Absatz eins,Zentralheizungsanlagen sind so zu planen, zu berechnen und zu errichten, dass
- StrichaufzählungBrennstoffe sparsam verbraucht und unnötige Schadstoffemissionen vermieden werden,
- Strichaufzählungeine ausreichende Regelungsmöglichkeit gewährleistet ist,
- StrichaufzählungBetriebsbereitschaftsverluste vermieden werden und
- StrichaufzählungWärmeverteilungssysteme gegen Wärmeverluste ausreichend geschützt sind.