Absatz einsDieses Gesetz regelt das Halten und die Zucht von Bienen einschließlich der Wanderung mit Bienen (Bienenwirtschaft) in Oberösterreich sowie die damit im Zusammenhang stehenden nachbarrechtlichen Verhältnisse.
Oberösterreich
Oö. Bienenzuchtgesetz
Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 1983,
Paragraph eins,
01.09.1983
1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
Paragraph eins,
Zweck und Anwendungsbereich