Absatz eins,Die Aufstellung eines Wanderbienenstandes ist dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin mindestens fünf Tage vor der Zuwanderung zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen. Sie hat insbesondere folgende Daten zu enthalten:
- Ziffer einsName und Anschrift des Wanderimkers oder der Wanderimkerin
- Ziffer 2Genauer Aufstellungsort
- Ziffer 3Voraussichtliche Aufstellungsdauer
- Ziffer 4Name und Anschrift des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin bzw. des oder der sonstigen Nutzungsberechtigten des Aufstellungsortes
- Ziffer 5Erklärung des Wanderimkers oder der Wanderimkerin, dass die Zustimmung der unter 4. genannten Person für die Aufstellung des Wanderbienenstandes vorliegt.