Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 98,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 98,

Gemeindeverband – Wasserverbund Ybbstal

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Aschbach-Markt, Kematen an der Ybbs und Sonntagberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband – Wasserverbund Ybbstal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.
  2. Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 24. Oktober 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz 4 und 7) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 14. November 2006 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 13, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.