Salzburg
Landwirtschaftliche Lehrpläneverordnung
Landesgesetzblatt Nr. 84 aus 1982, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 1999,
Anlage 4
13.09.1999
08.09.2002
Anlage 4
Lehrplan
für die Landwirtschaftliche Fachschule
Fachrichtung: Landwirtschaft
Organisationsform: Dreijährige landwirtschaftliche
Fachschule (saisonmäßig, fünfsemestrig)
römisch eins. Allgemeine Bildungsziele
Die Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule hat die Aufgabe, den Schülern die allgemeinen und fachlichen Kenntnisse zu vermitteln, die für eine Tätigkeit als bäuerlicher Betriebsleiter oder als verantwortlicher Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben und in landwirtschaftsnahen Berufen erforderlich sind.
Die Ausbildung baut auf der 8. Schulstufe der allgemeinbildenden Pflichtschule auf und hat eine umfassende fachtheoretische landwirtschaftliche Ausbildung mit praktischen Unterweisungen zu bieten, wobei nachhaltiges ökologisches Wirtschaften als ein durchgehendes Unterrichtsprinzip zu gelten hat. Darüber hinaus wird eine handwerkliche Ausbildung in den Fachrichtungen Holz- und Metallbearbeitung in einem Umfang geboten, daß eine Lehrzeitanrechnung für handwerkliche Lehrberufe im Sinne der einschlägigen Verordnungen des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie möglich ist.
Die fachliche Ausbildung ist auf das Ziel auszurichten, den Schülern die Erkenntnisse der Landwirtschaftswissenschaften in geeigneter Form zugänglich zu machen.
Durch erzieherische Maßnahmen soll auch auf die charakterliche Entwicklung der Schüler Einfluß genommen werden. Sie sollen auf ihre späteren Aufgaben in der Familie, im Betrieb und im öffentlichen Leben vorbereitet werden. Weiters sollen die Allgemeinbildung, das sittliche und soziale Verantwortungsbewußtsein, die geistige Beweglichkeit und Anpassungsfähigkeit, das selbständige Denken, Prüfen und Urteilen sowie das sichere und maßvolle Auftreten der Schüler gefördert werden.
römisch zwei. Stundentafel
Anmerkung: Die Stundentafel ist nicht darstellbar.
römisch drei. Bildungs- und Lehraufgaben,
Lehrstoff und
didaktische Grundsätze der einzelnen
Unterrichtsgegenstände
A. Pflichtgegenstände
1. Religion
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des
Religionsunterrichtsgesetzes 1949)
Für den Religionsunterricht an den Dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschulen findet im Sinne des Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen gemäß der Beilage zu Nr. 1 des Verordnungsblattes der Erzdiözese Salzburg vom Jänner 1977 Anwendung.
Bildungs- und Lehraufgaben
Festigung im richtigen Schreiben, Lesen und Sprechen sowie in der Fähigkeit, Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes schriftlich und mündlich sprachlich richtig zu gestalten.
Erkennen des Wertes der allgemeinen und der fachlichen Literatur für die eigene Bildung. Kritischer Umgang mit den Medien. Abfassung sprachlich und sachlich richtigen Schriftstücken, wie sie im privaten und beruflichen Schriftverkehr vorkommen. Befähigung zur selbständigen Ausführung des betrieblichen Schriftverkehrs. Sicheres Auftreten und sprachlich richtige Ausdrucksweise bei Reden und Diskussionen. Kenntnis über Gestaltung von Vortragsveranstaltungen und Versammlungen, über richtige Vorsitzführung, Diskussionsleitung und Abfassung von Protokollen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen und Schreiben in allen Unterrichtsgegenständen ist hinzuwirken. Die Schüler sind zum Gebrauch der Schriftsprache anzuhalten; sie sollen sich ein Sprachgefühl aneignen.
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sind sinnvoll miteinander zu verbinden, so daß Gesprochenes, Gelesenes und Geschriebenes als Einheit betrachtet werden.
Auf literarisch Wertvolles in Fernsehen, Rundfunk, Film und Theater ist im Unterricht hinzuweisen. Der Besuch von Theatervorstellungen u.ä. sollte gefördert werden. Die Benützung öffentlicher Büchereien und die Anlage einer eigenen Bücherei sind anzuregen.
Zur Einführung in die Redeübungen sind die redetechnischen Grundkenntnisse zu vermitteln.
Im Schriftverkehr ist auf Selbständigkeit sowie auf unbedingte Einhaltung der Formen und Normen der Schriftstücke und auf richtiges Ausfüllen der Vordrucke zu achten. Vor der schriftlichen Ausarbeitung von Schriftstücken sind die zu deren Verständnis notwendigen rechtlichen Grundlagen zu vermitteln, wobei die Querverbindung zu den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen herzustellen ist. Im Schriftverkehr ist auf die Führung von Heften zu verzichten; an ihrer Stelle sind Schnellhefter oder Ordner zu verwenden. Zur Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse sind Leistungstests und Diktate durchzuführen. Zur Überprüfung der Sprachlehrekenntnisse können schriftliche Überprüfungen oder Aufsätze verwendet werden. Zwei Schularbeiten je Semester.
3. Englisch
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Grundkenntnisse in einigen Sachgebieten der persönlichen Umwelt, der Wirtschaft und des Gesellschaftslebens. Fähigkeit zu einfacher Konversation im täglichen Leben.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat sich auf die Aneignung solcher Kenntnisse und Redewendungen zu beschränken, die für das tägliche Leben, das Berufsleben und für den Fremdenverkehr wichtig sind. Es sind lebensnahe Sprechsituationen zu schaffen. Der Grammatikunterricht hat in erster Linie der Festigung der Sprachfertigkeit zu dienen und soll daher im Zusammenhang mit dem übrigen Sprachunterricht stehen.
Bildungs- und Lehraufgaben
Die vorhandenen Kenntnisse der Schüler in Mathematik sollen vertieft und weiter ausgebaut werden. Die Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben auftretenden rechnerischen Probleme selbständig und sicher zu lösen. Genauigkeit, wirtschaftliches Denken und der Spargedanke sind zu fördern.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Beherrschung der Grundrechnungsarten und auf das Überschlagsrechnen ist besonderer Wert zu legen. Die Rechenvorteile sollen angewendet werden. Auf die Einhaltung einer sauberen und übersichtlichen Form ist zu achten.
Der Unterricht ist in sinnvollem Wechsel von Vortrag und Arbeitsunterricht zu gestalten. Die Lehrinhalte sind nach Sachgebieten systematisch aufzubauen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen. Das Hauptgewicht ist auf die Erfassung der Rechenaufgabe, auf die Sicherheit und Gewandtheit in den Rechenoperationen zu legen.
Bei der Erstellung der Übungsaufgaben sind praxisbezogene Beispiele in Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu wählen.
Die Verwendung des Taschenrechners ist in der ersten Schulstufe zu vermeiden.
In der zweiten Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für das berufsbezogene Rechnen der Unterricht ab Beginn des zweiten Semesters in getrennten Gruppen erteilt werden. Bei einer Teilung der Klasse ist eine Gruppe für Holz- und Metallbearbeitung und eine Gruppe für Gastronomie und Fremdenverkehr zu bilden. Zwei Schularbeiten je Semester.
5. Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler sollen befähigt werden, die richtige Wertordnung zu begreifen und ihr Leben daran zu orientieren. Auf Charakterformung und Persönlichkeitsbildung ist besonderer Wert zu legen. Die Erziehung in der Gemeinschaft zu Achtung und Toleranz in allen Bereichen des menschlichen Lebens ist zu fördern. Die Kräfte des Guten, Wahren und Schönen sind zu aktivieren. Den Schülern sollen echte Lebenshilfen für ihre derzeitigen und späteren Lebenssituationen und für den Übertritt in die Welt der Erwachsenen geboten werden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll von den Erfahrungen und der Erlebniswelt der Schüler ausgehen und ist als Lebenshilfe für heranwachsende junge Menschen aufzufassen. Dem Gelegenheitsunterricht ist daher Raum zu geben. Der Lehrstoff soll durch gemeinsames Reden und Erarbeiten an die Schüler herangebracht werden. Durch die Verwendung audiovisueller Hilfsmittel ist der Unterricht lebendig und wirklichkeitsnah zu gestalten.
Zur Veranschaulichung und Vertiefung können bei Lehrfahrten geeignete Besichtigungen und die Teilnahme an Veranstaltungen eingeplant werden.
6. Volkskunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Erkennen der Zusammenhänge zwischen Brauchtum und Arbeitswelt. Erarbeitung und Pflege der Volkskultur als notwendiger Bestandteil der Heimat und Förderung der Heimatliebe. Stärkung des Selbstwertgefühles des bäuerlichen Menschen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat von den Erfahrungen und von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen. Der Lehrstoff ist dabei in einer Art zu vermitteln, die geeignet ist, die Liebe zu Volk und Heimat zu stärken. Die Mitarbeit der Schüler ist durch Sammeln von Kenntnissen aus dem heimatlichen Bereich anzueifern.
Für die Ergänzung der Lehrinhalte Lied, Musik und Tanz sowie weiterer Inhalte sind die unverbindlichen Übungen "Musische Bildung" vorgesehen. Die Verbindung von Brauchtum, Lebensart und Arbeitswelt ist herauszuarbeiten. Dem Gelegenheitsunterricht ist Raum zu geben.
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Kenntnissen über die demokratischen Lebensformen und ihre Einrichtungen.
Weckung des Verständnisses für die Einrichtungen eines demokratischen Staates, für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse und für die internationale Zusammenarbeit von Staaten.
Erziehung zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft und zu sozialem Verhalten.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
An aktuelle politische Ereignisse ist anzuknüpfen. Die Verwendung von Tabellen, Schaubildern, Gesetzestexten und Zeitungsmeldungen soll den Unterricht lebendiger gestalten. Rundfunk- und Fernsehübertragungen von Staatsfeiern, Staatsbesuchen, Wahlen oder aus dem Parlament sind Anknüpfungspunkte zur Aktualisierung des Unterrichts. In Lehrfahrtprogrammen ist nach Möglichkeit der Besuch von Verwaltungsstellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen vorzusehen.
8. Rechtskunde
und Genossenschaftswesen
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse über die Volkswirtschaft und über die Wirtschaftspolitik. Insbesondere ist die Bedeutung der Landwirtschaft im Rahmen der Gesamtwirtschaft sowie die Entwicklung, Organisation und Bedeutung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens herauszuarbeiten.
Die vermittelten Kenntnisse sollen das Interesse und Verständnis für volkswirtschaftliche, wirtschafts- und agrarpolitische Vorgänge wecken und heben.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf dem wirtschaftskundlichen Wissen aus der Grundschule ist aufzubauen; im Lehrstoff sind Schwerpunkte zu bilden; der Bezug zu aktuellen Ereignissen ist herzustellen.
9. Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Einführung in die Grundbegriffe des Rechtes und Vermittlung von Kenntnissen über jene gesetzlichen Bestimmungen, die für das Familien- und Berufsleben von Bedeutung sind. Weckung des Verständnisses für Recht und Ordnung in der Gemeinschaft und Erziehung zu richtigem Rechtsempfinden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Bei der Darstellung des Stoffes ist auf das richtige Verstehen der Grundbegriffe des Rechtes besonderer Wert zu legen. Den Schülern ist an Hand von Beispielen aus der Praxis der Einblick in das Wesen des Rechtes als Ordnungsfaktor jeder menschlichen Gemeinschaft zu geben. Wegen der Fülle des Stoffes sind nur jene Rechtsgebiete eingehender zu behandeln, die für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung sind.
10. Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und der technischen Einrichtungen der Schreibmaschine. Umgang mit der elektronischen Schreibmaschine. Anleitung zur selbständigen und formrichtigen Gestaltung von Schriftstücken und zur Gewandtheit in der Anfertigung von fehlerfreien und sauberen Abschriften. Erreichung einer Schreibgeschwindigkeit von 80 Reinanschlägen pro Minute. Erziehung zu Ordnung und Sauberkeit bei schriftlichen Arbeiten und zur pfleglichen Behandlung der Schreibmaschine.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode ist zu achten. Zur Erziehung eines taktmäßigen Schreibens sind nach Möglichkeiten Tonträger zu verwenden. Die Erhöhung der Schreibgeschwindigkeit darf nicht auf Kosten der Schreibsicherheit gehen. Auf die äußere Form der Arbeiten ist Wert zu legen. Als Abschreibe- und Ansageübungen sind Texte in Verbindung mit dem Schriftverkehr und anderen facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen zu verwenden. Für die Beurteilung der Schüler ist neben den schriftlichen Überprüfungen die ordnungsgemäße Mappenführung und die Bewertung der Abschriften nach einem bestimmten Schlüssel heranzuziehen.
Das Üben außerhalb des Unterrichtes, vor allem mit Texten aus dem Bereich des Schriftverkehrs, ist zu fördern.
11. Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgaben
Entwicklung der Bewegungsfähigkeit zur Festigung der körperlichen Gesundheit und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit. Sicherung einer einwandfreien Haltung und Bewegung im täglichen Leben. Förderung des Gemeinsschaftssinnes und der Ausdauer. Weckung des Verständnisses für die Bedeutung der Leibesübungen und der Pflege des Körpers in bezug auf ein körperlich und geistig gesundes Leben. Erziehung zur Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Grundübungen: Allgemeine Körperausbildung und Bewegungsgymnastik, Konditionstraining. Ausgleichsübungen. Übungen gegen schlechte Haltung, gegen Fußschäden und Gangfehler.
Spiele: Scherz-, Lauf- und Ballspiele; Bewegungsspiele; rhythmische Gymnastik und Partnerübungen.
Geräteturnen: Rolle, Hand- und Kopfstand; Wandleiter, Sprossenwand, Kasten, Langbank.
Leichtathletik: Übungen mit Zielsetzung der Leistungen für das Jugend-ÖSTA. Schwimmen auf Form und Zeit, Streckentauchen, Startsprung, Kerze, Kopfsprung, Saltosprung.
Für Nichtschwimmer: Gewöhnen an Wasser, Gleiten unter Wasser, Gleiten mit Hand- und Fußtempo, Schwimmen auf Form. Alpinschilauf und Langlauf.
Kennenlernen neuer Sportarten.
Didaktische Grundsätze
Beim Unterricht in Leibesübungen ist davon auszugehen, daß ein Ausgleich zum bewegungsarmen Klassenunterricht geschaffen wird. Die Auswahl der Leibesübungen wird von den örtlichen Gegebenheiten und von der Jahreszeit bestimmt. Als Übungsstätten sind der Turnsaal, das Schwimmbad, der Sportplatz und das freie Gelände sinnvoll einzusetzen.
Bei allen Übungseinheiten ist der Ausgleichsgrundsatz einzuhalten. Eine Übungseinheit soll daher in der Regel aus mehreren Übungsdisziplinen zusammengesetzt sein und in folgenden Stufen ablaufen:
Aufwärmen, Höhepunkt und Ausklang.
Auf die Verwendung einer zweckmäßigen Sportbekleidung ist besonders zu achten, ebenso wie auf die Einhaltung der hygienischen Vorschriften nach Beendigung der Übungseinheiten.
12. Gewerbekunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse des Arbeits- und Gewerberechtes. Information über die gewerbliche Berufsausbildung und Übersicht über die wichtigsten berufsständischen Institutionen und Organisationen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Eine Abstimmung des Unterrichtes mit den Unterrichtsgegenständen Politische Bildung, Wirtschaftskunde, Betriebswirtschaftslehre und Rechtskunde ist erforderlich. Querverbindungen zu diesen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
13. Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgaben
Befähigung zur Anfertigung von normgerechten und sauberen Entwurfskizzen bzw. von Fertigungs- und Zusatzzeichnungen für eine zeitgemäße handwerkliche Bearbeitung von Holz und Metall in einfachen Konstruktionsformen, entsprechend dem Ausbildungsziel der
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler mit den Grundlagen des Fachzeichnens vertraut wird. Fertigkeit in der Handhabung der Zeichengeräte und Kenntnis der Normen sind anzustreben. Durch Anfertigen und Lesen von Werkzeichnungen ist das Verständnis für die wichtigsten Konstruktionen der jeweiligen beruflichen Richtung zu vermitteln.
In der 2. Schulstufe kann bei Vorliegen entsprechender Schülerzahlen für die Lehrstoffabschnitte "Metallbearbeitung" und "Holzbearbeitung" der Unterricht in getrennten Neigungsgruppen erteilt werden. Bei einer Teilung der Klasse können sich die Schüler alternativ für eine der Neigungsgruppen entsprechend der Neigungsgruppe im praktischen Unterricht entscheiden. Für jede Neigungsgruppe ist eine Wochenstunde vorgesehen.
Das räumliche Vorstellungsvermögen ist besonders zu schulen. Bei den Zeichnungsthemen ist jeweils auf praktische Ausführbarkeit, auf werkstoffgerechte Konstruktion der Werkstücke sowie auf die Schönheit der Form zu achten. Auf das Zusammenwirken verschiedener Einzelteile in einer Gesamtkonstruktion ist besonders hinzuweisen.
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Kenntnissen über die in der Holz- und Metallbearbeitung verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften, Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftliche Verarbeitung, entsprechend dem Ausbildungsziel der 1. Schulstufe der einschlägigen gewerblichen Berufsschule.
