Absatz einsDie von den Gemeinden Fischamend und Göttelsbrunn-Arbesthal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Donauland“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
Niederösterreich
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
LGBl. 1600/2-57
Paragraph 95,
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.