(3)Absatz 3,Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur dann behandelt werden, wenn der Prüfungsausschuss seine Zustimmung gibt. Solche Anträge (Dringlichkeitsanträge) kann jedes Mitglied des Prüfungsausschusses stellen, doch müssen sie schriftlich und mit einer Begründung versehen, vor Beginn der Sitzung eingebracht werden. Die bzw. der Vorsitzende hat den Inhalt solcher Anträge dem Prüfungsausschuss vor Eintritt in die Tagesordnung zur Kenntnis zu bringen und über die Aufnahme in die Tagesordnung abstimmen zu lassen. Über Dringlichkeitsanträge ist, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt, entweder unter dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ oder am Schluss der Tagesordnung zu beraten und abzustimmen.