Vermittlung eines Überblickes über die zeitgemäßen Bearbeitungsverfahren und der dazu notwendigen Einrichtungen und Werkzeuge sowie deren Handhabung.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die Grundkenntnisse aus Chemie und Physik werden in "Pflanzenbau" und "Landtechnik" vermittelt. In der Behandlung der Werkstoffe sind Querverbindungen zu landwirtschaftlichen Fachgegenständen zu beachten (z.B. Aufbau des Holzes). Die Abschnitte Holzbearbeitung bzw. Metallbearbeitung sind in der
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung des entsprechenden Wissens und Einsicht in die Notwendigkeit einer sinnvollen Ordnung des menschlichen Lebensraumes.
Weiters sollen die Folgen einer fortschreitenden Veränderung der Lebensgrundlagen bewußtgemacht und dadurch zu einem verantwortungsvollen, umweltbewußten Denken und Handeln angeregt und hingeführt werden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Schwerpunktmäßig herauszuarbeiten sind die besonderen Aspekte dieser Themenbereiche für die Landwirtschaft.
Durch Diskussion aktueller Themen, Anschauungsmaterial (Dia, Filme u.a.), Ortsbegehungen u.a. ist der Unterricht anschaulich zu gestalten und die positive Einstellung der Schüler zu diesen Themen zu fördern.
16. Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse für einen zeitgemäßen, den jeweiligen regionalen Verhältnissen angepaßten Pflanzenbau.
Diese Kenntnisse sollen die künftigen Landwirte befähigen, ökologische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und zu berücksichtigen sowie eine markt- und absatzgerechte Pflanzenerzeugung zu betreiben. Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit und die Bedeutung der Erzeugung gesunder und qualitativ hochwertiger Produkte ist einsichtig zu machen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf dem naturkundlichen Wissen aus der Pflichtschule aufzubauen. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden.
Der Unterricht ist praxisnah und anschaulich zu gestalten:
z. B. durch Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Herbarium, Schauflächen.
Auf die Wechselbeziehungen zum Natur- und Umweltschutz, zur Erhaltung der Kulturlandschaft ist hinzuweisen.
17. Obstbau
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse, die für den Selbstversorgerobstbau erforderlich sind. Aufzeigen der Möglichkeiten der bäuerlichen Obstverwertung. Schaffung der Grundkenntnisse für den praktischen Unterricht.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Es ist besonders auf jene Obstarten, Sorten und Kulturarten hinzuweisen, die dem Produktionsgebiet entsprechen und deren Anbau ohne intensive Pflege empfohlen werden kann. Auf Grundkenntnissen aus anderen Unterrichtsgegenständen, vor allem des Pflanzenbaues, ist aufzubauen. Die Wichtigkeit eines verantwortungsbewußten Pflanzenschutzes; der Unfallverhütung und des Umweltschutzes ist den Schülern bewußtzumachen.
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse, die zur Bewirtschaftung und nachhaltigen Nutzung eines Bauernwaldes und zur Vermarktung des Holzes notwendig sind. Darüber hinaus ist die umfassende Funktion und Bedeutung des Waldes bewußtzumachen und eine positive Waldgesinnung zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten, den regionalen Gegebenheiten entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden.
Der Unterricht ist auf die bäuerliche Waldwirtschaft abzustimmen.
19. Tierhaltung
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse einer zeitgemäßen tierischen Erzeugung. Diese sollen den künftigen Landwirt zur Züchtung, zur tiergerechten Haltung und Fütterung sowie zur Vermarktung landwirtschaftlicher Nutztiere befähigen. Gleichzeitig soll er damit in die Lage versetzt werden, seine Tierhaltung an den wissenschaftlichen Erkenntnissen, an den praktischen Erfahrungen sowie an marktwirtschaftlichen und anderen Gegebenheiten zu orientieren und die Bedeutung der Erzeugung gesunder und hochwertiger Produkte zu erkennen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah und anschaulich zu gestalten, wie durch den Einbau von Berechnungen, den Einsatz von Anschauungsmaterial und die Besichtigung von Betrieben, Einrichtungen der Tierzuchtförderung und der Vermarktung. Entsprechend der regionalen Bedeutung sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Detailwissen auf dem Gebiet der Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maße zu vermitteln, als es zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge des Tieres und zur Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist.
Die Vertrautheit im Umgang mit Vieh ist zu fördern, auf mögliche Unfallgefahren ist hinzuweisen.
20. Tierheilkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Grundkenntnissen der wichtigsten Tierkrankheiten. Hinführung zur genauen Beobachtung der Tiere und Schärfung des Blickes für krankhafte Veränderungen am tierischen Körper. Vertrautmachen mit wichtigen Bestimmungen bei seuchenhaften Erkrankungen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
In der Stoffauswahl ist besonders auf die praktische Bedeutung und die Anwendbarkeit durch den Bauern zu achten.
Der Unterricht ist durch Anschauungsmaterial (Bilder, Dias, Präparate, lebende Tiere) lebendig und praxisnah zu gestalten. Eine gute Abstimmung zum Unterrichtsgegenstand Tierhaltung ist erforderlich, die Querverbindungen zu den dort behandelten Stoffgebieten sind herzustellen.
21. Landtechnik
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnis wichtiger physikalischer Erscheinungen und Gesetze sowie deren technischen Anwendung, soweit sie im Alltag und in der Landwirtschaft von Bedeutung sind, sowie der Kenntnis wichtiger Werkstoffe und deren Verwendung. Kennenlernen der für landwirtschaftliche Betriebe bedeutsamen Geräte, Maschinen und sonstigen technischen Einrichtungen, deren Einsatz, Wartung und Pflege. Kenntnis der Voraussetzungen und der Möglichkeiten für eine optimale Mechanisierung landwirtschaftlicher Betriebe unter Berücksichtigung der verschiedenen Produktionsbedingungen und des rationellen Einsatzes der Maschinen und Geräte. Kenntnis zweckmäßiger Arbeitsverfahren.
Kenntnis der Vorschriften über Unfallverhütung und Verkehrssicherheit.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Bei der Darstellung des Stoffes ist die fortschreitende technische Entwicklung zu beachten. Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die arbeitswirtschaftlichen Verhältnisse und Mechanisierungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen. Anhand von Berechnungsbeispielen aus der angewandten Physik sind die physikalischen Grundkenntnisse zu festigen.
Durch Einsatz von Modellen, Ablichtungen, schematischen Darstellungen und audiovisuellen Unterrichtsmitteln ist der Unterricht anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Querverbindung zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Durch kursartige Lehrveranstaltungen können spezielle Kenntnisse vermittelt werden.
In der speziellen Maschinenkunde ist stets von der einfachen Bauart auszugehen und auf Bauartenvariationen überzuführen. Handhabung, Arbeitstechnik, wirtschaftlicher Einsatz, Wartung und Pflege sind zu behandeln. Die Mechanisierung von Arbeitsketten ist zu veranschaulichen. Den Maßnahmen des Unfallschutzes ist größte Beachtung zu schenken.
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Grundkenntnisse über Bautechnik, Baustatik und Baumethoden; Kenntnis und Anwendung der Baustoffe unter Berücksichtigung energiesparender Bauweisen und baubiologischer Erkenntnisse.
Verständnis für die landschaftsprägende Wirkung der baulichen Anlagen der Landwirtschaft. Grundkenntnisse für die Gehöfteplanung sowie für die Baukostenermittlung und für arbeitserleichternde Raumanordnung.
Kenntnis im Zeichnen und Lesen von Skizzen und Plänen. Erziehung zu guter Baugesinnung und zu Verständnis für die ästhetische Gestaltung von Hofanlagen und für Dorfverschönerung.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Bei der Darstellung des Lehrstoffes ist die ständig fortschreitende bautechnische Entwicklung zu beachten. Der Stoffumfang und die Ausführlichkeit in den einzelnen Abschnitten sind auf die baulichen Verhältnisse im Einzugsgebiet einer Schule abzustimmen.
Durch Einsatz von Baustoffproben, Modellen, Abbildungen, schematisierten Darstellungen, Planungsbeispielen und audiovisuellen Unterrichtsmitteln ist der Unterricht anschaulich und lebhaft zu gestalten.
Die Querverbindung zu den einschlägigen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Auf die sorgfältige Auswahl des Lehrstoffes aus der Vielfalt des bautechnischen Bereiches ist zu achten. Mit Hilfe anschaulichen Bildmaterials und gezielter Hinweise ist auf das Verständnis für eine harmonische Baugestaltung und für landschaftsgerechte Hofanlagen hinzuarbeiten.
Vermittlung der Kenntnisse zur Erhebung, Darstellung und Beurteilung betrieblicher Verhältnisse.
Befähigung, produktionstechnisches Wissen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten anzuwenden und damit einen landwirtschaftlichen Betrieb zweckmäßig einzurichten und erfolgreich zu führen. Insbesondere sollen Schüler befähigt werden, die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Produktionsverfahren und Investitionen zu beurteilen.
Zum Erkennen und Nützen vorhandener Marktchancen, außerlandwirtschaftlicher Einkommensmöglichkeiten und überbetrieblicher Formen der Zusammenarbeit sind die unternehmerischen Fähigkeiten der Schüler zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist besonders zu achten. Durch praktische Beispiele und durch die Verwendung von Daten aus den elterlichen Betrieben ist die Praxisnähe des Unterrichts zu fördern. Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Schwerpunkte zu bilden. Das Kostenbewußtsein der Schüler ist zu fördern. Die Schüler sind zum Erheben von Daten des elterlichen Betriebes anzuhalten.
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse zur Führung einer Buchhaltung und deren betriebswirtschaftlichen Auswertung. Anleitung zum selbständigen Sammeln und Aufzeichnen von betrieblichen Daten. Dadurch sollen die Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hingeführt werden.
Vermittlung von Kenntnissen über die für die Landwirtschaft wichtigsten Steuern und Abgaben. Anleitung zum richtigen Verhalten gegenüber Steuerbehörden.
Lehrstoff
25. Marktkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Kennenlernen und Bedingungen, der Absatzformen, der Vermarktungswege und der Besonderheiten in der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und im Einkauf landwirtschaftlicher Betriebsmittel. Darüber hinaus sind den Schülern agrarpolitische Maßnahmen, deren Wirkung und Ziele verständlich zu machen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der regionalen Bedeutung entsprechend sind Stoffschwerpunkte zu bilden. Durch die Anknüpfung an aktuelle markt- und agrarpolitische Themen und die Besichtigung von Vermarktungseinrichtungen ist der Unterricht anschaulich zu gestalten.
Vermittlung von praktischen Kenntnissen und Fertigkeiten land- und forstwirtschaftlicher Spezialarbeiten und Abrundung des fachtheoretischen Unterrichtes. Demonstrative Ergänzung des fachtheoretischen Unterrichtes, soweit die Demonstrationsmöglichkeiten im Klassenunterricht nicht ausreichen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Beim praktischen Unterricht sind den Schülern die Zusammenhänge zwischen fachtheoretischer Kenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Dabei ist auf rationelle Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist nach Möglichkeit in zeitlicher Übereinstimmung mit dem fachtheoretischen Unterricht zu vermitteln.
Die praktischen Unterweisungen sind grundsätzlich in folgenden Stufen zu gestalten: Vorzeigen der zu erlernenden Arbeit, richtiges Ausführen der Arbeiten durch die Schüler, genaue Überwachung der Arbeiten und Kontrolle des Arbeitsergebnisses.
Das praktische Melken im Stall wird in Kursform durchgeführt (Melkkurs).
