Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt 8240-6

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 10

Erfassung und Behandlung von nicht gefährlichem Siedlungsabfall außerhalb des Pflichtbereiches

  1. Absatz eins,Wenn dies zur Sicherstellung der gebotenen Erfassung und Abfallbehandlung notwendig erscheint, hat die Gemeinde dem Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Vorlage periodischer Nachweise über die Erfassung und Abfallbehandlung vorzuschreiben.
  2. Absatz 2,(entfällt)
  3. Absatz 3,(entfällt)