Absatz einsDie einzelnen Schulstandorte werden mit Standort bzw. Hauptstandort und allfälligen Filialmusikschulen bzw. Sitzgemeinden sowie mit der jeweiligen Zahl der geförderten Wochenstunden entsprechend der Anlage 2 festgelegt.
Niederösterreich
NÖ Musikschulplan
LGBl. 5200/2-15
V
Paragraph 2,
01.01.2015
31.08.2022
52 Musikschulen
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
04.12.2014
11.07.2022
20001005
LNO40010596