mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder
Salzburg
Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995
Landesgesetzblatt Nr. 64 aus 1995, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr 5 aus 2000,
Paragraph 3
01.09.1999
30.06.2008
Organisationsformen
Paragraph 3
(1) Die Grundschule kann in der Grundstufe römisch eins geführt werden:
(2) Die Einrichtung einer Vorschulklasse kann nur zu Schulbeginn erfolgen und hat zur Voraussetzung, dass
(3) Über die Organisationsform entscheidet nach den örtlichen Gegebenheiten die Bezirksverwaltungsbehörde nach Anhörung des Schulforums, des gesetzlichen Schulerhalters und des Bezirksschulrates (Kollegium).