Niederösterreich
Landschaftsschutzgebiete
LGBl. 5500/35-10
Paragraph eins,
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Die im Paragraph 2, dieser Verordnung angeführten Stadtgemeinden, Marktgemeinden, Gemeinden, Katastralgemeinden oder Gebietsteile von diesen werden zu Landschaftsschutzgebieten erklärt und erhalten die jeweils vorangestellte Bezeichnung.