Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Salzburger Gleichbehandlungsgesetz

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr 31 aus 2006, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr 66 aus 2011,

Inkrafttretensdatum

01.05.2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015

Langtitel

Gesetz vom 1. Februar 2006 über die Gleichbehandlung im Bereich des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (Salzburger Gleichbehandlungsgesetz - S.GBG)

StF: LGBl Nr 31/2006</A> (Blg LT 13. GP: RV 250, AB 300, jeweils 3. Sess)

Änderung

LGBl Nr 40/2009 (Blg LT 13. GP: RV 214, AB 252, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 44/2009 (Blg LT 13. GP: RV 220, AB 256, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 53/2011 (Blg LT 14. GP: RV 285, AB 393, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 66/2011 (Blg LT 14. GP: RV 379, AB 491, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 41/2013 (Blg LT 14. GP: RV 374, AB 403, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zielsetzung

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

2. Teil
Dienstrechtliche Gleichbehandlung

1. Abschnitt
Gleichbehandlungsgebot

§  4 Verbot der Diskriminierung

§  5 Auswahlkriterien

§  6 Ausnahmen

§  7 Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§  8 Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§  9 Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 10 Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 11 Vertretung von Frauen in Kommissionen

2. Abschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 12 Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 13 Festsetzung des Entgelts

§ 14 Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 15 Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 16 Beruflicher Aufstieg

§ 17 Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18 Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

§ 19 Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 19a Mehrfachdiskriminierung

§ 20 Geltendmachung von Ansprüchen

3. Teil
Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen

§ 21 Frauenförderungsgebot

§ 22 Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst

§ 23 Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der

     Landeshauptstadt Salzburg

§ 24 Aufnahme in ein Dienstverhältnis

§ 25 Beruflicher Aufstieg

§ 26 Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung

4. Teil
Bedienstete mit Behinderungen

§ 27 Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen

5. Teil
Gleichbehandlung in anderen Bereichen

§ 28 Verbot der Diskriminierung

§ 29 Schadenersatz

6. Teil
Mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung
befasste Institutionen

1. Abschnitt
Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 30 Einteilung

§ 31 Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

§ 32 Verschwiegenheitspflicht

§ 33 Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

2. Unterabschnitt
Gleichbehandlungskommissionen

§ 34 Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 35 Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen

§ 36 Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen

§ 37 Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen

§ 38 Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen

3. Unterabschnitt

Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter

§ 39 Ausübung der Funktion der oder des

     Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 40 Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

4. Unterabschnitt
Kontaktfrauen

§ 41 Bestellung der Kontaktfrauen

§ 42 Aufgaben der Kontaktfrauen

2. Abschnitt
Bestimmungen über Personen und Institutionen für die
Landeshauptstadt Salzburg

§ 43 Anwendbares Recht

§ 44 Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 45 Abweichende Bestimmungen zu der oder dem

     Gleichbehandlungsbeauftragten

3. Abschnitt
Bestimmungen über Personen und Institutionen
für die Gemeinden mit Ausnahme der
Landeshauptstadt Salzburg und für die Gemeindeverbände

§ 46 Anwendbares Recht

§ 47 Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 48 Abweichende Bestimmungen für die oder den

     Gleichbehandlungsbeauftragten

7. Teil
Schlussbestimmungen

§ 49 Eigener Wirkungsbereich

§ 50 Sozialer Dialog

§ 51 Umsetzungshinweis

§ 52 Übergangsbestimmungen

§ 53 In- und Außerkrafttreten

§ 54 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen