Kurztitel

2. Vereinbarung zw. dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österr. Donau

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 71/2013

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5,

Inkrafttretensdatum

05.10.2013

Text

Artikel 5

Förderungen im Sinne dieser Vereinbarung werden ausschließlich zur Durchführung von in der Anlage 1 angeführten Projekten gewährt. Die Gewährung von Förderungen für den laufenden Betrieb sowie zur Durchführung von Instandhaltungen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.