Absatz eins,Über jede Sitzung des Gemeinderates ist eine Verhandlungsschrift (Sitzungsprotokoll) zu führen. Das Sitzungsprotokoll hat jedenfalls zu enthalten:
- Ziffer einsOrt, Tag und Stunde des Beginnes und der Beendigung der Sitzung;
- Ziffer 2den Namen des Vorsitzenden, der anwesenden und abwesenden, entschuldigten und unentschuldigten Mitglieder des Gemeinderates sowie der (des) Schriftführer(s);
- Ziffer 3die Feststellung der Beschlußfähigkeit;
- Ziffer 3 adie Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung;
- Ziffer 4die Beratungsgegenstände der Tagesordnung in der Reihenfolge, in welcher sie zur Verhandlung gelangen;
- Ziffer 5alle in der Sitzung gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis. Die Gegenstimmen und die Stimmenthaltungen sind – außer bei geheimen Abstimmungen – namentlich anzuführen. Bei einheitlichem Stimmverhalten der anwesenden Mitglieder einer Wahlpartei genügt die Bezeichnung der Wahlpartei.