisse über die Steuerung bei der Vermehrung von Mikroorganismen haben.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Allgemeine Mikrobiologie: Morphologie, Vermehrung und Stoffwechsel milchwirtschaftlich bedeutsamer Mikroorganismen; Einteilung, Eigenschaften, Vorkommen und Bedeutung von Bakterien, Hefen, Schimmelpilzen und Bakteriophagen. Kulturen für fermentierte Milchprodukte; Steuerung der Vermehrung der Mikroorganismen bei der Herstellung von Sauermilchprodukten, Käse und Butter.
Mikrobiell verursachte Fehler bei Milch und Milchprodukten.
Hygiene: Milchhygiene: Schadstoffe, Rückstände, Krankheitserreger und Toxinbildner in Milch und Milchprodukten; Hygienevorschriften, Personalhygiene, Hygienemaßnahmen.
Didaktische Grundsätze
Die Verbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen und der Lehrstoff mit den Lehrkräften dieser Fächer zu koordinieren. Außerdem ist das Vorkommen und die Bedeutung der milchwirtschaftlich wichtigen Mikroorganismen in anderen Bereichen der Landwirtschaft aufzuzeigen.
Bei allen sich bietenden Gelegenheiten hat der Lehrer die dem Schutz des Lebens und der Umwelt dienenden Hinweise zu geben.
Praktischer Unterricht
Land- und Forstwirtschaft
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, wobei entsprechend der in der 1. und 3. Schulstufe weniger verfügbaren Stundenzahl Schwerpunkte zu bilden und die Ausbildungsbreite und -tiefe zu verringern sind.
Holzbearbeitung
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.
Metallbearbeitung
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.2, 1. Schulstufe, unter Berücksichtigung der um eine Wochenstunde weniger verfügbaren Zeit.
Labor und Milchverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler sollen chemisch-physikalische, mikrobiologische und biochemische Untersuchungen von Milch und Milchprodukten durchführen können.
Sie sollen sich Fertigkeiten zur sachgemäßen Behandlung und Verarbeitung von Milch, zur sicheren Handhabung von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen aneignen und die Arbeitsverfahren einer Molkereifachkraft beherrschen.
Darüber hinaus sollen die Schüler die in der milchverarbeitenden Praxis auftretenden Gefahren für Mensch und Umwelt kennen.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Unfallschutz, Schutzmaßnahmen; Probenahmetechnik.
Chemische und physikalische Untersuchungen: Fett-, Wassergehalt,
Trockenmasse, pH-Wert, Säuregrad, Dichte.
Mikrobiologische Untersuchungen: Mikroskopieren von Kulturen, Hemmstoffnachweis, Keimzahlbestimmungen, Kontrolle von Kulturen.
Kontrolle der Rohmilch: Schalmtest, Sinnenprüfung; einfache Untersuchungen zur Kontrolle des Produktionsprozesses; sensorische Beurteilung von Milch und Milchprodukten. Herstellen von pasteurisierten Frischmilchprodukten, Süß- und Sauerrahmbutter, Sauermilchprodukten, Hart-, Schnitt-, Weich-, Sauermilch- und Frischkäse.
Bedienung und Wartung von Maschinen und Anlagen.
Reinigung und Desinfektion von Räumen, Anlagen und Geräten.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht und die Laboratoriumsübungen sind in guter inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei der Schwerpunktbildung sind die aktuellen Erfordernisse der Praxis zu beachten sowie jene Inhalte zu berücksichtigen, die in einer betrieblichen Praxis kaum erarbeitet werden können. Bei den verschiedenen Gelegenheiten ist auf den Schutz des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.
Schweißen
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Schweißen.
Melkkurs
Siehe alternative Pflichtgegenstandsgruppe 2.1, praktischer Unterricht Land- und Forstwirtschaft.
Englisch Konversation
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Geläufigkeit und Anwendungssicherheit der Schüler im Fremdsprachengebrauch soll mit diesem Unterrichtsgegenstand erhöht werden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Durch verschiedene Übungen (zB Rollenspiele, Telefonate, usw) und Medien ist der Unterricht lebendig zu gestalten und die Schüleraktivität zu fördern. In der Themenwahl ist auf Aktualität und Schülerinteressen Rücksicht zu nehmen.
Angewandte Informatik
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers sowie die Unterweisung in der Handhabung. Befähigung zur Ausführung fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, der Schwerpunkt ist auf das Arbeiten mit den Geräten zu legen. Querverbindungen zu Fachgegenständen sind herzustellen. Aktuelle Entwicklungen in der Informationstechnologie sollen berücksichtigt werden. Das selbstständige Arbeiten ist zu fördern.
Almwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse für eine regional angepasste Bewirtschaftung der Almen, die nach tierzüchterischen, pflanzenbaulichen, technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren sind. Darüber hinaus sind die landschaftskulturellen, sozialkulturellen (Freizeitbedeutung) und ökologischen Funktionen neben der wirtschaftlichen Bedeutung einer zeitgemäßen Almbewirtschaftung bewusst zu machen.
