Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

Europaschutzgebiete

Kundmachungsorgan

LGBl. 5500/6-6 zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

01.01.2017

Text

Paragraph 4,

Europaschutzgebiet

Vogelschutzgebiet Donau-Auen östlich von Wien

             (1)

  1. Ziffer eins
    Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 14 zu Paragraph 4, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Bad Deutsch-Altenburg, Eckartsau, Engelhartstetten, Fischamend, Groß- Enzersdorf, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau, Petronell-Carnuntum, Scharndorf und Schwechat. In Anlage A zu Paragraph 4, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
  2. Ziffer 2
    Die Anlagen 1 bis 14 zu Paragraph 4, (LGBl. 5500/6–1) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
    Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Bad Deutsch-Altenburg
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Eckartsau
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Engelhartstetten
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Fischamend
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Hainburg an der Donau
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Haslau-Maria Ellend
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Mannsdorf an der Donau
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Orth an der Donau
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Petronell-Carnuntum
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Scharndorf
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Schwechat
  1. Absatz 2Schutzgegenstand des Vogelschutzgebietes Donau-Auen östlich von Wien, AT1204V00, sind folgende Vogelarten und ihre Lebensräume:
    • Strichaufzählung
      die in Anhang römisch eins der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Brutvogelarten:
      Zwergdommel (Ixobrychus minutus), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wespenbussard (Pernis apivorus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Rotmilan (Milvus milvus), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Wachtelkönig (Crex crex), Uhu (Bubo bubo), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis), Neuntöter (Lanius collurio),
    • Strichaufzählung
      die in Anhang römisch eins der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Durchzügler und Wintergäste:
      Nachtreiher (Nycticorax nycticorax), Seidenreiher (Egretta garzetta), Silberreiher (Egretta alba), Zwergsäger (Mergus albellus), Fischadler (Pandion haliaetus), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), Zwergscharbe (Phalacrocorax pygmeus),
    • Strichaufzählung
      die im gegenständlichen Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten.
  2. Absatz 3Für das Vogelschutzgebiet Donau-Auen östlich von Wien werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
    Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume aller unter Absatz 2, genannten Arten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
    • Strichaufzählung
      Flussabschnitten und Nebengewässern mit einer charakteristischen, großflächig wirksamen Überschwemmungsdynamik und der daraus resultierenden Habitatausstattung,
    • Strichaufzählung
      freier Fließstrecke der Donau und dem Potenzial zur Entwicklung von Flussschotter-Lebensräumen,
    • Strichaufzählung
      für Fischpopulationen durchgängigen Fluss- und Augewässersystemen,
    • Strichaufzählung
      Feuchtbiotopen mit Schilfbeständen,
    • Strichaufzählung
      störungsfreien Fortpflanzungsgewässern bzw. Schilfbeständen,
    • Strichaufzählung
      Waldbeständen der Weichen und der Harten Au mit naturnaher bzw. natürlicher Alterszusammensetzung, Alters- und Zerfallsphasen und einem Totholzanteil,
    • Strichaufzählung
      störungsfreien Altholzbeständen mit für Großgreifvögel geeigneten Horstbäumen,
    • Strichaufzählung
      Eichen (v.a. Stieleiche) in den Auwäldern,
    • Strichaufzählung
      ausgedehnten Überschwemmungsflächen, teilweise spät gemähten Feuchtwiesen und sonstigen nahrungsreichen (Feucht-)Grünlandflächen,
    • Strichaufzählung
      mosaikartig verteilten Offenlandinseln im Auwaldgebiet, insbesondere an strukturreichen Heißlände-Komplexen mit einem Anteil an niedrigen Gehölzen (Dornsträuchern) und Halbtrockenrasen.
  3. Absatz 4Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (Paragraph 9, Absatz 4, NÖ NSchG 2000) der in Absatz 2, genannten Vogelarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch den Bestand des Nationalparks Donau-Auen und durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.