Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Oö. Einreihungsverordnung 2005

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

01.10.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Text

Anlage zu Paragraph 2, der Oö. Einreihungsverordnung 2005

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25

  1. Ziffer eins
    Reinigungskraft
Aufgaben
Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten

  1. Ziffer 2
    Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin
Aufgaben
Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z.B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

  1. Ziffer 3
    Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin
Aufgaben
Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z.B. Herstellung von Kopien)
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDV

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

  1. Ziffer eins
    Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich
Aufgaben
Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

  1. Ziffer 2
    Telefonist und Telefonistin
Aufgaben
Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften
Verwendungsvoraussetzungen
Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

  1. Ziffer eins
    Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin
Aufgaben
Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt
Verwendungsvoraussetzungen
Grundsätzliches handwerkliches Geschick

  1. Ziffer 2
    Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin
Aufgaben
Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z.B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten
Verwendungsvoraussetzungen
Grundsätzliches handwerkliches Geschick

  1. Ziffer 3
    Portier und Portierin
Aufgaben
Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle
Verwendungsvoraussetzungen
Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

  1. Ziffer eins
    Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstes
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

  1. Ziffer 2
    Hausarbeiter und Hausarbeiterin
Aufgaben
Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung
Verwendungsvoraussetzungen
Grundsätzliches handwerkliches Geschick

  1. Ziffer 3
    Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete
Aufgaben
Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfache Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

  1. Ziffer eins
    Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)
Aufgaben
Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer
Sicherheitsaufgaben
Verwendungsvoraussetzungen
Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse
der EDV

  1. Ziffer 2
    Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;
Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher
Telefonauskünfte
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau
oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 3
    Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)
Aufgaben
Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz
Verwendungsvoraussetzungen
Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis

  1. Ziffer 4
    Schulwart und Schulwartin
Aufgaben
Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben;
Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen;
Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen
Verwendungsvoraussetzungen
Grundlegendes handwerkliches Geschick

  1. Ziffer 5
    Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz
bzw. der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

  1. Ziffer 6
    Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen
Aufgaben
Aufgaben
Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von
Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben
gemäß Kanzleiordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Erhöhte Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

  1. Ziffer eins
    Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion
Aufgaben
Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von
Ausfertigungen
Verwendungsvoraussetzungen
Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; erhöhte Kenntnisse der EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 2
    Kassier und Kassierin
Aufgaben
Abwicklung des Zahlungsverkehrs
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

  1. Ziffer 3
    Erster Schulwart und erste Schulwartin
Aufgaben
Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben;
Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen;
Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal
Verwendungsvoraussetzungen
Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben

  1. Ziffer 4
    Pflegehelfer und Pflegehelferin
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem GuKG und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem GuKG

  1. Ziffer 5
    Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

  1. Ziffer 6
    Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen
Bearbeitungsaufgaben
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;
Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

  1. Ziffer eins
    Facharbeiter und Facharbeiterin
Aufgaben
Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. römisch fünf.m. Paragraph 7, BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.

  1. Ziffer 2
    Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;
Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;
Kundenbetreuung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau
oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 3
    Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännische Assistentin
Aufgaben
Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild
Verwendungsvoraussetzungen
Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

  1. Ziffer eins
    Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin
Aufgaben
Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

  1. Ziffer 2
    Buchhalter und Buchhalterin
Aufgaben
Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss
Verwendungsvoraussetzungen
Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

  1. Ziffer 3
    Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

  1. Ziffer 4
    Polier und Polierin
Aufgaben
Selbständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hilfarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören
Verwendungsvoraussetzungen
Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung.

  1. Ziffer 5
    Schulsekretär und Schulsekretärin
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;
Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson
Verwendungsvoraussetzungen
Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 6
    Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienste der LD 8 bis 6
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;
Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;
zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;
Zeiterfassung; Kundenbetreuung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau
oder eines verwandten Lehrberufs

7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen

Aufgaben

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen

(VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1

Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1

Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und

Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der

Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der Hygiene

  1. Ziffer 8
    Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin
Aufgaben
Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
  1. Litera a
    das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide (Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen);
  2. Litera b
    die Bearbeitung von Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
  4. Litera d
    die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. römisch II. Teil lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

  1. Ziffer 9
    Maturant und Maturantin in Ausbildung
Aufgaben
Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbilden den höheren Schule

  1. Ziffer 10
    Kochgruppenleiter und Kochgruppenleiterin
Aufgaben
Leitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt
Verwendungsvoraussetzungen
Lehrabschluss als Koch/Köchin; Fachkenntnisse z.B. im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

