Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

Europaschutzgebiete

Kundmachungsorgan

LGBl. 5500/6-6 zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16,

Inkrafttretensdatum

01.01.2017

Text

Paragraph 16,

Europaschutzgebiet

Vogelschutzgebiet Feuchte Ebene - Leithaauen

             (1)

  1. Ziffer eins
    Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 10 zu Paragraph 16, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Achau, Ebergassing, Ebreichsdorf, Enzersdorf an der Fischa, Götzendorf an der Leitha, Gramatneusiedl, Himberg, Hof am Leithaberge, Laxenburg, Mannersdorf am Leithagebirge, Mitterndorf an der Fischa, Moosbrunn, Reisenberg, Schwadorf und Sommerein. In Anlage A zu Paragraph 16, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
  2. Ziffer 2
    Die Anlagen 1 bis 10 zu Paragraph 16, (LGBl. 5500/6–3) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
    Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Baden
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Mödling
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Achau
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Ebergassing
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Ebreichsdorf
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Götzendorf an der Leitha
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Gramatneusiedl
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Himberg
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Hof am Leithaberge
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Laxenburg
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Mitterndorf an der Fischa
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Moosbrunn
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Reisenberg
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Schwadorf
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Sommerein
  1. Absatz 2Schutzgegenstand des Vogelschutzgebietes Feuchte Ebene - Leithaauen, AT1220V00, sind folgende Vogelarten und ihre Lebensräume:
    • Strichaufzählung
      die in Anhang römisch eins der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Brutvogelarten:
      Wespenbussard (Pernis apivorus), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Wiesenweihe (Circus pygargus), Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana), Wachtelkönig (Crex crex), Uhu (Bubo bubo), Eisvogel (Alcedo atthis), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis), Neuntöter (Lanius collurio), Blutspecht (Dendrocopos syriacus),
    • Strichaufzählung
      die in Anhang römisch eins der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Durchzügler und Wintergäste:
    • Strichaufzählung
      Silberreiher (Egretta alba), Weißstorch (Ciconia ciconia), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Kornweihe (Circus cyaneus), Fischadler (Pandion haliaetus), Merlin (Falco columbarius), Wanderfalke (Falco peregrinus), Kranich (Grus grus), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), Kampfläufer (Philomachus pugnax), Doppelschnepfe (Gallinago media), Bruchwasserläufer (Tringa glareola), Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), Sumpfohreule (Asio flammeus), Brachpieper (Anthus campestris),
    • Strichaufzählung
      die im gegenständlichen Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten.
  2. Absatz 3Für das Vogelschutzgebiet Feuchte Ebene - Leithaauen werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
    Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume aller unter Absatz 2, genannten Arten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
    • Strichaufzählung
      extensiv genutzten, vernetzten (Feucht- und Moor-)Wiesengebieten mit kleinstrukturiertem Mosaik unterschiedlicher Lebensraumtypen (Niedermoore, Röhrichte, Solitärgehölze),
    • Strichaufzählung
      ausgedehntem und teilweise spät gemähtem Grünland in den feuchtegetönten Begleitlebensräumen entlang der Fließgewässer sowie kleinen Feuchtflächen, Hochstaudenfluren, bewachsenen Gräben, Buschgruppen,
    • Strichaufzählung
      möglichst langen Fließgewässerabschnitten mit ursprünglicher Gewässerdynamik sowie natürlichen/naturnahen Uferzonen, Anrissufern (Prallufer), Verlandungszonen (Gleitufer) sowie Geschiebeflächen,
    • Strichaufzählung
      für Fischpopulationen durchgängigen Fluss- und Augewässersystemen,
    • Strichaufzählung
      kleinflächigen Feuchtbiotopen mit Schilfbeständen,
    • Strichaufzählung
      Waldbeständen mit einer naturnahen bzw. natürlichen Alterszusammensetzung sowohl in den verschiedenen Schlossparks als auch in den Auwäldern entlang der Flüsse Piesting, Fischa und Leitha und einem gewissen Totholzanteil,
    • Strichaufzählung
      Wäldern mit hohem Laubholzanteil (hier besonders Eichen) in den Schlossparks und den Auwäldern.
  3. Absatz 4Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (Paragraph 9, Absatz 4, NÖ NSchG 2000) der in Absatz 2, genannten Vogelarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.