Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014

Kundmachungsorgan

LGBl. 9270/1-0

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9,

Inkrafttretensdatum

01.06.2014

Text

Paragraph 9,

Aus- und Fortbildung

Pflegepersonen, die eine pensionsrechtliche Absicherung erhalten, sind verpflichtet, eine Aus- und Fortbildung im Ausmaß von zwei Tagen pro Jahr und die Teilnahme an fünf Pflegeelternrunden pro Jahr zu absolvieren. Die Kosten der Aus- und Fortbildung und der Pflegeelternrunden werden vom Land übernommen.