Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 91,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 91,

Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 5, Absatz 4 und Paragraph 6, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 5, Absatz 4 und 6 Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
  4. Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.