Über die Bildung von Schülergruppen im praktischen Unterricht sowie über die Aufteilung der Lehrinhalte auf Übungseinheiten können von der Schulbehörde eigene Richtlinien erstellt werden.
b) Holzbearbeitung
Bildungs- und Lehraufgaben
Handwerksmäßige Bearbeitung von Holz, Beherrschung der wichtigsten Holzverbindungen, Herstellung einfacher Massivholzmöbel und einfache Furnierarbeiten und Oberflächenbehandlung. Kenntnis der Handwerkzeuge und Maschinen für Holzbearbeitung sowie deren Handhabung und Wartung. Kenntnis über Unfallverhütung bei allen Arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Anfertigung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungs- bzw. Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genau und systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogrammes ist möglich. Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Die genaue, saubere und sichere Ausführung der Arbeiten ist zu prüfen. Handwerkliche Fähigkeit und künstlerische Begabung sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen "Gewerbliche Fachkunde" und "Fachzeichnen" sind zu beachten und möglichst auch zeitlich abzustimmen.
In der zweiten Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Holzbearbeitung oder für die Metallbearbeitung entscheiden. Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstätten-Arbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für "Gewerbliche Fachkunde" dienen.
c) Metallbearbeitung
Bildungs- und Lehraufgaben
Handwerksmäßige Bearbeitung von Metall mit Metallausformung, Herstellung der wichtigsten Metallverbindungen und einfache Metallwerkstücke sowie Oberflächenbehandlung (Korrosionsschutz). Kenntnis der Handwerkzeuge und Maschinen für Metallbearbeitung, deren Handhabung und Wartung.
Unfallverhütung bei Arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Vor der Anfertigung von Werkstücken sind Werkskizzen anzufertigen, und anhand dieser sind genaue Detailbeschreibungen und Arbeitsanleitungen vorzunehmen. Jeder Schüler hat die einzelnen Übungs- bzw. Werkstücke selbst anzufertigen. Im Werkstättenunterricht ist nach einem genauen, systematisch aufgebauten Arbeitsplan vorzugehen. Eine zeitliche Blockung von geschlossenen Abschnitten des Ausbildungsprogrammes ist möglich.
Besonderes Augenmerk ist auf eingehende Unterweisung in Anwendung, Wartung und Schärfen von Werkzeugen und Maschinen zu legen. Die genaue, saubere und sichere Ausführung der Arbeiten ist zu prüfen. Handwerkliche Fähigkeiten und künstlerische Begabungen sind zu fördern. Der Unfallschutz ist ausführlich zu behandeln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen "Gewerbliche Fachkunde" und "Fachzeichnen" sind zu beachten und möglichst auch zeitlich abzustimmen.
In der zweiten Schulstufe können sich die Schüler alternativ für die Metallbearbeitung oder für die Holzbearbeitung entscheiden. Spezielle Fertigkeiten können auch durch Lehrveranstaltungen in Kursform vermittelt werden.
Über die im praktischen Unterricht ausgeführten Arbeiten und über die dazu erforderlichen Kenntnisse ist von jedem Schüler ein Werkstätten-Arbeitsbuch zu führen. Der darin festgehaltene Merkstoff kann bei Bedarf als ergänzender Lehrstoff für "Gewerbliche Fachkunde" dienen.
27. Schweißen
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Grundkenntnissen über Schweißverfahren, Geräte und Elektrodenmaterial. Übung erlangen in sicherer Führung der Elektroden, im Zünden und Halten des Lichtbogens und im laufenden Kontrollieren des Schmelzbades. Erlernen und Üben der gängigen Methoden der wichtigsten Verbindungsschweißungen in Wannen- und in Zwangslagen. Kennenlernen der Sicherheitsvorschriften für Gaslagerung und -gebrauch.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht erfolgt in Schülergruppen und möglichst in geblockten Kursen.
Auf Unfallgefahren ist hinzuweisen. Zur Sparsamkeit in der Materialverwendung ist zu erziehen.
B. Alternative Pflichtgegenstände
Gastgewerbliche Betriebslehre
Bildungs- und Lehraufgaben
Einführung in die Organisation der wichtigsten Betriebsformen des Fremdenverkehrs und Vermittlung von Kenntnissen über inner- und außerbetriebliche Zusammenhänge in gastgewerblichen Klein- und Mittelbetrieben. Kenntnisse über innerbetriebliche Arbeitsabläufe in gastgewerblichen Unternehmungen. Befähigung zur Anwendung gewonnener Erkenntnisse in gastwirtschaftlichen Betrieben und zur selbständigen Führung dieser Betriebe. Weckung des Verständnisses für die Anwendung geschäftsfördernder Maßnahmen. Erziehung zu Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Gast und zu einer modernen sozialen Wirtschaftsethik.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist praxisnah zu gestalten und besonders auf die Bedürfnisse jener Fremdenverkehrsbetriebe auszurichten, die für Zu- und Nebenerwerbslandwirte geeignet sind.
Eine Abstimmung des Lehrstoffes mit den Unterrichtsgegenständen Landwirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre, Gewerbekunde, Fachrechnen, Schriftverkehr, Buchhaltung und Steuerkunde, Fremdenverkehrslehre und Gastgewerbliche Baukunde ist erforderlich; Querverbindungen zu diesen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Anschaulichkeit und Verständlichkeit des Unterrichtes sind durch den Besuch geeigneter Betriebe zu unterstützen.
Fremdenverkehrslehre
Bildungs- und Lehraufgaben
Den Schülern sind Kenntnisse der Organisationen und Einrichtungen im Fremdenverkehr auf örtlicher und regionaler Ebene zu vermitteln. Einführung in die Grundkenntnisse des Fremdenverkehrsmarketings auf örtlicher Ebene.
