Absatz einsDer Verwaltungsrat der LKUF besteht aus
- Litera azwei von der Landesregierung zu entsendenden rechtskundigen Bediensteten des Aktivstandes des Amtes der Landesregierung,
- Litera bso vielen vom Zentralausschuß der Personalvertretung der Lehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen zu entsendenden, jedenfalls im Zeitpunkt der Entsendung im aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Lehrern, als der Zentralausschuß selbst Mitglieder hat,
- Litera ceinem vom Zentralausschuß der Personalvertretung der Lehrer für Berufsschulen zu entsendenden, jedenfalls im Zeitpunkt der Entsendung im aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Lehrer und
- Litera ddem Direktor (Paragraph 36,).
Anmerkung, Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 1986,)