Absatz eins,Ganztägige Schulformen sind in einen Unterrichtsteil und in einen Betreuungsteil gegliedert. Diese Teile können in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden. Für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteils ist es erforderlich, daß alle Schüler einer Klasse für den Betreuungsteil während der ganzen Woche angemeldet sind und die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Drittel der betroffenen Schüler sowie mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrer zustimmen. Die Zustimmung hat schriftlich und für jedes Schuljahr gesondert zu erfolgen. Falls widersprüchliche Erklärungen der Erziehungsberechtigten eines Kindes vorliegen, gilt die Erklärung des Elternteiles, der die Haupterziehungslast trägt bzw. in dessen Haushalt das Kind lebt. Bei Führung des Betreuungsteiles in getrennter Abfolge können die Schüler für den Betreuungsteil in klassenübergreifenden Gruppen zusammengefaßt werden. Der Betreuungsteil darf im Fall der getrennten Abfolge auch an Nachmittagen in Anspruch genommen werden.