Niederösterreich
Dienstausweis Dienstabzeichen Aufsichtsorgane NÖ Hundehaltegesetz
LGBl. 4001/2-0
Paragraph 4,
13.09.2014
Das Dienstabzeichen für Aufsichtsorgane gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz ist aus einem beständigen Material, wie z.B. Hartplastik, Metall oder Stoff, herzustellen. Es besteht aus einem rechteckigen Schild (7 cm Länge und 4 cm Breite), welches in der ersten Zeile den Namen der ausstellenden Gemeinde zu tragen und folgende weitere Beschriftung aufzuweisen hat: