Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57 zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 108 aus 2019,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 24,

Inkrafttretensdatum

18.12.2019

Außerkrafttretensdatum

22.12.2021

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Text

Paragraph 24,

Gemeindeabgabenverband Wiener Neustadt und Neunkirchen

  1. Absatz einsDie von der Verbandsversammlung am 18. März 1987 und 2. Dezember 1987 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5,, Paragraph 6, Absatz 3 bis 7, Paragraph 7, Absatz eins und 2, Paragraph 7, Absatz 4,, Paragraph 8, Absatz 3,, Paragraph 10, Absatz 3,, Paragraph 12,, Paragraph 16, Absatz 4,, Paragraph 20,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Scheiblingkirchen-Thernberg, Schwarzenbach, St. Corona am Wechsel und Zöbern sowie die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 1993 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 3,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. Absatz 3Die von den Gemeinden Bad Schönau, Bromberg, Hochneukirchen-Gschaidt, Hohe Wand, Hollenthon, Katzelsdorf, Krumbach, Lichtenegg, Markt-Piesting, Matzendorf-Hölles, Miesenbach, Muggendorf, Rohr am Gebirge, Scheiblingkirchen-Thernberg, Schwarzenbach, St. Corona am Wechsel, Theresienfeld, Weikersdorf am Steinfeld, Wiesmath und Zöbern beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.
  4. Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Walpersbach sowie die von der Verbandsversammlung am 16. November 1994 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1995 wirksam.
  5. Absatz 5Die Beitritte der Gemeinden Mönichkirchen und Thomasberg sowie die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 1995 und am 20. Dezember 1995 beschlossenen Änderungen der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderungen wurden am 1. Jänner 1996 wirksam.
  6. Absatz 6Die Beitritte der Gemeinden Breitenau und Ebenfurth sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,) wird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1997 wirksam.
  7. Absatz 7Die Beitritte der Gemeinden St. Egyden am Steinfeld und Schwarzau am Steinfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 22. Oktober 1997 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 3) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1998 wirksam.
  8. Absatz 8Der Beitritt der Gemeinden Gutenstein und Hochwolkersdorf und die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 1998 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2 und 3) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden mit 1. Jänner 1999 wirksam.
  9. Absatz 9Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 14. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2 und 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2008 wirksam.
  10. Absatz 10Der Beitritt der Gemeinde Feistritz am Wechsel sowie die von der Verbandsversammlung am 22. November 2000 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2,, 3, 10 Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2001 wirksam.
  11. Absatz 11Das Ausscheiden der Gemeinde Ebenfurth und die von der Verbandsversammlung am 19. November 2008 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2 und 3) wird genehmigt. Das Ausscheiden und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2009 wirksam.
  12. Absatz 12Die von der Verbandsversammlung am 10. November 2010 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
  13. Absatz 13Der Beitritt der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 29. März 2012 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2 und 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.
  14. Absatz 14Der Beitritt der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand sowie die von der Verbandsversammlung am 22. November 2017 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2018 wirksam.
  15. Absatz 15Der Beitritt der Gemeinde Bad Fischau-Brunn sowie die von der Verbandsversammlung am 5. April 2018 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2 und 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.
  16. Absatz 16Der Beitritt der Gemeinde Willendorf, die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Grundsteuer der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 21. November 2018 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 2 und Paragraph 3,) werden genehmigt. Der Beitritt, die Übertragung und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2019 wirksam.

Im RIS seit

17.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40044615