Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

Europaschutzgebiete

Kundmachungsorgan

LGBl. 5500/6-6 zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 23,

Inkrafttretensdatum

01.01.2017

Text

Paragraph 23,

Europaschutzgebiet

FFH-Gebiet Donau-Auen östlich von Wien

  1. Absatz eins
    1. Ziffer eins
      Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 17 zu Paragraph 23, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Bad Deutsch-Altenburg, Eckartsau, Engelhartstetten, Fischamend, Groß-Enzersdorf, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau, Petronell-Carnuntum, Scharndorf, Schwechat und Wolfsthal. In Anlage A zu Paragraph 23, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
    2. Ziffer 2
      Die Anlagen 1 bis 17 zu Paragraph 23, (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
      Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
      • Strichaufzählung
        der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
      • Strichaufzählung
        der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Bad Deutsch-Altenburg
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Eckartsau
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Engelhartstetten
      • Strichaufzählung
        der Stadtgemeinde Fischamend
      • Strichaufzählung
        der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf
      • Strichaufzählung
        der Stadtgemeinde Hainburg an der Donau
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Haslau-Maria Ellend
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Mannsdorf an der Donau
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Orth an der Donau
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Petronell-Carnuntum
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Scharndorf
      • Strichaufzählung
        der Stadtgemeinde Schwechat
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Wolfsthal
  2. Absatz 2Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Donau-Auen östlich von Wien, AT1204000, sind folgende:
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch eins der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen:
      3130 Schlammfluren
      3150 Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften
      3260 Fluthahnenfuß-Gesellschaften
      3270 Zweizahnfluren schlammiger Ufer
      6110 Lückige Kalk-Pionierrasen*
      6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen
      6240 Osteuropäische Steppen*
      6430 Feuchte Hochstaudenfluren
      6440 Brenndolden-Auenwiesen
      6510 Glatthaferwiesen
      8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
      9180 Schlucht- und Hangmischwälder*
      91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*
      91F0 Eichen-Ulmen-Eschenauen
      91H0 Wärmeliebende Flaumeichenwälder*
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten:
      Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Langflügelfledermaus (Miniopterus schreibersii), Großes Mausohr (Myotis myotis), Ziesel (Spermophilus citellus), Biber (Castor fiber), Donaukammmolch (Triturus dobrogicus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis), Frauennerfling (Rutilus pigus virgo), Steingreßling (Gobio uranoscopus), Weißflossen-Gründling (Gobio albipinnatus), Schied (Aspius aspius), Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Steinbeißer (Cobitis taenia), Schrätzer (Gymnocephalus schraetzer), Streber (Zingel streber), Koppe (Cottus gobio), Goldsteinbeißer (Sabanejewia aurata), Zingel (Zingel zingel), Trauerbock (Morimus funereus), Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus), Gemeine Flussmuschel (Unio crassus), Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus), Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo).
  3. Absatz 3Für das FFH-Gebiet Donau-Auen östlich von Wien werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
    Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Absatz 2, ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
    • Strichaufzählung
      stehenden Gewässern ohne relevante Nährstoff- und Schadstoffeinträge,
    • Strichaufzählung
      Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,
    • Strichaufzählung
      Fließgewässerabschnitten mit natürlicher bzw. naturnaher Dynamik, deren Wasserqualität keine nennenswerte Beeinträchtigung aufweist,
    • Strichaufzählung
      vernetzten und für Fischpopulationen durchgängigen Fluss-, Neben- bzw. Augewässern,
    • Strichaufzählung
      freier Fließstrecke der Donau mit einer natürlichen strukturellen Ausstattung und einer natürlichen Fluss- und Überschwemmungsdynamik (Längen- und Seitenkontinuum, Gewässer- und Umlandvernetzung),
    • Strichaufzählung
      großen, wenig gestörten Flusslandschaften (Altwässer, Flüsse und deren unmittelbares Umland) im klimatisch begünstigten Tiefland als Lebensraum für die Europäische Sumpfschildkröte,
    • Strichaufzählung
      natürlichem und naturnahem trockenem Grasland und dessen Verbuschungsstadien,
    • Strichaufzählung
      Halbtrockenrasen, Trockenrasen und sonstigen niedrigwüchsigen offenen Rasen, Böschungen, Rainen, unbefestigten Feldwegen etc. als Lebensräume für das Ziesel,
    • Strichaufzählung
      naturnahem feuchtem Grasland mit hohen Gräsern,
    • Strichaufzählung
      mageren Flachland-Mähwiesen,
    • Strichaufzählung
      nicht touristisch erschlossenen Höhlen,
    • Strichaufzählung
      naturnahen, strukturreichen Waldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil,
    • Strichaufzählung
      alten, totholzreichen Eichenbeständen,
    • Strichaufzählung
      ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben und Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse.
  4. Absatz 4Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (Paragraph 9, Absatz 4, NÖ NSchG 2000) der in Absatz 2, genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch den Bestand des Nationalparks Donau-Auen und durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.