Absatz eins
- Ziffer einsDas Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 17 zu Paragraph 23, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Bad Deutsch-Altenburg, Eckartsau, Engelhartstetten, Fischamend, Groß-Enzersdorf, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau, Petronell-Carnuntum, Scharndorf, Schwechat und Wolfsthal. In Anlage A zu Paragraph 23, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
- Ziffer 2Die Anlagen 1 bis 17 zu Paragraph 23, (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- Strichaufzählungder Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
- Strichaufzählungder Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Bad Deutsch-Altenburg
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Eckartsau
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Engelhartstetten
- Strichaufzählungder Stadtgemeinde Fischamend
- Strichaufzählungder Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf
- Strichaufzählungder Stadtgemeinde Hainburg an der Donau
- Strichaufzählungder Gemeinde Haslau-Maria Ellend
- Strichaufzählungder Gemeinde Mannsdorf an der Donau
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Orth an der Donau
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Petronell-Carnuntum
- Strichaufzählungder Gemeinde Scharndorf
- Strichaufzählungder Stadtgemeinde Schwechat
- Strichaufzählungder Gemeinde Wolfsthal