  1. Ziffer eins
    Medizintechniker und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit Notfalldienst
Aufgaben
Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen;
Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma;
Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft;
Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis;
fachübergreifendes technisches Verständnis

  1. Ziffer 2
    Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin
Aufgaben
Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle;
Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse;
Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin;
einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

  1. Ziffer 3
    Werkstattleiter und Werkstattleiterin
Aufgaben
Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen
Verwendungsvoraussetzungen
Qualifikation als Facharbeiter/Facharbeiterin gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Unfallverhütung

  1. Ziffer 4
    Bauaufsichtsorgan
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen;
Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen.
Verwendungsvoraussetzungen
Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19;
mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 5
    Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

  1. Ziffer 6
    Erzieher und Erzieherin
Aufgaben
Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag
Verwendungsvoraussetzungen
Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung gemäß dem römisch II. Teil lit. C Ziffer 26, Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern/Werkstättenerzieherinnen zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19

  1. Ziffer 7
    Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin
Aufgaben
Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
  1. Litera a
    das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;
  2. Litera b
    die Bearbeitung von Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
  4. Litera d
    die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. römisch II. Teil lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten.
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

  1. Ziffer 8
    Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im Bürgerservice
Aufgaben
Tätigkeiten, die bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften anfallen, wie z.B. Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, Service- und Auskunftsleistungen, Beschwerdemanagement
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

  1. Ziffer 9
    Sekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;
Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;
zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung;
Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; gegebenenfalls Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 10
    Küchenleiter und Küchenleiterin in Berufsschulen
Aufgaben
Leitung von Küchen in Berufsschulen; Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

  1. Ziffer 11
    Objektbetreuer und Objektbetreuerin
Aufgaben
Durchführen von Zustands- und Erhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst
Verwendungsvoraussetzungen
Grundlegendes handwerkliches Geschick; Kenntnisse über die zu betreuende Haustechnik sowie Geschichte und Daten der zu betreuenden Objekte; hohes Sorgfaltsbewusstsein

  1. Ziffer 12
    Agrartechniker und Agrartechnikerin
Aufgaben
Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate
Verwendungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

  1. Ziffer 13
    Tunnelwart und Tunnelwartin
Aufgaben
Überwachung der Straßentunnel im übertragenen Aufgabenbereich; Wartung, Instandhaltung und Reparatur der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen
Verwendungsvoraussetzungen
Lehrabschluss als
Elektrobetriebstechniker/Elektrobetriebstechnikerin oder Elektroinstallationstechniker/Elektroinstallationstechnikerin oder vergleichbare Ausbildung; zusätzlich Kenntnisse hinsichtlich der Betriebs- und Verkehrssicherheit von Straßentunnels

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

  1. Ziffer eins
    Küchenleiter und Küchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren
Aufgaben
Leitung von Küchen von Pflege- und Betreuungszentren; Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie in der Hygiene

  1. Ziffer 2
    Kanzleileiter und Kanzleileiterin
Aufgaben
Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Amtswarten/Amtswartinnen; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; nicht standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von
Ausfertigungen
Verwendungsvoraussetzungen
Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis

  1. Ziffer 3
    Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2
Aufgaben
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine);
selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten;
Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften;
zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;
Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

  1. Ziffer 4
    Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin
Aufgaben
Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

  1. Ziffer 5
    Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester
Aufgaben
Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

  1. Ziffer 6
    Hebamme auf Stationen
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

  1. Ziffer 7
    Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion
Aufgaben
Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört
insbesondere
  1. Litera a
    das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen;
  2. Litera b
    die Bearbeitung von Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
  4. Litera d
    die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. römisch II. Teil lit. C Ziffer , Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

  1. Ziffer 8
    Erster Buch- und Kassenführer und erste Buch- und Kassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)
Aufgaben
Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung
und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle;
Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle;
Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse;
Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin;
einschlägiger Lehrabschluss sowie einschlägige Berufspraxis; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

  1. Ziffer eins
    Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

  1. Ziffer 2
    Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei
Aufgaben
Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

  1. Ziffer 3
    Hygienefachkraft
Aufgaben
Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach
dem GuKG

  1. Ziffer 4
    Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung
sowie der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin

  1. Ziffer 5
    Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie)
Aufgaben
Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und
entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach
dem GuKG

  1. Ziffer 6
    Kreißzimmerhebamme
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegen den Ausmaß im Kreißzimmer
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

