Niederösterreich
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992
Landesgesetzblatt 8240-6
Paragraph 8,
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Soweit es zur Erreichung der Ziele und Grundsätze dieses Gesetzes erforderlich ist, kann die Landesregierung durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Bereitstellung und die kommunale Sammlung und Abfuhr von nicht gefährlichen Siedlungsabfällen erlassen. Dabei ist insbesondere auf die öffentlichen Interessen des Paragraph eins, Absatz 3, Bedacht zu nehmen.