Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Salzburger Gemeinde-Datenschutzverordnung

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 1990, aufgehoben durch Landesgesetzblatt Nr 118 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9,

Inkrafttretensdatum

29.09.1990

Außerkrafttretensdatum

21.11.2000

Text

2. Abschnitt

Datenverkehr

Ermittlung

Paragraph 9,

Bei der Ermittlung von Daten Betroffener, bei der diese gesetzlich nicht zur Mitwirkung verpflichtet sind, hat die Gemeinde diese Betroffenen darauf aufmerksam zu machen, daß ihre Angaben dem automationsunterstützten Datenverkehr zugeführt werden.