  1. Ziffer 7
    Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Ambulanzen mit
Vorgesetztenfunktion
Aufgaben
Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei bedienstete Pflegekräfte; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 8
    Universitätsabsolvent und Universitätsabsolventin in Ausbildung
Aufgaben
Ausführung der für die Ausbildung zum/zur juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten
Verwendungsvoraussetzungen
Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

  1. Ziffer eins
    Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes mit besonderen Aufgaben
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

  1. Ziffer 2
    Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin
Aufgaben
Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb;
leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung);
Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß römisch II. Teil lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 3
    Brückenmeister und Brückenmeisterin
Aufgaben
Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten
Zentraldienststellen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

  1. Ziffer 4
    Forstaufsichtsorgan
Aufgaben
Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst;
Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung;
Erstellung von einfachen Gutachten
Verwendungsvoraussetzungen
Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz

5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen

Aufgaben

Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit

jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten

Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1

Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT);

Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

  1. Ziffer 6
    Lebensmittelaufsichtsorgan
Aufgaben
Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze
Verwendungsvoraussetzungen
Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz

  1. Ziffer 7
    Referent und Referentin
Aufgaben
Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere
  1. Litera a
    die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;
  2. Litera b
    die Bearbeitung wenig standardisierter Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare, wenig standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
  4. Litera d
    mit Litera a, vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß Paragraph 30, Oö. LBG bzw. römisch II. Teil lit. B Ziffer 10, bzw. 18 Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit
detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich

  1. Ziffer 8
    Strommeister und Strommeisterin
Aufgaben
Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten
Zentraldienststellen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

  1. Ziffer 9
    Bauleiter und Bauleiterin
Aufgaben
Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen
Auswirkungen
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)

  1. Ziffer 10
    Sicherheitstechniker und Sicherheitstechnikerin
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem ASchG
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem ASchG

  1. Ziffer 11
    Erzieher und Erzieherin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)
Aufgaben
Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher/Erzieherinnen
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung nach dem römisch II. Teil lit. B Ziffer 16, Oö. LVBV

  1. Ziffer 12
    Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem GuKG
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

  1. Ziffer 13
    Stationspfleger und Stationsschwester (Leitendes Pflegepersonal von Stationen und eigenständigen Ambulanzen)
Aufgaben
Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station oder Ambulanz liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte unterstellt sind; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 220 Wochenstunden beträgt.
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 14
    Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin
Aufgaben
Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG

  1. Ziffer 15
    Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie) mit Vorgesetztenfunktion
Aufgaben
Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei bedienstete Pflegekräfte; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

  1. Ziffer eins
    Autobahnmeister und Autobahnmeisterin
Aufgaben
Leitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten
Zentraldienststellen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 2
    Lehrer und Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz
Verwendungsvoraussetzungen
Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz

  1. Ziffer 3
    Leitender Bediensteter und Leitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 4
    Straßenmeister und Straßenmeisterin
Aufgaben
Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten
Zentraldienststellen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule sowie Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 5
    Psychotherapeut und Psychotherapeutin
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

  1. Ziffer 6
    Referent und Referentin mit besonderer Funktion
Aufgaben
Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere
  1. Litera a
    die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;
  2. Litera b
    die Bearbeitung von Förderansuchen oder
  3. Litera c
    mit Litera a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
  4. Litera d
    mit Litera a, vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß Paragraph 30, Oö. LBG bzw. römisch II. Teil lit. B Ziffer 10, bzw. 18 Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 7
    Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie)
Aufgaben
Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 220 Wochenstunden beträgt
Verwendungsvoraussetzungen
Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 8
    Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur
Fachärztin
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und
der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

  1. Ziffer eins
    Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

  1. Ziffer 2
    Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. JWG
Verwendungsvoraussetzungen
Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz

  1. Ziffer 3
    Sachverständiger und Sachverständige
Aufgaben
Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet
Verwendungsvoraussetzungen
Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis

  1. Ziffer 4
    Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin im Bereich der Landesbaudirektion
Aufgaben
Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig

Verwendungsvoraussetzungen

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis

  1. Ziffer 5
    Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung
Aufgaben
Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach
der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 6
    Bereichsleiter und Bereichsleiterin Pflegedienst
Aufgaben
Leitung einzelner Pflegebereiche in Krankenanstalten; Tätigkeiten
nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege; Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG

  1. Ziffer 7
    Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik
Aufgaben
Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 8
    Leitender Referent und leitende Referentin
Aufgaben
Referent/Referentin (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen; Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; längere Berufspraxis

