Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 92,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

07.12.2020

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 92,

Gemeindeverband der Musikschule Staatz und Umgebung

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Falkenstein, Fallbach, Gartenbrunn, Gnadendorf, Ladendorf, Neudorf, Staatz und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Staatz und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Aspang an der Zaya, Kreuzstetten und Ottenthal sowie die von der Verbandsversammlung am 9. September 1993 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6, Absatz 4,) werden genehmigt. Die Beitritte und Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. Absatz 3Der Beitritt der Gemeinden Gaubitsch, Unterstinkenbrunn, Stronsdorf, Wilfersdorf und Gaweinstal und die von der Verbandsversammlung am 6. Juli 1995, am 29. Juli 1997 und am 19. November 1997 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2 und 6) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden mit 1. Jänner 1998 wirksam.
  4. Absatz 4Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 11, Absatz 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2020

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006357