Salzburg
Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000
LGBl.Nr. 1/2000
LG
Paragraph 35,
22.01.2000
17.05.2019
LWK-G
5 Land- und Forstwirtschaft
Nähere Anordnungen über die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, die Geschäftsführung der Wahlbehörden sowie über die Berufung der Ersatzmitglieder hat eine Wahlordnung zu treffen, die von der Landesregierung durch Verordnung zu erlassen ist.
21.05.2019
20000032
LSB40000552