Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2024,

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

01.01.2025

Außerkrafttretensdatum

03.02.2025

Abkürzung

NÖ GBedG 2025

Index

24 Dienstrecht der Gemeindebediensteten

Text

Anlage 1

Die Verwendungszweige Hilfsdienst, Assistenzdienst, Technischer Dienst, Verwaltungsdienst, Gemeindewachdienst, Sozial- und medizinischer Dienst, Elementar- und sozialpädagogischer Dienst und Musik- und kunstpädagogischer Dienst umfassen nachstehende Tätigkeitsprofile samt zwingenden Vorbildungen und Dienstprüfungen bzw. Dienstausbildungsmodulen:

  1. Ziffer eins
    Hilfsdienst
    Tätigkeitsprofil 1.1.

Verwendungszweig Hilfsdienst

Verwendungsgruppe:

A1

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Durchführen von Hilfstätigkeiten im jeweiligen Aufgabenbereich, für die eine Einschulung von wenigen Tagen oder Wochen ausreicht;
  • Strichaufzählung
    Durchführen von einfachen anlernbaren Arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Mitwirken bei allen Maßnahmen der Erhaltung und Instandsetzung von Straßenkörpern, Kunstbauten und Nebenanlagen im Rahmen zugewiesener Arbeitspartien auf angelerntem Niveau;
  • Strichaufzählung
    Bedienung und Wartung der im Einsatz befindlichen Kleingeräte;
  • Strichaufzählung
    Pflege von Grünflächen und Gartenanlagen

Typische Stellenbezeichnungen:

Reinigungskraft, Grünanlagenpflegerin/Grünanlagenpfleger, Straßenerhaltungskraft,

Portierin/Portier,

Amtswartin/Amtswart

zwingende Vorbildung:

-

Dienstprüfung:

-

  1. Ziffer 2
    Assistenzdienst
    Tätigkeitsprofil 2.1.

Verwendungszweig Assistenzdienst

Verwendungsgruppe:

A2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Durchführen der zugeteilten Fahraufträge als Lenkerin bzw. Lenker eines Kraftwagens sowie Pflege und einfache Wartung;
  • Strichaufzählung
    Durchführen von anlernbaren Arbeiten, ev. auch mit kurzen Zusatzausbildungen wie z. B. Brandschutzbeauftragte, Aufzugswartin bzw. Aufzugswart, etc; für den jeweiligen Aufgabenbereich ist eine Einschulung über mehrere Wochen oder Monate hinweg erforderlich;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellen bzw. Bereitstellen der erforderlichen Materialien durch Lagerhaltung und Administration des Lagers sowie ordnungsgemäße Instandhaltung bzw. Wartung von Gebäuden und Anlagen;
  • Strichaufzählung
    Durchführen aller erforderlichen Maßnahmen zur Betreuung und Unterstützung von Personen bei Bedürfnissen des täglichen Lebens außerhalb des Pflege- und Therapiebereiches allenfalls in Zusammenarbeit mit dem medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Personal;
  • Strichaufzählung
    Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung von Räumen, Anlagen und Gebäudeteilen, Durchführung kleinerer Reparaturen;
  • Strichaufzählung
    Schneeräum- und Streudienste;
  • Strichaufzählung
    Bedienung und Wartung der Heizanlagen

Typische Stellenbezeichnungen:

Angelernte Arbeiterin/Angelernter Arbeiter

Kraftwagenlenkerin/Kraftwagenlenker

Telefonistin/Telefonist

Heimhelferin/Heimhelfer

Bestattungsarbeiterin/Bestattungsarbeiter

Hausbesorgerin/Hausbesorger

Schulwartin/Schulwart mit überwiegender Reinigungstätigkeit

zwingende Vorbildung:

-

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 2.2.

