Absatz eins,Dem Antrag auf Baubewilligung sind anzuschließen:
- Ziffer einsNachweis des Grundeigentums (Grundbuchsabschrift)höchstens 6 Monate alt oder Nachweis des Nutzungsrechtes:
- Litera aZustimmung des Grundeigentümers oder
- Litera bZustimmung der Mehrheit nach Anteilen bei Miteigentum, sofern es sich nicht um Zu- oder Umbauten innerhalb einer selbständigen Wohnung, einer sonstigen selbständigen Räumlichkeit oder auf einem damit verbundenen Teil der Liegenschaft im Sinn des Paragraph eins, oder Paragraph 2, des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2002, in der Fassung Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 30 aus 2012,, handelt,
oder- Litera cvollstreckbare Verpflichtung des Grundeigentümers zur Duldung des Vorhabens.
- Ziffer 2Nachweis des Fahr- und Leitungsrechtes (Paragraph 11, Absatz 3,), sofern erforderlich.
- Ziffer 3Bautechnische Unterlagen:
- Litera aein Bauplan (Paragraph 19, Absatz eins,) und eine Baubeschreibung (Paragraph 19, Absatz 2,) jeweils dreifach, in Fällen des Paragraph 23, Absatz 8, letzter Satz vierfach
- Litera beine Beschreibung der Abweichungen von einzelnen Bestimmungen von Verordnungen über technische Bauvorschriften (Paragraph 43, Absatz 3,) unter Anführung der betroffenen Bestimmungen, eine Beschreibung und erforderlichenfalls eine planliche Darstellung jener Vorkehrungen, mit denen den Erfordernissen nach Paragraph 43, entsprochen werden soll, sowie ein Nachweis über die Eignung dieser Vorkehrungen;
- Litera czusätzlich, wenn Straßengrund abzutreten ist (Paragraph 12,), ein von einem Vermessungsbefugten (Paragraph eins, des Liegenschaftsteilungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1930, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 190 aus 2013,) verfasster Teilungsplan;
- Litera dabweichend davon bei einem Bauvorhaben nach Paragraph 14, Ziffer 6, je 3-fach ein Lageplan, ein Schnitt und eine Beschreibung des Gegenstandes und Umfanges des Bauvorhabens (Darstellung des rechtmäßig bestehenden Geländes und der geplanten Geländeveränderung in Grundrissen und Schnitten mit jeweils ausreichend genauer Angabe der Höhenlage des Geländes).
- Ziffer 4Energieausweis dreifach, sofern erforderlich.
- Ziffer 5Nachweis über die Prüfung des Einsatzes hocheffizienter alternativer Energiesysteme bei der Errichtung und größeren Renovierung von Gebäuden (Paragraph 43, Absatz 3,).