Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 97,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

22.12.2021

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 97,

Gemeindeverband für Abfallbehandlung und Umweltschutz im Bezirk Lilienfeld

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Annaberg, Eschenau, Hainfeld, Hohenberg, Kleinzell, Kaumberg, Lilienfeld, Mitterbach am Erlaufsee, Ramsau, Rohrbach an der Gölsen, St. Aegyd am Neuwalde, St. Veit an der Gölsen und Türnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Abfallbehandlung im Bezirk Lilienfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. September 1993 wirksam.
  2. Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 5. Dezember 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.
  3. Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Traismauer und die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,) werden insoweit genehmigt, als dieser Gemeindeverband gemäß Paragraph 3, der Satzung aus dem eigenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden die im NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992, Landesgesetzblatt 8240, geregelten Aufgaben aus dem Bereich der Landesvollziehung besorgt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1997 wirksam.
  4. Absatz 4Der Beitritt der Gemeinden Herzogenburg und Traisen und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,) wird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden mit 1. Jänner 2003 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006362