Verwendungszweig Assistenzdienst

Verwendungsgruppe:

A2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Betreuung pflegebedürftiger Menschen;
  • Strichaufzählung
    Hilfe bei der täglichen Körperpflege (Waschen, An- und Ausziehen), Anrichten von Mahlzeiten und Unterstützung beim Essen;
  • Strichaufzählung
    Mobilisierung der Patientinnen und Patienten;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung beim Aufstehen;
  • Strichaufzählung
    Umbetten der Patientinnen und Patienten;
  • Strichaufzählung
    Überziehen der Betten;
  • Strichaufzählung
    Durchführung der von den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeordneten Maßnahmen in den Wohnungen der Patientinnen und Patienten;
  • Strichaufzählung
    Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen und Weitergabe von Informationen an die Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder an die Ärztinnen und Ärzten über eventuelle Veränderungen im Zustand der Patientinnen und Patienten;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung der Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten, der Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und der Ärztinnen und Ärzte bei bestimmten Aufgaben im Bereich Diagnostik und Therapie;
  • Strichaufzählung
    Ergreifen entsprechender Sofortmaßnahmen in Notfällen

Typische Stellen:

Pflegeassistentin/Pflegeassistent

zwingende Vorbildung:

Ausbildung nach der PA-PFA-AV

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 2.3.

Verwendungszweig Assistenzdienst

Verwendungsgruppe:

A2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmen typischer Kanzleitätigkeiten wie Übernahme, Erfassen und Weiterleiten von ein- und ausgehenden Geschäftsstücken, Erstellen einfacher Erledigungen, Führen der Fristablage und Ausscheiden/Vernichten der Akten;
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Zustelldiensten im Bedarfsfall;
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Schreibarbeiten nach Diktat oder Vorlagen;
  • Strichaufzählung
    Führen von Sammlungen nach definierten Vorgaben, Vervielfältigung bzw. Veranlassen von Druckaufträgen;
  • Strichaufzählung
    Annehmen und Weiterleiten von Anrufen zur jeweilig zuständigen Stelle;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeit in der Servicestelle/Einlaufstelle/Telefonzentrale

Typische Stellenbezeichnungen:

Kanzleikraft

Verwaltungshilfskraft

Verwendungsgruppe:

A2

zwingende Vorbildung:

-

Dienstprüfung:

-

  1. Ziffer 3
    Technischer Dienst
    Tätigkeitsprofil 3.1.

Verwendungszweig Technischer Dienst

Verwendung:

Fachdienst

Verwendungsgruppe:

T1

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Durchführen von fachlich qualifizierten (Instandhaltungs-) Arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Durchführen aller notwendigen Arbeitsvor- und -nachbereitungen an einzusetzenden Maschinen, Geräten und Werkzeugen;
  • Strichaufzählung
    Kontroll- und Wartungsarbeiten entsprechend den vorgegebenen Richtlinien;
  • Strichaufzählung
    erforderlichenfalls Leisten von Wochenend-, Nacht- oder Bereitschaftsdienst zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebes;
  • Strichaufzählung
    Mitwirken und Betreuen bei der Lösung von Problemen und Beseitigen von Störungen mit dem Ziel des optimalen Einsatzes der verwendeten Hardware und Software; Sicherstellen von Datenschutz und Datensicherheit;
  • Strichaufzählung
    Sachbearbeitung im technischen Bereich auf dem Niveau einer einschlägigen Fachausbildung mit mehrjähriger Berufspraxis; dabei z. B. Kontrolle, Überwachung und Teilabnahmen der Arbeiten/Fremdleistungen bei Baumaßnahmen hinsichtlich der vorgegebenen/vereinbarten Kosten- und Qualitätskriterien bzw. technische Sachbearbeitung;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellen der praktischen Umsetzung von Baumaßnahmen durch Mitwirken bei Vermessungen, Bauverhandlungen und Projektbesprechungen;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellen ausreichender personeller, technischer und materieller Kapazitäten;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der Umsetzung der Baumaßnahmen durch Überwachung der Einhaltung definierter Vorgaben, Kontrollen und Qualitätssicherung

Typische Stellenbezeichnungen:

Facharbeiterin/Facharbeiter

Klärfacharbeiterin/Klärfacharbeiter

Schulwartin/Schulwart

zwingende Vorbildung:

  • Strichaufzählung
    abgeschlossener einschlägiger Lehrberuf oder
  • Strichaufzählung
    abgeschlossener Lehrberuf und mindestens 2 Jahre facheinschlägige Berufspraxis im Verwendungszweig Nr. 2

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 3.2.

