Absatz einsDer Erhalter eines Privatkindergartens hat finanziell, personell und räumlich für den geordneten Betrieb des Kindergartens vorzusorgen.
Niederösterreich
NÖ Kindergartengesetz 2006
Landesgesetzblatt 5060-3
Paragraph 32,
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.