Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. November 1989, LGBl Nr 97, mit der eine Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift für die Unternehmerprüfung für Schischulleiter erlassen wird (Salzburger Schischulleiter-Prüfungsverordnung), in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr 57 aus 1992, außer Kraft.