Verwendungszweig Technischer Dienst

Verwendung:

Fachdienst

Verwendungsgruppe:

T1

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Erfüllung standardisierter, administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich sowie teilweise auch von spezialisierten (unter Anleitung) bzw. teilroutinemäßigen (selbständig) Aufgaben innerhalb einer bestimmten Organisationseinheit auf dem Niveau einer abgeschlossenen einschlägigen Fachschule oder mit langjähriger Berufserfahrung innerhalb des jeweiligen Fachbereiches; Durchführen von administrativen, organisatorischen und koordinierenden Aufgaben zur Unterstützung einer Leitungsstelle; dabei insbesondere Terminkoordination, Koordinieren und Weiterleiten von Aufträgen der Leitung an die jeweiligen Fachbereiche;
  • Strichaufzählung
    Mitwirken an der Durchführung bei der Beschaffung und Aufbereitung der technischen Unterlagen sowie bei der Erhebung und Vermessung bestehender Strukturen und bei der planlichen Darstellung

Typische Stellen:

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im bautechnischen Bereich

zwingende Vorbildung:

  • Strichaufzählung
    erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder
  • Strichaufzählung
    abgeschlossener facheinschlägiger Lehrberuf oder
  • Strichaufzählung
    mindestens 5 Jahre facheinschlägige Berufspraxis

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 3.3.

Verwendungszweig Technischer Dienst

Verwendung:

Gehobener Dienst

Verwendungsgruppe:

T2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Sicherstellung von Effizienz und Qualität von durchgeführten Arbeiten, Kontrolle der Bediensteten, Sicherstellung der Funktionalität und Einsatzbereitschaft technischer und maschineller Ressourcen, Dienstnehmerschutz, Führen der Lagerverwaltung, Kanzleiführung, Preiserhebungen und Kostenrechnung, Erstellen und Kontrollieren von Dienstplänen sowie der Rufbereitschaft im Winterdienst; Ausbilden von Lehrlingen;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellen der Einsatzbereitschaft der jeweiligen technischen Anlagen (z. B. auch des Geräte- und Fuhrparks) an der Dienststelle; Planen und Sicherstellen der Umsetzung aller im Bauhof oder in der Werkstatt anfallenden Reparaturen und sonstiger Aufgaben

Typische Stellenbezeichnungen:

Bauhofleiterin/Bauhofleiter, Werkstättenleiterin/Werkstättenleiter

zwingende Vorbildung:

  • Strichaufzählung
    einschlägige Meisterprüfung oder
  • Strichaufzählung
    Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder
  • Strichaufzählung
    einschlägiges Bachelorstudium

Dienstprüfung:

 

Tätigkeitsprofil 3.4.

Verwendungszweig Technischer Dienst

Verwendung:

Gehobener Dienst

Verwendungsgruppe:

T2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Bearbeitung und Erledigung komplexer, nicht routinemäßiger administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich die ein hohes Maß an Selbständigkeit verlangen; auch Beaufsichtigung einiger Bediensteter, die mit Routinearbeiten beschäftigt sind;
  • Strichaufzählung
    Koordinierung der Arbeit der Sachbearbeiter, die mit Routinearbeiten beschäftig sind;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben, wie etwa Beratungsgespräche, mündliche Verhandlungen, wobei das Wissen Maturaniveau und detaillierten Kenntnissen im jeweiligen Bereich entspricht

Typische Stellenbezeichnungen:

technische Sachbearbeiterin/technischer Sachbearbeiter

zwingende Vorbildung:

  • Strichaufzählung
    Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder
  • Strichaufzählung
    einschlägiges Bachelorstudium

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 3.5.

Verwendungszweig Technischer Dienst

Verwendung:

Höherer Dienst

Verwendungsgruppe:

T3

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Bearbeitung und Erledigung komplexer, nicht routinemäßiger administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich, die ein hohes Maß an Selbständigkeit verlangen;
  • Strichaufzählung
    Beaufsichtigung einiger Bediensteter, die mit Routinearbeiten beschäftigt sind;
  • Strichaufzählung
    Koordinierung der Arbeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die mit Routinearbeiten beschäftig sind;
  • Strichaufzählung
    Kontakt mit Externen zur Lösung komplizierter Probleme und Beantwortung nicht-routinemäßiger Anfragen;
  • Strichaufzählung
    auf Verlangen Erstellen von Analysen der ausgeführten Arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Planen und Sicherstellen der Durchführung von Projekten sowie inhaltliche Prüfung von Sachverhalten und Unterlagen;
  • Strichaufzählung
    die Bearbeitung erfordert dabei das Niveau einer universitären Vollausbildung

