Absatz einsDie einzelnen Schulstandorte werden mit Standort bzw. Hauptstandort und allfälligen Filialmusikschulen bzw. Sitzgemeinden sowie mit der jeweiligen Zahl der geförderten Wochenstunden entsprechend der Anlage 2 festgelegt.
Niederösterreich
NÖ Musikschulplan
LGBl. 5200/2-15 zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 2022,
V
Paragraph 2,
01.09.2023
52 Musikschulen
11.07.2022
11.07.2022
20001005
LNO40062251