Absatz eins,Die Sonderschule umfasst acht, im Fall der Einbeziehung der Polytechnischen Schule oder eines Berufsvorbereitungsjahres neun Schulstufen. Die Einteilung der Klassen richtet sich nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler. Schüler, die in der entsprechenden Schulstufe in Deutsch und Mathematik nicht entsprechend gefördert werden können, können in diesen Gegenständen am Unterricht der nächstniedrigeren oder nächsthöheren Schulstufe teilnehmen, wenn dadurch der individuellen Lernsituation der Schüler besser entsprochen werden kann.