Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

Statut für die Stadt Steyr 1992

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 9/1992

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

01.02.1992

Abkürzung

StS 1992

Index

05 Organisation der Gemeindeverwaltung

Text

römisch eins. HAUPTSTÜCK
Allgemeines

Paragraph eins,
Rechtliche Stellung der Stadt

  1. Absatz einsDie Stadt Steyr ist eine Stadt mit eigenem Statut.
  2. Absatz 2Die Stadt ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.
  3. Absatz 3Die Stadt ist selbständiger Wirtschaftskörper. Sie hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2023

Gesetzesnummer

10000342

Dokumentnummer

LOO12004579

alte Dokumentnummer

N6199210359W