Absatz eins,Um Gefährdungen oder Belästigungen anderer Personen hinsichtlich Lärm und Geruch über das örtlich zumutbare Maß hintanzuhalten, ist die Haltung von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt verboten.
Niederösterreich
NÖ Hundehaltegesetz
LGBl. 4001-3 zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2022,
LG
Paragraph 5
01.06.2023
40 Bundespolizei
08.09.2022
08.09.2022
20000995
LNO40062824