Lehrstoff
Bedeutung und Verbreitung der Almwirtschaft, tierzüchterischer Wert der Alpung, Besitzformen.
Nutzungsformen, Ertragsgrenzen, Alm- und Weidebetrieb, Ordnung von Wald und Weide, Pflegemaßnahmen, Almeinrichtungen, Vermarktung von Almprodukten.
Rechtsfragen der Almwirtschaft; Förderungsmaßnahmen; Nationalpark und Almwirtschaft.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht ist an die Kenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen, Querverbindungen zu anderen Fachgebieten sind herzustellen. Nach Möglichkeit ist mit praktischem Unterricht und mit Lehrausgängen der Unterricht zu veranschaulichen und praxisnah zu gestalten.
Gemüsebau
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Grundkenntnissen im Erwerbsgemüsebau sowie von Kenntnissen einer auf Wirtschaftlichkeit und auf den Markt ausgerichteten Aufbereitung und Vermarktung. Die Notwendigkeit der Erzeugung gesunder Produkte mit hoher Qualität ist einsichtig zu machen.
Lehrstoff
Grundlagen des Gemüsebaus: Gemüsearten, Vermehrung, Saatgut, Sortenwahl, Pflanzenzucht.
Kulturmaßnahmen bei verschiedenen Gemüsearten; Ernte, Lagerung,
marktgerechte Aufbereitung und Verkauf von Gemüse;
Fruchtfolgeplan.
Gemüseanbau unter Glas und unter Folie.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf dem Wissens- und Erfahrungsstand der Schüler aufzubauen und durch die Behandlung aktueller Fragen lebendig und praxisnah zu gestalten. Eine Abstimmung des Unterrichtes mit dem Unterrichtsgegenstand Pflanzenbau ist erforderlich. Je nach Aktualität und Betriebsformen der Region sind Schwerpunkte zu bilden. Bei erachteter Zweckmäßigkeit aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht auch geblockt abgehalten werden.
Musische Bildung
Bildungs- und Lehraufgaben
Freude und Interesse an musischer Betätigung sollen geweckt werden. Sinnvolle Freizeitbetätigung, Mitwirkung in der Dorfgemeinschaft, Interesse an kulturellen Tätigkeiten.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Durch die aktive Beteiligung an der Fest- und Feiergestaltung werden sowohl Selbstständigkeit als auch Sicherheit im öffentlichen Auftreten geschult und somit die Weichen für ein Leben in der Gemeinschaft gestellt.
Der Besuch verschiedenartiger Musikveranstaltungen soll den Unterricht beleben und zu Diskussionen anregen.
Praktischer Unterricht
Ergänzungskurs Tischler
Bildungs- und Lehraufgaben
Herstellen anspruchsvollerer Holzverbindungen unter weitgehend selbstständiger Anwendung der bereits vorhandenen Kenntnisse. Herstellen der Übungs- und Werkstücke in Form einer ersten zusammenfassenden Vorbereitung auf die späteren fachgerechten Arbeiten als Lehrling in einer Tischlerwerkstätte.
Lehrstoff
Konstruktionsgerechtes Herstellen eines Werkstückes, an dem die wichtigsten Massivholzverbindungen zur Anwendung kommen. Zinken, Gratverbindung, Schlitz und Zapfen, Schlitz und Zapfen abgesetzt mit Falz.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefasst werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler im Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbstständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.
Ergänzungskurs Schlosser
Bildungs- und Lehraufgaben
Sicheres Erkennen gängiger Eisenwerkstoffe und Zuordnung der geeigneten einfachen Bearbeitungsverfahren. Zusammenfassende Anwendung bereits vorhandener Kenntnisse und Ergänzung derselben zum selbstständigen Wiederinstandsetzen von Werkzeugen. Vermitteln der grundlegenden Kenntnisse zum Herstellen von Rohrleitungen mit lösbaren Bestandteilen und Verbindungen.
Lehrstoff
Stahl-Warmbearbeitung; Schmieden; Härten; Anlassen. Nachbearbeitung und Schärfen von Werkzeugen; Werkstoffprüfungen. Rohrinstallationen mit lösbaren Rohrverbindungen und Befestigungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefasst werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler im Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbstständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.
Ergänzungskurs Zimmerer
Bildungs- und Lehraufgaben
Erkennen, Verstehen und Herstellen der Konstruktionselemente aus dem Holzbauteil der traditionellen landwirtschaftlichen Gebäude. Anwendung der bereits vorhandenen Kenntnisse als zusammenfassende Vorbereitung für den Eintritt in das 2. Lehrjahr der gewerblichen Ausbildung.
Lehrstoff
Zimmererarbeiten im traditionellen Baustil.
