Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Oö. Bauordnung 1994

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 66/1994

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7,

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Abkürzung

Oö. BauO 1994

Index

93 Bauwesen

Text

Paragraph 7,
Erlöschen der Bauplatzbewilligung

  1. Absatz einsDie Bauplatzbewilligung erlischt, wenn ein Flächenwidmungsplan oder ein Bebauungsplan erlassen oder geändert wird und die Bauplatzbewilligung mit dem neuen oder geänderten Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan nicht übereinstimmt.
  2. Absatz 2Wurde vor Erlassung oder Änderung des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes eine auf die Bauplatzbewilligung abgestellte Baubewilligung rechtskräftig erteilt, bleibt abweichend vom Absatz eins, die Bauplatzbewilligung so lange wirksam, wie die Baubewilligung wirksam ist.
  3. Absatz 3Bleibt eine Bauplatzbewilligung gemäß Absatz 2, wirksam und wird in der Folge neuerlich eine Baubewilligung für einen Neu-, Zu- oder Umbau eines Gebäudes beantragt, ist eine neue Bauplatzbewilligung erforderlich, wenn die noch wirksame Bauplatzbewilligung mit dem geltenden Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan nicht übereinstimmt.

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2023

Gesetzesnummer

10000411

Dokumentnummer

LOO12005481

alte Dokumentnummer

N6199410132U