Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Feuerwehrgesetz 2015

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 85 aus 2015, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 2020,

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 34

Inkrafttretensdatum

18.08.2020

Abkürzung

NÖ FG 2015

Index

44 Feuerwehr, Zivilschutz und Hilfswesen

Text

Paragraph 34

Aufgaben der Feuerwehren

  1. Absatz eins,Aufgaben der Feuerwehren sind:
    1. Ziffer eins
      die Brandverhütung, der vorbeugende Brandschutz, die Brandbekämpfung sowie die Mitwirkung bei der Brandursachenermittlung,
    2. Ziffer 2
      die Verhinderung, Minderung oder Beseitigung sonstiger Gefahren gemäß Paragraph 3, Absatz 2,
  2. Absatz 2,Die Feuerwehren haben für ihre Einsatzbereitschaft Sorge zu tragen. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Ziffer eins
      die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrmitglieder,
    2. Ziffer 2
      die Durchführung von Übungen,
    3. Ziffer 3
      die Mitwirkung bei der Beschaffung, Errichtung, Erhaltung und Wartung von Einrichtungen und Gerätschaften,
    4. Ziffer 4
      die Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
    5. Ziffer 5
      die Pflege der zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlichen Gemeinschaft;
    6. Ziffer 6
      die Information der Öffentlichkeit über ihre Tätigkeiten und Leistungen.
  3. Absatz 3,Die Feuerwehren sind auch berechtigt, außerhalb des Bundeslandes
    1. Ziffer eins
      an Übungen und Leistungsbewerben teilzunehmen,
    2. Ziffer 2
      über Anforderung Hilfe zu leisten.
  4. Absatz 4,Darüber hinaus kann jede Feuerwehr technische und persönliche Hilfsleistungen erbringen, für welche sie aufgrund ihrer Ausstattung und dem Ausbildungsstand ihrer Mitglieder geeignet ist.
  5. Absatz 5,Die Erfüllung von Aufgaben gemäß Absatz eins, 3, Ziffer 2 und Absatz 4, gilt als Einsatz. Tätigkeiten gemäß Absatz 2 und Absatz 3, Ziffer eins, sind Einsatztätigkeiten gleichgestellt.

Im RIS seit

17.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2020

Gesetzesnummer

20001094

Dokumentnummer

LNO40050647