Verbindungen und Details aus Dachkonstruktionen; Blockbau, Riegelbau, Rahmenbau und moderne Tafelbauweise.
Übungs- und Werkstücke in natürlicher Größe oder in einem praxisnahen Maßstab.
Didaktische Grundsätze
Die ergänzende Ausbildung als Freigegenstand ist im Gruppenunterricht vorzunehmen. Dazu können je nach Interessentenzahl auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengezogen werden. Selbstständiges Vorbereiten und Arbeiten der Schüler an den Übungs- und Werkstücken ist im Hinblick auf den bevorstehenden Eintritt in eine gewerbliche Lehre besonders zu fördern.
Ergänzungskurs Landmaschinenmechaniker
Bildungs- und Lehraufgaben
Weitgehend selbstständiges Anwenden der vorhandenen Grundkenntnisse zur Prüfung, Reparatur und zum Einstellen von gängigen Landmaschinen. Übung im Gebrauch der Ersatzteillisten. Verstehen der Maschinenfunktionen im Detail. Vermeiden künftiger Schäden, Erkennen von Schadensursachen, Verhindern weiterer Schadensfolgen. Verstehen einer sachgemäßen Maschinenwartung und Reparaturausführung.
Lehrstoff
Prüfung, Reparatur und Einstellen von Landmaschinen. Erneuern des Farb-Lack-Anstriches an gebrauchten Maschinen mit Reinigung, Entrostung, Anstrichvorbereitung und Auftragen mit Pinsel und Spritzpistole.
Prüfung, Fehlersuche und Fehler beheben in elektrischen Anlagen von Traktoren und Anhängern mit Anwendung von Schaltplänen und einfachen Messgeräten.
Lagermontage: Prüfen, Einstellen und Abdichten von Lagern. Einstellen von Landmaschinen im praktischen Einsatz.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler von mehreren Schulstandorten zusammengezogen werden. Selbstständiges Vorbereiten der erforderlichen Arbeiten an Landmaschinen einschließlich der benötigten Hilfsmittel ist besonders zu fördern. Die verantwortungsbewusste Prüfung von Landmaschinen auf deren Betriebssicherheit ist im Hinblick auf künftiges eigenständiges Arbeiten im gewerblichen Lehrverhältnis zu üben.
Schulspezifischer Schwerpunkt
Allgemeine Grundsätze
Zur guten Anpassung an regionale und aktuelle Erfordernisse sind die Schwerpunktausbildungen schulautonom zu gestalten; der Schulbehörde ist ein Ausbildungsplan (Lehrplan) mit dem Ausbildungsziel, dem Inhalt und Umfang der Ausbildung zur Genehmigung vorzulegen.
Die ausgewiesene Stundenzahl von 300 ist eine maximale Obergrenze und darf nur in jenem Maß ausgeschöpft und genehmigt werden, in dem dies für die notwendige Qualifizierung in einem abgegrenzten Teilbereich erforderlich ist.
Die Ausbildung kann dem Ausbildungsziel entsprechend theoretischen und praktischen Unterricht beinhalten.
Unter Einbindung der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg ist am Ende der Spezialausbildung eine Abschlussprüfung durchzuführen. Die Schulbehörde hat deren Art (zB Teilprüfungsmöglichkeit etc) und Umfang sowie die Modalitäten der Durchführung festzulegen. Über die Prüfungsergebnisse in den einzelnen Teilbereichen ist dem Teilnehmer ein Zeugnis auszustellen.
Bildungs- und Lehraufgaben
Aufbauend auf der an der Schule bereits erfolgten Vorbildung sind dem Schüler Spezialwissen und spezifische Fertigkeiten in abgegrenzten Teilbereichen der Land- und Forstwirtschaft sowie deren Nebengewerbe und Nebenbetriebe zu vermitteln.
Lehrstoff
Nach den Bestimmungen der Schulautonomie sind die Ausbildungsinhalte von der Schule zu erstellen und der Schulbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Theoretische Stoffgebiete dürfen sich in der Ausbildungsbreite und -tiefe nicht mit der der Spezialausbildung an der landwirtschaftlichen Fachschule vorangegangenen Ausbildung decken.
Didaktische Grundsätze
Beim Fehlen der erforderlichen Vorbildung ist durch entsprechende Einstufungsprüfungen die erfolgreiche Teilnahme derartiger Kandidaten an der Spezialausbildung sicherzustellen. Für alle Lehrkräfte der Spezialausbildungsfächer ist eine gute Abstimmung der Lehrinhalte mit den parallel unterrichtenden Kollegen sowie mit der vorangegangenen Ausbildung erforderlich. Angesichts der durch die Freiwilligkeit zu erwartenden Motivation und der angestrebten Anerkennung der Spezialausbildung durch Dritte ist zum Nutzen der Teilnehmer ein möglichst hohes Ausbildungsniveau anzustreben.