2. Vereinbarung zw. dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österr. Donau
LGBl.Nr. 71/2013
Artikel 7,
05.10.2013
Diese Vereinbarung kann nur im Einvernehmen aller Vereinbarungsparteien aufgelöst werden.