  1. Ziffer 9
    Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin
Aufgaben
Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

  1. Ziffer eins
    Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

  1. Ziffer 2
    Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung
Aufgaben
Referent/Referentin (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands. Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß Paragraph 30, Oö. LBG bzw. römisch II. Teil lit. B Ziffer 10, Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst

  1. Ziffer 3
    Amtsarzt und Amtsärztin
Aufgaben
Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

  1. Ziffer 4
    Amtstierarzt und Amtstierärztin
Aufgaben
Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel
Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

  1. Ziffer 5
    Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen
Aufgaben
Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung;
Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt;
Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

  1. Ziffer 6
    Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)
Aufgaben
Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen

  1. Ziffer 7
    Juristischer, betriebswirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder technischer Referent und juristische, betriebswirtschaftliche, wissenschaftliche oder technische Referentin
Aufgaben
Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die
  1. Litera a
    ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder
  2. Litera b
    ein der Verwendung entsprechendes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich ist.
Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter/Vorgesetzte möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen Paragraph 29, Oö. LBG bzw. dem römisch II. Teil lit. A Ziffer eins,, 2, 8 und 9 Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden
Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige
Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 8
    Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt)
Aufgaben
Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 9
    Klinischer Psychologe und klinische Psychologin
Aufgaben
Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

  1. Ziffer 10
    Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige
Aufgaben
Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis

  1. Ziffer 11
    Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin
Aufgaben
Leitung eines Straßenbezirks in der Abteilung Straßenerhaltung
Verwendungsvoraussetzungen
Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; vertiefte Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

  1. Ziffer eins
    Facharzt und Fachärztin
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechen den ärztlichen Sonderfach
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin

  1. Ziffer 2
    Leitender Referent und leitende Referentin
Aufgaben
Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung
Verwendungsvoraussetzungen
Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

  1. Ziffer eins
    Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)
Aufgaben
Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn noch nicht jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und               eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

  1. Ziffer 2
    Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit

  1. Ziffer 3
    Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin
Aufgaben
Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

  1. Ziffer eins
    Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)
Aufgaben
Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an
Selbständigkeit
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

  1. Ziffer 2
    Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin)
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen
Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin;
Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung;
mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

  1. Ziffer 3
    Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck, des KH Gmundnerberg, des KH Buchberg und der Psychiatrischen Klinik Wels
Verwendungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

  1. Ziffer eins
    Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin)
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin;

Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung;

mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

  1. Ziffer 2
    Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt)
Aufgaben
Tätigkeiten nach dem GuKG in der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, dem KH Steyr und dem KH Vöcklabruck
Verwendungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

  1. Ziffer 3
    Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)
Aufgaben
Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck und der Psychiatrischen Klinik Wels
Verwendungsvoraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolven tin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung
  1. Litera a
    der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;
  2. Litera b
    einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder
  3. Litera c
    eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums
sowie mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

  1. Ziffer eins
    Leiter und Leiterin einer kleinen Abteilung
Aufgaben
Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die sowohl von der Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen als auch der finanziellen Dimension als kleine Abteilung anzusehen ist. Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen;
strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied;
Verantwortlichkeit gegenüber dem/der Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

  1. Ziffer 2
    Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt)
Aufgaben
Leitung der Verwaltung der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr und des KH Vöcklabruck

Verwendungsvoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

  1. Litera a
    der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;
  2. Litera b
    einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder
  3. Litera c
    eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums
sowie mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung. Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem/der Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

  1. Ziffer eins
    Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau
Aufgaben
Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortung gegenüber dem/der Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin des Amtes der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international)
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick

  1. Ziffer 2
    Leiter und Leiterin einer großen Abteilung
Aufgaben
Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist. Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder leichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem/der Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.
Verwendungsvoraussetzungen
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

Leiter und Leiterin einer großen Abteilung (bzw. Abteilungsgruppe) mit besonderer Bedeutung

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist. Zusätzliche Belastung durch die besondere Bedeutung der Abteilung. Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem/der Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

Leiter und Leiterin einer großen Abteilung (bzw. Abteilungsgruppe) mit besonderer strategischer Bedeutung

Aufgaben

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung, die auf Grund der Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. finanziellen Dimension als große Abteilung anzusehen ist. Zusätzliche Belastung durch die besondere strategische Bedeutung der Abteilung für den Amtsbetrieb. Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder leichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem/der Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Motivationsfähigkeit und Kooperationsgeschick.

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1

Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin

Aufgaben

Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber.

Verwendungsvoraussetzungen

Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Beamten/eine Beamtin auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.