Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt 8240-6

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 8,

Getrennte Erfassung und Behandlung von Abfällen

Soweit es zur Erreichung der Ziele und Grundsätze dieses Gesetzes erforderlich ist, kann die Landesregierung durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Bereitstellung und die kommunale Sammlung und Abfuhr von nicht gefährlichen Siedlungsabfällen erlassen. Dabei ist insbesondere auf die öffentlichen Interessen des Paragraph eins, Absatz 3, Bedacht zu nehmen.