Typische Stellenbezeichnungen:

technische Sachbearbeiterin/technischer Sachbearbeiter

zwingende Vorbildung:

  • Strichaufzählung
    einschlägiges universitäres Vollstudium oder
  • Strichaufzählung
    einschlägiger Fachhochschul-Masterstudiengang im Sinne des FHG oder
  • Strichaufzählung
    einschlägiger Fachhochschul-Diplomstudiengang im Sinne des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1993, i.d.F. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2020,

Dienstprüfung:

-

  1. Ziffer 4
    Verwaltungsdienst
    Tätigkeitsprofil 4.1.

Verwendungszweig Verwaltungsdienst

Verwendung:

Fachdienst

Verwendungsgruppe:

V1

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Erfüllung standardisierter, administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich sowie teilweise auch von spezialisierten (unter Anleitung) bzw. teilroutinemäßigen (selbständig) Aufgaben innerhalb einer bestimmten Organisationseinheit auf dem Niveau einer abgeschlossenen einschlägigen Fachschule (z. B. Handelsschule) oder mit langjähriger Berufserfahrung innerhalb des jeweiligen Fachbereiches;
  • Strichaufzählung
    Durchführen von administrativen, organisatorischen und koordinierenden Aufgaben zur Unterstützung einer Leitungsstelle; dabei insbesondere Terminkoordination, Koordinieren und Weiterleiten von Aufträgen der Leitung an die jeweiligen Fachbereiche

Typische Stellenbezeichnungen:

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der Verwaltung

zwingende Vorbildung:

  • Strichaufzählung
    erfolgreicher Abschluss einer kaufmännischen Fachschule oder
  • Strichaufzählung
    abgeschlossener Lehrberuf oder
  • Strichaufzählung
    mindestens 5 Jahre facheinschlägige Berufspraxis

Dienstprüfung:

  • Strichaufzählung
    Gemeindedienstprüfung für den Rechnungsfachdienst und den Verwaltungsfachdienst;
  • Strichaufzählung
    im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsdienst zusätzlich:

Fachprüfung für den Standesbeamten- und Staatsbürgerschaftsdienst

Tätigkeitsprofil 4.2.

Verwendungszweig Verwaltungsdienst

Verwendung:

Gehobener Dienst

Verwendungsgruppe:

V2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Bearbeitung und Erledigung komplexer, nicht routinemäßiger administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich, die ein hohes Maß an Selbständigkeit verlangen;
  • Strichaufzählung
    Beaufsichtigung einiger Bediensteter, die mit Routinearbeiten beschäftigt sind;
  • Strichaufzählung
    Koordinierung der Arbeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die mit Routinearbeiten beschäftig sind;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben, wie etwa Beratungsgespräche, mündliche Verhandlungen, wobei das Wissen Maturaniveau und detaillierten Kenntnissen im jeweiligen Bereich entspricht

Typische Stellenbezeichnungen:

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der gehobenen Verwaltung

zwingende Vorbildung:

  • Strichaufzählung
    Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder
  • Strichaufzählung
    einschlägiges Bachelorstudium

Dienstprüfung:

  • Strichaufzählung
    Gemeindedienstprüfung für den Rechnungs-(Buchhaltungs-)dienst und den Gehobenen Verwaltungsdienst;
  • Strichaufzählung
    im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsdienst zusätzlich:

Fachprüfung für den Standesbeamten- und Staatsbürgerschaftsdienst

Tätigkeitsprofil 4.3.

