Niederösterreich
NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2023,
V
Paragraph 9,
01.06.2023
40 Bundespolizei
Die Absolvierung der Ausbildung nach Paragraph 6, ist bei einem Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential dann nicht erforderlich, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter eine absolvierte Ausbildung mit diesem Hund nach vergleichbaren, gleichwertigen Vorschriften nachweisen kann.
16.02.2023
16.02.2023
20001372
LNO40067189