Wecken des Verständnisses für die Bedeutung des Fremdenverkehrs in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher
Hinsicht für den Einzelnen und die Gemeinschaft.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist praxisnahe und aktualitätsbezogen zu führen. Auf Querverbindungen und Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Gastwirtschaftliche Betriebslehre und Gastwirtschaftliches Bauwesen ist besonders Bedacht zu nehmen. Lehrausgänge und Exkursionen sollen die Praxisnähe
garantieren, Fachvorträge zu aktuellen Themen den Praxisbezug herstellen. Auf regionale Fremdenverkehrsverhältnisse ist besonders einzugehen, neue Entwicklungen, Problemstellungen und Lösungen sind an Hand von Publikationen zu behandeln.
Gastgewerbliche Baukunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung eines Überblickes über die Entwicklung und den derzeitigen Stand im Bauen für den Fremdenverkehr. Aufzeigen des Weges von der Bauabsicht bis zur Realisierung unter Hinweis auf die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Mitwirkung.
Zusammenhänge zwischen Material, Form und Farbe sind zu vermitteln, der Geschmack für ensemble- und landwirtschaftsdienliches Bauen zu schulen, Problembewußtsein in gestalterischer (formaler), technischer und ökologischer Sicht zu schaffen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Schwerpunkt des Unterrichts ist auf die Betriebsformen, die dem bäuerlichen Nebenerwerb entsprechen, zu legen. Der Unterricht ist durch Anschauungsmaterial und durch Besichtigungen von Objekten zu untermauern.
Lebensmittel- und Küchenkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Weckung des Verständnisses für gesunde Ernährung und Vermittlung von Kenntnissen aus der Ernährungslehre und der Lebensmittelkunde, soweit sie zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes erforderlich sind.
Vermittlung eines grundlegenden Wissens über Küchenorganisation und der Kenntnisse von Küchenfachausdrücken, Garmachungsarten, zeitgemäßen Ernährungsformen sowie gebräuchlichen Speisearten und deren Zubereitung. Einführung in die Küchenbetriebswirtschaft und Vermittlung von Kenntnissen über Arbeits- und Lebensmittelhygiene.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll unter Verwendung von Anschauungsmaterial und von Kostproben und nach Möglichkeit durch Demonstration gestaltet werden.
Eine enge Verbindung zum Unterrichtsgegenstand Praktischer Unterricht zu Lebensmittel- und Küchenkunde ist herzustellen.
Getränke- und Servierkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Kenntnissen über Arten, Herkunft und Zusammensetzung der Getränke sowie deren Einkauf, Lagerung und Verkauf.
Vermittlung von Sachkenntnissen, die zur Ausführung von gewandten und sicheren Servierarbeiten erforderlich sind. Förderung des Bewußtseins der Gastlichkeit in allen Bereichen der gastronomischen Dienstleistung.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die Anschaulichkeit, Verständlichkeit und Lebensnähe des Unterrichts ist durch Vorzeigen von Originalabfüllungen, durch Demonstration und durch ergänzende Lehrausgänge und Betriebsbesichtigungen zu gewährleisten. Im Unterricht ist eine Verbindung zum Unterrichtsgegenstand Praktischer Unterricht zu Servieren und Getränkekunde herzustellen. Den Schülern soll auch außerhalb des vorgesehenen Unterrichtes die Möglichkeit des Übens zur Gewinnung von Sicherheit gegeben werden.
Gastgewerbliche Buchhaltung
und Steuerkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der buchhalterischen und steuerrechtlichen Kenntnisse, die zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes benötigt werden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat auf das Wissen aus der allgemeinen Buchhaltung aufzubauen. Eine genaue Abstimmung mit diesem Unterrichtsgegenstand sowie mit den betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Unterrichtsgegenständen ist durchzuführen.
Praktischer Unterricht: Kochen und Servieren
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Kenntnissen über Lebensmittel, Maschinen, Geräte und Einrichtungen zur Lebensmittelkonservierung und -lagerung, über Küchengeräte und Küchenmaschinen. Erwerben von Fertigkeiten zur Zubereitung von einfachen Speisen. Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Getränkearten und Getränkesorten, Abfüllungen und Serviergefäße. Praktisches Erlernen und Üben der Servierarbeiten. Grundkenntnisse über Einrichtungen eines Speiseraumes, Tischwäsche, Tischgeschirr und Tischgedecke zu verschiedenen Gelegenheiten.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die theoretischen Kenntnisse sind im praktischen Unterricht zu üben und zu festigen. Vor jedem praktischen Unterricht ist eine Arbeitsplanung mit Hinweisen zur Zubereitung, Arbeitseinteilung und zum Arbeitsablauf durchzuführen. Die Schüler sind zur Ordnung und Sorgfalt, zum Tragen entsprechender Arbeitskleidung, zur Anwendung aller Hygienevorschriften und zur Vermeidung von Unfällen anzuhalten. Die Lehrinhalte aus Servier- und Getränkekunde sollen erlernt und geübt werden und den theoretischen Unterricht ergänzen. Besonderer Wert ist auf selbständiges Arbeiten, auf zweckmäßige Kleidung und Hygiene, auf Hinweise zur Unfallverhütung und auf sicheres und gewandtes Auftreten zu legen. Die Übungen sind auf den praktischen Unterricht zu Lebensmittel- und Küchenkunde abzustimmen. Den Schülern soll die Möglichkeit des Übens bei den täglichen Mahlzeiten geboten werden.
Gemüsebau
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Grundkenntnissen im Erwerbsgemüsebau sowie von Kenntnissen einer auf Wirtschaftlichkeit und den Markt ausgerichteten Aufbereitung und Vermarktung. Die Notwendigkeit der Erzeugung gesunder Produkte mit hoher Qualität ist einsichtig zu machen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf dem Wissens- und Erfahrungsstand der Schüler aufzubauen und durch die Behandlung aktueller Fragen lebendig und praxisnahe zu gestalten. Eine Abstimmung des Unterrichts mit dem Unterrichtsgegenstand Pflanzenbau ist erforderlich. Je nach Aktualität und Betriebsformen der Region sind Schwerpunkte zu bilden. Bei erachteter Zweckmäßigkeit aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht auch geblockt abgehalten werden.
Almwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse für eine regional angepaßte Bewirtschaftung der Almen, die nach tierzüchterischen, pflanzenbaulichen, technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren sind.
Darüber hinaus sind die landschaftskulturellen, sozialkulturellen (Freizeitbedeutung) und ökologischen Funktionen neben der wirtschaftlichen Bedeutung einer zeitgemäßen Almbewirtschaftung bewußtzumachen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht ist an die Kenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen, Querverbindungen zu anderen Fachgebieten sind herzustellen. Nach Möglichkeit ist mit praktischem Unterricht und mit Lehrausgängen der Unterricht zu veranschaulichen und praxisnah zu gestalten.
C. Freigegenstände
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgaben
Erweiterung der Grundkenntnisse und Erhöhung der Schreibgeschwindigkeit. Fähigkeit zur Anfertigung von Schriftstücken aus dem Bereich des Schriftverkehrs und für das künftige Berufsleben.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode ist zu achten. Die Erhöhung der Schreibgeschwindigkeit darf nicht auf Kosten der Schreibsicherheit gehen. Auf die äußere Form der Arbeiten ist Wert zu legen.
Als Abschreib- und Ansageübungen sind Texte in Verbindung mit dem Schriftverkehr und anderen facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen zu verwenden. Für die Beurteilung der Schüler ist neben den Schularbeiten die ordnungsgemäße Mappenführung und die Bewertung der Abschriften nach einem bestimmten Schlüssel heranzuziehen. Das Üben außerhalb des Unterrichtes, vor allem mit Texten aus dem Bereich des Schriftverkehrs, ist zu fördern.
Elektronische Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten eines Computers. Unterweisung in der Handhabung eines Personalcomputers. Befähigung zur Ausführung kleinerer fachbezogener Arbeiten und Hinführung zu einer positiven, aber kritischen Einstellung zu dieser neuen Technik.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die theoretischen Grundlagen sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, der Schwerpunkt ist auf das Arbeiten mit den Geräten zu legen. Das Arbeiten an den Geräten ist in Schülergruppen durchzuführen. In der Auswahl von Programmen und Beispielen ist die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Fachgegenstände zu suchen.
D. Unverbindliche Übungen
Ergänzungskurs: Praktischer Unterricht
Tischler
Bildungs- und Lehraufgaben
Herstellen anspruchsvollerer Holzverbindungen unter weitgehend selbständiger Anwendung der lehrstoffmäßig bereits vorhandenen Kenntnisse. Herstellen der Übungs- und Werkstücke in Form einer ersten zusammenfassenden Vorbereitung auf die späteren fachgerechten Arbeiten als Lehrling in einer Tischlerwerkstätte.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefaßt werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler mit Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.
Ergänzungskurs: Praktischer Unterricht
Schlosser
Bildungs- und Lehraufgaben
Sicheres Erkennen gängiger Eisenwerkstoffe und Zuordnung der geeigneten einfachen Bearbeitungsverfahren. Zusammenfassende Anwendung lehrstoffmäßig bereits vorhandener Kenntnisse und Ergänzung derselben zum selbständigen Wiederinstandsetzen von Werkzeugen. Vermitteln der grundlegenden Kenntnisse zum Herstellen von Rohrleitungen mit lösbaren Bestandteilen und Verbindungen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengefaßt werden. Die damit verbundenen Wechsel von Lehrkräften und Werkstätten sollen zur Erlangung einer gewissen Flexibilität der Schüler im Hinblick auf den späteren Eintritt in das gewerbliche Lehrverhältnis genützt werden. Auch unter neuen, ungewohnten Verhältnissen soll die Anwendung erlernter Kenntnisse für neue Aufgaben keine Schwierigkeiten bereiten. Selbständiges Arbeiten der Schüler ist anzustreben.
Ergänzungskurs: Praktischer Unterricht
Zimmerer
Bildungs- und Lehraufgaben
Erkennen, Verstehen und Herstellen der Konstruktionselemente aus dem Holzbauteil der traditionellen landwirtschaftlichen Gebäude. Anwendung der lehrstoffmäßig bereits vorhandenen Kenntnisse als zusammenfassende Vorbereitung für den Eintritt in das zweite Lehrjahr der gewerblichen Ausbildung.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die ergänzende Ausbildung als Freigegenstand ist im Gruppenunterricht vorzunehmen. Dazu können je nach Interessentenzahl auch Schüler aus mehreren Schulstandorten zusammengezogen werden. Selbständiges Vorbereiten und Arbeiten der Schüler an den Übungs- und Werkstücken ist im Hinblick auf den bevorstehenden Eintritt in eine gewerbliche Lehre besonders zu fördern.
Ergänzungskurs: Praktischer Unterricht
Landmaschinenmechaniker
Bildungs- und Lehraufgaben
Weitgehend selbständiges Anwenden der lehrstoffmäßig vorhandenen Grundkenntnisse zur Prüfung, Reparatur und zum Einstellen von gängigen Landmaschinen. Übung im Gebrauch der Ersatzteillisten. Verstehen der Maschinenfunktionen im Detail. Vermeiden künftiger Schäden, Erkennen von Schadensursachen, Verhindern weiterer Schadensfolgen. Verstehen einer sachgemäßen Maschinenwartung und Reparaturausführung.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Schülergruppen durchzuführen. Je nach Interessentenzahl können auch Schüler von mehreren Schulstandorten zusammengezogen werden. Selbständiges Vorbereiten der erforderlichen Arbeiten an Landmaschinen einschließlich der benötigten Hilfsmittel ist besonders zu fördern. Die verantwortungsbewußte Prüfung von Landmaschinen auf deren Betriebssicherheit ist mit Hinblick auf künftiges eigenständiges Arbeiten im gewerblichen Lehrverhältnis zu üben.