Verwendungszweig Verwaltungsdienst

Verwendung:

Höherer Dienst

Verwendungsgruppe:

V3

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Bearbeitung und Erledigung komplexer, nicht routinemäßiger administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich, die ein hohes Maß an Selbständigkeit verlangen;
  • Strichaufzählung
    Beaufsichtigung einiger Bediensteter, die mit Routinearbeiten beschäftigt sind;
  • Strichaufzählung
    Koordinierung der Arbeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die mit Routinearbeiten beschäftig sind;
  • Strichaufzählung
    Kontakt mit Externen zur Lösung komplizierter Probleme und Beantwortung nicht-routinemäßiger Anfragen;
  • Strichaufzählung
    auf Verlangen Erstellen von Analysen der ausgeführten Arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Planen und Sicherstellen der Durchführung von Projekten sowie inhaltliche Prüfung von Sachverhalten und Unterlagen; die Bearbeitung erfordert dabei das Niveau einer universitären Vollausbildung

Typische Stellenbezeichnungen:

Juristische Sachbearbeiterin/Juristischer Sachbearbeiter

zwingende Vorbildung:

  • Strichaufzählung
    einschlägiges universitäres Vollstudium oder
  • Strichaufzählung
    einschlägiger Fachhochschul-Masterstudiengang im Sinne des FHG oder
  • Strichaufzählung
    einschlägiger Fachhochschul-Diplomstudiengang im Sinne des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1993, i.d.F. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2020,

Dienstprüfung:

Gemeindedienstprüfung für den Höheren Verwaltungsdienst und den Rechtskundigen Verwaltungsdienst

  1. Ziffer 5
    Gemeindewachdienst
    Tätigkeitsprofil 5.1.

Verwendungszweig Gemeindewachdienst

Verwendung:

Fachdienst

Verwendungsgruppe:

V1

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit;
  • Strichaufzählung
    Veranstaltungswesen;
  • Strichaufzählung
    Straßenpolizei (z. B. Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken);
  • Strichaufzählung
    Kontrolle der Gemeindestraßen (Spiel- und Wohnstraßen, Kurzparkzonen, Halteverbote);
  • Strichaufzählung
    Umwelt- und Lärmschutz;
  • Strichaufzählung
    Dokumentenverluste;
  • Strichaufzählung
    Zusammenarbeit mit den Polizeiinspektionen im Gemeindegebiet

Typische Stellenbezeichnungen:

Eingeteilte Gemeindewachebedienstete / Eingeteilter Gemeindewachebediensteter

zwingende Vorbildung:

Dienstprüfung für eingeteilte Gemeindewachebeamte (bis zur Ablegung dieser Dienstprüfung erfolgt die Entlohnung nach der Verwendung A2 des Verwendungszweiges Nr. 4)

Dienstprüfung:

Dienstprüfung für eingeteilte Gemeindewachebeamte

Tätigkeitsprofil 5.2.

Verwendungszweig Gemeindewachdienst

Verwendung:

Gehobener Dienst

Verwendungsgruppe:

V2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit;
  • Strichaufzählung
    Veranstaltungswesen;
  • Strichaufzählung
    Straßenpolizei (z. B. Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken);
  • Strichaufzählung
    Kontrolle der Gemeindestraßen (Spiel- und Wohnstraßen, Kurzparkzonen, Halteverbote);
  • Strichaufzählung
    Umwelt- und Lärmschutz;
  • Strichaufzählung
    Dokumentenverluste;
  • Strichaufzählung
    Zusammenarbeit mit den Polizeiinspektionen im Gemeindegebiet

Typische Stellenbezeichnungen:

Dienstführende Gemeindewachebedienstete/Dienstführender Gemeindewachebediensteter

zwingende Vorbildung:

Dienstprüfung für eingeteilte Gemeindewachebeamte

Dienstprüfung:

Dienstprüfung für dienstführende Gemeindewachebeamte

  1. Ziffer 6
    Sozial- und medizinischer Dienst
    Tätigkeitsprofil 6.1.

Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst

Verwendung:

Fachdienst

Verwendungsgruppe:

S1

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Pflegeheimen;
  • Strichaufzählung
    Erfüllung bestimmter Aufgaben im Bereich der Diagnose und der Therapie;
  • Strichaufzählung
    Ergreifen entsprechender Sofortmaßnahmen in Notfällen

Typische Stellenbezeichnungen:

Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent

zwingende Vorbildung:

Ausbildung nach der PA-PFA-AV

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 6.2.

Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst

Verwendung:

Gehobener Dienst

Verwendungsgruppe:

S2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Umsetzung der Maßnahmen zur bestmöglichen pflegerischen Versorgung, Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten unter Beachtung der von den übergeordneten Stellen definierten Vorgaben im Rahmen des gesetzlichen Berufsbildes nach den Bestimmungen (2. Hauptstück) des GuKG

Typische Stellenbezeichnungen:

Gesundheits- und Krankenpflegekraft

zwingende Vorbildung:

abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des GuKG

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 6.3.

Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst

Verwendung:

Gehobener Dienst

Verwendungsgruppe:

S2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Tätigkeit im Rahmen des Berufsbildes gemäß MTD-Gesetz in den Bereichen medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst, radiologisch-technischer Dienst oder Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst, dabei insbesondere Veranlassen der Vorbereitung für die therapeutischen Maßnahmen;
  • Strichaufzählung
    Durchführen der Behandlungen bzw. Untersuchungen oder Analysen und Dokumentieren aller relevanten Daten

Typische Stellenbezeichnungen:

Diätassistentin/Diätassistent, Physiotherapeutin/ Physiotherapeut, Ergotherapeutin/Ergotherapeut

zwingende Vorbildung:

einschlägige Berufsberechtigung nach dem MTD-Gesetz

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 6.4.

Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst

Verwendung:

Gehobener Dienst

Verwendungsgruppe:

S2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Einsatz als Fachkraft für Sozialarbeit, dabei Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen; Wahrnehmen aller gesetzlichen Möglichkeiten der Erziehungshilfe sowie Durchführen von Maßnahmen zur Beratung, Betreuung und Unterstützung von Minderjährigen sowie ggf. deren Angehörigen in problematischen Lebenslagen

Typische Stellenbezeichnungen:

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter

zwingende Vorbildung:

  • Strichaufzählung
    Fachhochschule für Sozialarbeit oder Abschluss der Sozialakademie oder
  • Strichaufzählung
    Abschluss des Universitätslehrgangs „Sozial Work“ (MSc) und definierte Zusatzqualifikation (insgesamt mindestens 180 ECTS)

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 6.5.

Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst

Verwendung:

Höherer Dienst

Verwendungsgruppe:

S3

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmen der gesetzlich festgelegten medizinischen Aufsichts- und Überwachungsaufgaben im Rahmen der amtsärztlichen Tätigkeit;
  • Strichaufzählung
    Vollziehen von gesetzlich vorgeschriebenen Prophylaxemaßnahmen sowie Erstellen von medizinischen Gutachten, mit dem Ziel, die Volksgesundheit im gegebenen Aufsichtsbereich nachhaltig abzusichern bzw. zu verbessern und Durchführung von medizinischen Aufgaben z. B. medizinischen Untersuchungen

Typische Stellenbezeichnungen:

Ärztin/Arzt

zwingende Vorbildung:

Abgeschlossenes Diplomstudium der Studienrichtung Humanmedizin oder eine als gleichwertig anerkannte ausländische Ausbildung

Dienstprüfung:

Erfolgreiche Absolvierung eines für Bundesbedienstete vorgeschriebenen Ausbildungslehrganges und einer für Bundesbedienstete vorgesehenen Dienstprüfung vor der betreffenden Prüfungskommission des Bundes für den amtsärztlichen Dienst

Tätigkeitsprofil 6.6.

Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst

Verwendung:

Höherer Dienst

Verwendungsgruppe:

S3

Inhalt der Tätigkeit:

Amts- oder Gemeindetierärztliche Tätigkeiten, wie Kontrolle der Qualität und Genießbarkeit des Schlachtviehs in Fleischereibetrieben und Schlachthöfen und Ausstellung von Zeugnissen und Gutachten

Typische Stellenbezeichnungen:

Tierärztin/Tierarzt

zwingende Vorbildung:

Abgeschlossenes Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin oder eine als gleichwertig anerkannte ausländische Ausbildung

Dienstprüfung:

Erfolgreiche Absolvierung eines für Bundesbedienstete vorgeschriebenen Ausbildungslehrganges und einer für Bundesbedienstete vorgesehenen Dienstprüfung vor der betreffenden Prüfungskommission des Bundes für den amtstierärztlichen Dienst

  1. Ziffer 7
    Elementar- und sozialpädagogischer Dienst
    Tätigkeitsprofil 7.1.

Verwendungszweig Elementar- und sozialpädagogischer Dienst

Verwendung:

Fachdienst

Verwendungsgruppe:

P1

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Unterstützen von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde (Kindergarten, Tagesbetreuungseinrichtungen, Schulen), wobei eine facheinschlägige Berufsausbildung nicht erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    Betreuung der Sachinfrastruktur und Durchführung von damit zusammenhängenden Hilfstätigkeiten (z. B. Reinigung)

Typische Stellenbezeichnungen:

Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer

Stützkraft

zwingende Vorbildung:

-

Dienstausbildungsmodule:

Absolvierung der nach dem NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060, bzw. nach der NÖ Tagesbetreuungsverordnung, LGBl. 5065/2, vorgeschriebenen oder einer gleichwertigen Ausbildung

Tätigkeitsprofil 7.2.

