Absatz eins,Die Gebühr ist gleichzeitig mit der Einbringung des Antrages bzw. Teilnahmeantrages durch
- StrichaufzählungBarzahlung,
- StrichaufzählungEinzahlung mit Erlagschein,
- StrichaufzählungBankomatkarte oder
- StrichaufzählungKreditkarte
zu entrichten.