Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Kindergartengesetz 2006

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt 5060-3

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 39,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 39,

Übergangsbestimmungen

  1. Absatz einsDie im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes rechtmäßig bestehenden Kindergärten gelten als im Sinne dieses Gesetzes errichtet und in Betrieb genommen.
  2. Absatz 2Bestehende Rechtsverhältnisse, die gemäß Paragraph 10, Ziffer 3, des NÖ Kindergartengesetzes 1972 beigestellte und widmungsgemäß verwendete Wohnungen betreffen, bleiben von diesem Gesetz unberührt.
  3. Absatz 3Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes beschäftigten Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer dürfen unbeschadet der Bestimmungen des Paragraph 9, Absatz 10 und 11 NÖ Kindergartengesetz 1996 weiterbeschäftigt werden. Der Kindergartenerhalter hat jedoch die Kinderbetreuerin/den Kinderbetreuer für eine Ausbildung gemäß Paragraph 6, Absatz 8,, auf ihren/seinen Antrag hin, hiefür vom Dienst freizustellen.