Verwendungszweig Elementar- und sozialpädagogischer Dienst

Verwendung:

Gehobener Dienst

Verwendungsgruppe:

P2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Pädagogische Arbeit an einem Kindergarten oder in einer Tagesbetreuungseinrichtung; insbesondere Planen, Durchführen und Dokumentieren der pädagogischen Aufgaben zur Betreuung und Begleitung der anvertrauten Kinder nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen und innerdienstlicher Vorgaben

Typische Stellenbezeichnungen:

Hortpädagogin/Hortpädagoge

Elementarpädagogin/Elementarpädagoge, Freizeitpädagogin/Freizeitpädagoge

zwingende Vorbildung:

Reife-, und/oder Diplomprüfungszeugnis für Elementarpädagogik oder vergleichbare vorgeschriebene Ausbildung

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 7.3.

Verwendungszweig Elementar- und sozialpädagogischer Dienst

Verwendung:

Gehobener Dienst

Verwendungsgruppe:

P2

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen;
  • Strichaufzählung
    Hilfestellung für Menschen bei der Bewältigung und Lösung sozialer Probleme und damit zusammenhängende Beratungs- und Vermittlungsaufgaben.

Typische Stellenbezeichnungen:

Sozialpädagogin/Sozialpädagoge

zwingende Vorbildung:

Reife- und/oder Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik oder allgemeine pädagogische Ausbildung

Dienstprüfung:

-

Tätigkeitsprofil 8.1.

Verwendungszweig Musik- und kunstpädagogischer Dienst

Verwendung:

Fachdienst

Gehobener Dienst und

Höherer Dienst

Verwendungsgruppen:

MK1, MK2 und MK3

Inhalt der Tätigkeit:

  • Strichaufzählung
    Erteilung von Unterricht im Bereich der Gesangs- und Instrumentalpädagogik sowie auch der allgemeinen Musikerziehung; musikalische Grundausbildung und Förderung musikalischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Durchführung von Eignungsprüfungen; Musikvermittlung unter Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze; unterstützende Mitwirkung bei der künstlerischen Erarbeitung und Interpretation von Gesangs- oder Instrumentalpartien;
  • Strichaufzählung
    Erteilung von Unterricht im Bereich der Tanz- und Bewegungserziehung; musikalische Früherziehung und Förderung rhythmischer Sicherheit und Körperbewusstseins sowie kreativer Gestaltungs- und Ausdrucksformen; Unterrichtsgestaltung unter Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze; unterstützende Mitwirkung bei der künstlerischen Erarbeitung und Interpretation von Musikwerken;
  • Strichaufzählung
    Erteilung von Unterricht im Bereich der bildenden und angewandten Künste; künstlerische Grundausbildung und Förderung künstlerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und Durchführung von Eignungsprüfungen; Kunstvermittlung unter Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze; Schaffung der Grundlagen zur Entfaltung einer eigenständigen, künstlerischen Persönlichkeit und für eine selbständige künstlerische Tätigkeit; unterstützende Mitwirkung bei den künstlerischen Lernprozessen;
  • Strichaufzählung
    Erteilung von Unterricht im Bereich der darstellenden Kunst; Vermittlung der Stimmbildung, Sprecherziehung und Bewegungslehre sowie Ausdruck durch Gestik und Mimik; individuelle Förderung der Talente und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler; Anregung und Wecken des künstlerischen Potenzials; Durchführung von Beurteilungen der schauspielerischen Leistungen; Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze; unterstützende Mitwirkung bei der kritischen und kreativen Auseinandersetzung mit aufbereiteten Fachinhalten;
  • Strichaufzählung
    In allen Bereichen respektvoller und sensibler Umgang mit den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler; Beratung und Motivation der Schülerinnen und Schüler und Eltern; administrative Tätigkeiten;
  • Strichaufzählung
    Mitwirkung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei Schulkonzerten, Schulprojekten, öffentlichen Auftritten, Wettbewerben und ähnlichen Bereicherungen des kulturellen Lebens sowie Vorbereitungen für diese Tätigkeiten

