Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 95,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 95,

Gemeindeverband der Musikschule Donauland

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Fischamend und Göttelsbrunn-Arbesthal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Donauland“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Haslau-Maria Ellend sowie die von der Verbandsversammlung am 25. Mai 2007 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 11, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.