Niederösterreich
NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
Landesgesetzblatt 2400-53
LG
Paragraph 43,
01.01.2015
GBDO
24 Dienstrecht der Gemeindebediensteten
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Bei Dienstverrichtungen außerhalb der Dienststelle, Dienstzuteilungen und Versetzungen gebührt dem Gemeindebeamten der Ersatz des hiefür notwendigen Mehraufwandes. Der Ersatz dieses Mehraufwandes wird nach den vom Gemeinderat erlassenen allgemeinen Gebührensätzen vergütet. Es ist dabei auf die dienstrechtliche Stellung des Gemeindebeamten, die Dauer der auswärtigen Dienstverrichtung, die Art der Reisebewegung u. dgl. Rücksicht zu nehmen. Die Festsetzung von Pauschalvergütungen ist zulässig.
02.12.2014
20.11.2018
20000878
LNO40008651