Absatz eins,Der NÖ Musikschulplan ist Grundlage für die Fördermittelvergabe und ist längstens alle fünf Jahre nach seinem jeweiligen Inkrafttreten einer neuerlichen Beratung und Beschlussfassung zu unterziehen.
Niederösterreich
NÖ Musikschulgesetz 2000
Landesgesetzblatt 5200-2
LG
Paragraph 10
01.01.2015
31.08.2026
52 Musikschulen
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
04.12.2014
01.02.2024
20000771
LNO40007249