Typische Stellenbezeichnungen:

Musikschullehrkraft

Kunstschullehrkraft

  1. Litera a
    Verwendung Höherer Dienst, Verwendungsgruppe MK3:
    zwingendeVorbildung

Musikschullehrkraft:

  • Strichaufzählung
    Abschluss eines musikpädagogischen Bachelor- und Masterstudiums (z. B. Instrumental- und (Gesangs-) pädagogik) mit mindestens 360 ECTS-Anrechnungspunkten oder
  • Strichaufzählung
    Abschluss des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
  • Strichaufzählung
    Abschluss eines musikpädagogischen Bachelorstudiums (z. B. Instrumental- und (Gesangs-)pädagogik) mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten und zusätzlich Abschluss eines musikalisch-künstlerischen oder eines weiteren musikpädagogischen Bachelorstudiums mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten oder
  • Strichaufzählung
    Abschluss eines musikalisch-künstlerischen Bachelorstudiums mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten und zusätzlich Abschluss eines musikpädagogischen Masterstudiums mit mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten oder des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Musikerziehung oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder Kunstschullehrkraft:
  • Strichaufzählung
    Abschluss eines künstlerischen Bachelor- und Masterstudiums mit mindestens 300 ECTS-Anrechnungspunkten oder
  • Strichaufzählung
    Abschluss eines Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (z. B. Bildnerische Erziehung) oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung

Abgeschlossene Diplomstudien in einer gleichwertigen Studienrichtung an anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung sind den vorstehenden Studien gleichzuhalten.

Bei abgeschlossenen Studien, die nicht mit ECTS-Anrechnungspunkten bewertet sind, entspricht ein Semester der Mindeststudienzeit 30 ECTS-Anrechnungspunkten.

  1. Litera b
    Verwendung Gehobener Dienst, Verwendungsgruppe MK2 (soweit nicht die zwingende Vorbildung nach Litera a, erfüllt ist):
    zwingende Vorbildung:

Musikschullehrkraft:

  • Strichaufzählung
    Abschluss eines musikalisch-künstlerischen Bachelorstudiums (z. B. Instrumentalstudium) mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten oder
  • Strichaufzählung
    Abschluss eines musikpädagogischen Bachelorstudiums (z. B. Instrumental- und (Gesangs-)pädagogik) mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten oder
  • Strichaufzählung
    Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Musikerziehung oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
  • Strichaufzählung
    Abschluss eines musiktherapeutischen Studiums (z. B. Musiktherapie) mit mindestens 210 ECTS-Anrechnungspunkten oder
  • Strichaufzählung
    erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung (Musical, Bühnentanz, klassisches Ballett) vor der paritätischen Bühnenprüfungskommission.

Kunstschullehrkraft:

  • Strichaufzählung
    Abschluss eines künstlerischen Bachelorstudiums (z. B. Bildende Kunst) mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder
  • Strichaufzählung
    erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung (Schauspiel) vor der paritätischen Bühnenprüfungskommission.

Abgeschlossene Diplomstudien in einer gleichwertigen Studienrichtung an anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung sind den vorstehenden Studien gleichzuhalten.

Bei abgeschlossenen Studien, die nicht mit ECTS-Anrechnungspunkten bewertet sind, entspricht ein Semester der Mindeststudienzeit 30 ECTS-Anrechnungspunkten.

  1. Litera c
    Verwendung Fachdienst, Verwendungsgruppe MK1 (soweit nicht die zwingende Vorbildung nach Litera a, oder b erfüllt ist):
    zwingende Vorbildung:

hervorragende künstlerische oder kunstpädagogische Leistungen (z. B. facheinschlägiges Kurzstudiums oder facheinschlägiger Lehrgang).

Dienstprüfung:

-

Im RIS seit

01.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025

Gesetzesnummer

20001400

Dokumentnummer

LNO40071983