(3)Absatz 3,Dem Feuerwehrkommandanten obliegt die Vertretung und Führung der Feuerwehr. Im Falle seiner Verhinderung erfolgt die Vertretung und Führung nach folgender Reihenfolge:
erster Feuerwehrkommandantstellvertreter,
zweiter Feuerwehrkommandantstellvertreter,
Leiter des Verwaltungsdienstes,
ranghöchstes Feuerwehrmitglied.
Bei Gleichrangigkeit kommt die Vertretung und Führung dem dienstzeitälteren Feuerwehrmitglied zu. Sonderdienstgrade werden nicht berücksichtigt.