Absatz einsBis zur Erlangung einer Akkreditierung als Privatuniversität im Sinn des UniAkkG hat das Bruckner-Konservatorium eine Privatschule im Sinn des Privatschulgesetzes zur Erfüllung der im Paragraph 2, festgelegten Aufgaben zu führen.
Oberösterreich
Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums
zum Betrieb einer Privatuniversität
Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2003,
Paragraph 20,
06.02.2003
6. ABSCHNITT
SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Paragraph 20,
Implementierung der neuen Organisation